Urteil des EuGH: Über Kopftuch am Arbeitsplatz entscheidet der Arbeitgeber – Und er kann es verbieten

Der Europäische Gerichtshof entschied heute, dass Arbeitergeber muslimische Kopftücher und andere religiöse und politische Symbole verbieten dürfen. Nun hagelt es Kritik aus der Türkei.
Titelbild
Eine Schülerin mit Kopftuch nimmt am Unterricht in einer Schule teil.Foto: Bernd Thissen/Illustration/dpa
Epoch Times14. März 2017

Die Türkei hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisiert, wonach Arbeitgeber religiöse Symbole wie das Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten können.

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Kopftuch heute wird nur den Anti-Muslim-Trend und die Fremdenfeindlichkeit stärken“, erklärte der türkische Präsidentensprecher Ibrahim Kalin am Dienstag über den Kurzbotschaftendienst Twitter. „Quo vadis Europa?“

Der EuGH hatte zuvor entschieden, dass Arbeitergeber muslimische Kopftücher und andere religiöse und politische Symbole verbieten dürfen. Bedingung ist aber, dass es eine allgemeine Regel gibt, die sich nicht gegen bestimmte Gruppen richtet.

Geklagt hatten zwei muslimische Frauen aus Belgien und Frankreich, die wegen des Tragens des Kopftuchs entlassen worden waren.

Das Urteil fällt mitten in einen heftigen Streit zwischen der Türkei und mehreren EU-Staaten um Wahlkampfauftritte türkischer Minister, die vor Türken in Europa für die Einführung des Präsidialsystems bei dem Verfassungsreferendum am 16. April werben wollen.

Mehrere deutsche Städte sowie die Niederlande und Österreich untersagten Auftritte, was in der Türkei auf wütende Kritik stieß. (afp)

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion