Schweiz: Betrügerischer Familiennachzug aus Eritrea – Gemeinde Aarburg in Existenznot

Rund 80 Prozent der eritreischen Flüchtlinge in der Schweiz leben von Sozialhilfe. Das hält sie aber nicht davon ab, zahlreich in ihre Heimat zum Urlaub zu reisen, das Land, aus dem sie unter Gefahr erst geflohen sind. Doch auch beim Familiennachzug wird getrickst, ein leichtes, wenn man ohne Papiere einreist ...
Von 30. März 2018

Auch in der Schweiz ist Familiennachzug ein heißes Thema. 2017 reisten 4.208 Personen in die Eidgenossenschaft in diesem Zusammenhang ein. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Drittel mehr und zugleich der höchste Wert seit zehn Jahren.

80 Prozent waren Kinder. Sie wurden von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen nachgeholt, berichtet die „Basler Zeitung“. Die übrigen 20 Prozent waren hauptsächlich Ehepartner. Mehr als die Hälfte der so eingereisten Angehörigen kamen aus Eritrea.

Eine merkwürdige Familie

Doch wie die „BaZ“ schreibt, würden sich seit einiger Zeit Hinweise häufen, wonach viele der eingereisten Personen gar keine Angehörigen der in der Schweiz lebenden Flüchtlinge seien. In der Öffentlichkeit seien nur wenige Fälle bekannt, aber es heißt, dass nach Strich und Faden betrogen werde, gedeckt durch den Datenschutz.

Das Blatt bekam bei der Staatsanwaltschaft Aargau Einsicht in einen Fall, bei dem Strafbefehl erging. Asylanten täuschten vorsätzlich die Behörden, um den Nachzug falscher Familienangehöriger zu erreichen: Ein 2008 ohne Papiere eingereister Eritreer stellte ein Asylgesuch. Obwohl seine Identität nicht geprüft werden konnte, wurde sein Antrag 2010 bewilligt.

2011 kamen seine Lebenspartnerin und eine angeblich gemeinsame kleine Tochter per Flugzeug nach. Die Frau hatte zuvor unter falschem Namen und mit falschem Geburtsdatum ein Visum bei der Schweizer Botschaft in Äthiopien ein Visum für die Einreise besorgt. Sie und das Mädchen bekamen ebenfalls den Flüchtlingsstatus in der Schweiz. Bei einer Befragung machte das Pärchen noch einen angeblich gemeinsamen Sohn, damals 13 Jahre alt, geltend. Dieser reiste 2013 auf eigene Faust in die Schweiz ein, ebenfalls unter falschem Namen, wie ihm seine angebliche Mutter in der Schweiz empfahl. Auch er wurde als Flüchtling anerkannt.

Sozialbetrug als Beruf

Alle lebten von Sozialhilfe in der Gemeinde Aarburg im Kanton Aargau.

Später stellte sich heraus, dass das Mädchen zwar die Tochter des Eritreers ist, aber nicht die der Frau. Der angebliche Sohn war jedoch der Bruder seines angeblichen Vaters. Damit der Altersunterschied nicht auffiel, hatte sich die Frau damals in der Schweizer Botschaft in Äthiopien um zehn Jahre älter gemacht.

Durch den falschen Sohn bekam die „Familie“ mehr Sozialhilfe und zudem die volle Rückerstattung der Miete der Wohnung in Höhe von 1.210 Franken (ca. 1.030 Euro) pro Monat.

Bis zur Volljährigkeit des „Sohnes“ im Jahr 2016 entstand allein durch diesen ein Schaden von rund 14.000 Franken gegenüber der Gemeinde. Doch damit nicht genug. Als erwachsener Fürsorgebezüger kassierte der falsche Sohn weiter bei der Gemeinde ab, monatlich rund 1.800 Franken, insgesamt rund 21.600 Franken (ca. 18.382 Euro).

