Sex-Täter erhält viermal mehr Geld als sein Opfer – und kann nicht abgeschoben werden

Warum bekommt ein illegal eingewanderter Sex-Täter viermal mehr Geld zugesprochen, als sein Opfer jemals erhalten würde? Ein Gerichtsurteil empört Großbritannien.
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Symbolfoto.Foto: David Ebener/Symbolbild/dpa
Epoch Times12. April 2017

In Großbritannien hat ein illegal eingewanderter Sex-Täter eine satte Entschädigung zugesprochen bekommen, nachdem er laut Gericht zu lange im Gefängnis gesessen hatte. Bizarr ist jedoch, dass er nicht einmal seine volle Haftstrafe verbüßt hatte, zu der er wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt worden war.

Und das kam so:

Bashdar Abdulla Q.,36, wanderte 2005 illegal nach Großbritannien ein und verübte dort eine ganze Reihe von Straftaten, darunter Körperverletzung, Diebstahl, illegales Tragen eines Messers.

Im Jahr 2012 wurde er zu vier Jahren Haft wegen einer versuchten Vergewaltigung in South Wales verurteilt – seine sofortige Abschiebung nach der Freilassung stand damit fest.

Nach zwei Jahren Haft wurde er auf Bewährung freigelassen und von den Behörden gleich wieder inhaftiert – diesmal war es Abschiebehaft, die sein Untertauchen verhindern sollte.

Doch es gab einen Haken: Der Kurde hatte keine Ausweispapiere. Seine Nationalität konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden und seine Abschiebung scheiterte.

Q. verbrachte weitere elf Monate im Gefängnis, bis die Behörden das klar hatten.

Erst im Dezember 2016 wurde er entlassen. Daraufhin reichte er Klage wegen illegaler Inhaftierung ein, die bis vor den Obersten Gerichtshof ging. Dort entschied der Richter, dass die Behörden zu langsam gehandelt hätten, dass die Abschiebehaft illegal gewesen sei und dass Q.s Menschenrechte verletzt worden seien.

Laut „Sun“ erhielt Q. umgerechnet 32.000 Euro (27.000 Pfund) Haftentschädigung und muss sich nun wöchentlich bei den Behörden melden.

„Ungleichgewicht“ zwischen Tätern und Opfern

Ob das Opfer der ursprünglichen Sex-Attacke Entschädigung zugesprochen bekam, ist laut „Daily Mail“ nicht bekannt. Britische Gesetze hätten jedoch für die Frau einen Schmerzensgeld-Anspruch von höchstens 8200 Euro (7000 Pfund) vorgesehen.

Der Hilfsverband für Vergewaltigungsopfer Voice4Victims sagte, der Fall zeige das „Ungleichgewicht“ zwischen den Rechten von Tätern und Opfern.

Der konservative Abgeordnete Philip Hollobone forderte daraufhin die Abschaffung des britischen Human Rights Acts und nannte den Fall „bekloppt“.

Der Human Rights Act ist ein Gesetz, das in Großbritannien seit dem 1. Oktober 2000 gilt. Es legt fest, dass alle Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt sind, ausdrücklich auch im Vereinigten Königreich gelten.

(rf)



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