Sie wollte doch nur westlich leben … „Ehrenmord“-Prozess in Wien um Tod einer 14-Jährigen

Es tue ihm leid, er habe die Straftat wegen der Kultur begangen: So äußerte sich der 22-jährige Afghane vor Gericht. Vor Prozessbeginn forderte er noch das Jugendstrafrecht ein. Doch das Gericht ließ sich auf keinen Minderjährigen-Deal ein und bestätigte per Gutachter sein wahres Alter.
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Symbolbild.Foto: Uli Deck/Symbolbild/dpa
Von 25. August 2018

Sie musste Kopftuch tragen und durfte keine Freundinnen haben. Dann floh die 14-jährige Bakhti zum Jugendamt. Sie wollte wie ihre Schulkameradinnen leben, frei und westlich. Doch ihre afghanische Familie gönnte es dem Mädchen nicht und schickte offenbar ihren Bruder, sie zu töten.

Am Montagmorgen, 18. September 2017, gegen 8 Uhr, passte der Afghane seine Schwester auf dem Schulweg in Wien-Favoriten ab und ermordete sie mit zahlreichen Messerstichen. Das Mädchen starb noch am Tatort.

Mord „wegen der Kultur“

Am Mittwoch, 22. August, verhandelte ein Wiener Gericht gegen den Afghanen Hikmatullah S., der nur eine Aussage tätigte, vielleicht, um damit um Verständnis zu werben:

Ich habe diese Straftat wegen der Kultur begangen. Es tut mir leid.“

(Schwesternmörder, 18)

Im Polizeiverhör nach der Tat sagte er jedoch lediglich: „Es ist gut, dass sie tot ist.“

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Minderjährigen-Trick versucht

Zu Beginn des Prozesses forderte der Angeklagte, nach Jugendstrafrecht angeklagt zu werden, da er zum Tatzeitpunkt noch minderjährig gewesen sei, berichtet die größte österreichische Gratis-Tageszeitung „Heute“. Dann käme er bei einer Verurteilung und Höchststrafe mit 15 Jahren davon, statt lebenslang.

Doch ein Gerichtsgutachter widerlegte die Behauptung des Afghanen und gab an, dass er zum Tatzeitpunkt 21 Jahre und drei Monate alt gewesen sei.



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