Existenzbedrohende Fürsorge

Wie der „Blick“ im Februar berichtete, geriet die Gemeinde Aarburg inzwischen in die Schlagzeilen, weil ihre Ausgaben für Sozialhilfe immer weiter stiegen und die Existenz der Gemeinde bedrohten. Ein Drittel der jährlichen Steuereinnahmen Aarburgs von 17 Millionen Franken (ca. 14.5 Millionen Euro) gingen 2016 für die Kosten der Fürsorge für 400 Personen drauf, etwa 5,7 Millionen Franken.

Spitzenreiter im Bezug ist eine irakische Familie, die seit 2004 in Aarburg lebt. Die vier Personen erhielten bisher 580.000 Franken an Sozialhilfe, wie der „Blick“ in einer Tabelle zusammenstellte.

„Harte“ Strafe? Fehlanzeige

Im Februar verurteilte die Staatsanwaltschaft Aargau den Eritreer wegen Betrug und Täuschung der Behörden zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten, also Bewährung. Als Geldbuße wurden ihm 1.500 Franken auferlegt. Mit dieser und der Gebühr für den Strafbefehl und sonstige Auslagen kam der Eritreer auf einen zu zahlenden Betrag von 6.750 Franken.

Die Zeitung geht in ihrem Bericht davon aus, dass der Eritreer aber auch diese Strafe nicht zu bezahlen brauche, da er ohnehin von Sozialhilfe lebe. Die „BaZ“ vermutet, dass auch die Bewährungsstrafe keinen großen Eindruck hinterlassen wird, da diese „auf Menschen aus Kulturen, wo ein viel härterer Umgang herrscht, oft wenig Wirkung“ habe.

Urlaub der „Verfolgten“ in der Heimat

Im Januar 2017 berichtete die „BaZ“ von massenweisem Heimaturlaub von aus Eritrea geflüchteten Menschen in ihrer Heimat. Die Leute, die in der Schweiz zumeist von Sozialhilfe leben (4 von 5), gelten in ihrem Land in dem sie angeblich und laut der Flüchtlingspolitik von Bundesrätin Simonetta Sommaruga „an Leib und Leben bedroht“ sind als willkommene Devisenbringer, so die größte Tageszeitung im Raum Basel.

Doch Flüge von Zürich direkt nach Eritrea gibt es nicht, weshalb die „Verfolgten“ meist über eine Zwischenstation, z.B. Istanbul fliegen. Von dort aus geht es weiter nach Karthum, die Hauptstadt des Sudan oder nach Addis Abeba, die Hauptstadt Äthiopiens.

Täglich würden etwa 50 Personen auf diesem Weg die Schweiz in Richtung eines der Nachbarländer Eritreas verlassen, Kostenpunkt um 650 Franken pro Hin- und Rückflug.

Von dort aus geht es dann mit Bussen nach Eritrea oder mit einem einstündigen Flug in die eritreische Hauptstadt Asmara.

Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ist es schwierig, diese indirekten Reisen nachzuweisen. Man überprüfe jährlich rund 20 derartige Fälle, hieß es zur „BaZ“, also knapp die Hälfte der täglichen Reisenden in die Region.

Hurra, der Pass ist wieder da

Schwierig sei es laut SEM auch, weil die reisenden Flüchtlinge neben den in der Schweiz ausgestellten Dokumenten die heimatlichen Dokumente für die Reise benutzen würden.

Mehrheitlich könnten laut dem Bericht die Eritreer keinen Pass im Asylverfahren vorweisen. Auf wundersame Weise ist er dann aber bei der Reise in die „gefährliche“ Heimat wieder da. Das bedeutet offenbar, dass sie ihre Pässe gegenüber den Schweizer Behörden verschweigen oder aber sich neue im eritreischen Konsulat in Genf besorgen würden.

Die „NZZ“ habe demnach bereits vor drei Jahren aufgedeckt, dass die Vertretung von Eritrea in der Schweiz bei der eritreischen Gemeinschaft in Europa nicht nur Steuern für das Heimatland eintreibe, sonder auch Reisen dorthin organisiere, um an Devisen zu kommen.



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