Schweden gewährt 106-jähriger Afghanin nun doch Bleiberecht

Die schwedischen Behörden haben einer 106-jährigen Afghanin ein Bleiberecht gewährt: "Aus humanitärer Sicht wäre es schockierend, sie dazu zu verpflichten, in ihr Geburtsland zurückzukehren", begründeten die Richter ihr Urteil.
Titelbild
Die schedische Flagge als Graffiti.Foto: Public Domain
Epoch Times5. Oktober 2017

Die schwedischen Behörden haben einer 106-jährigen Afghanin ein Bleiberecht gewährt, nachdem ihr Asylantrag im Mai bereits abgelehnt worden war. Wie das in Asylfragen zuständige Gericht in Göteborg am Mittwoch mitteilte, darf die bettlägerige und fast blinde Bibikahl Usbeki nun für weitere 13 Monate im Land bleiben, bevor ihr Aufenthaltsrecht erneut verlängert werden kann.

„Aus humanitärer Sicht wäre es schockierend, sie dazu zu verpflichten, in ihr Geburtsland zurückzukehren“, begründeten die Richter ihr Urteil. Sie verwiesen neben dem hohen Alter der Betroffenen auch auf ihren sich verschlechternden Gesundheitszustand.

Im Mai war der Asylantrag der 106-Jährigen abgelehnt worden. Das Ausländeramt hatte damals gegenüber der schwedischen Zeitung „Svenska Dagbladet“ betont, dass „ein fortgeschrittenes Alter keinen Schutz rechtfertige“. Der Fall hatte in Schweden für Aufsehen gesorgt.

Nachdem der skandinavische Staat lange Zeit als Vorreiter der Öffnung Europas gegenüber Flüchtlingen galt, hatte Schweden seine Grenzen angesichts eines starken Anstiegs bei den Asylanträgen zwischen 2014 und 2015 praktisch geschlossen. Seitdem ist die Zahl der Anträge drastisch gesunken. (afp)



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