Strafrechtsreform in Österreich: Härtere Strafen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder

Mehr Härte bei Wiederholungstätern von Gewalt- und Sexualverbrechen gegen Frauen und Kinder ist ein Kernpunkt der Strafrechtsreform in Österreich.
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Bundeskanzler Kurz ging die Strafrechtsreform aus dem Jahr 2016 mit dem Motto: "Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten", nicht weit genug.Foto: ROBERT JAEGER/AFP/Getty Images
Epoch Times12. Februar 2019

Ein Jahr lang beschäftigte sich eine Expertengruppe – einberufen durch die Regierungskoalition aus FPÖ und ÖVP – an einer Strafrechtsreform in Österreich. Erste Inhalte wurden jetzt bekannt, wie die „Kronen-Zeitung“ berichtet.

Am Mittwoch werden die türkis-blauen Regierungsvertreter im Ministerrat unter anderem über höhere Strafen für Vergewaltiger und Wiederholungstäter abstimmen.

Mehr Härte bei Gewalt gegen Frauen und Kinder

Besonders wenn Frauen und Kinder durch Gewalttaten betroffen sind, wird es nun härtere Strafen geben.

Dazu gehören höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger (die künftig zwingend ins Gefängnis müssen), eine Gesetzesverschärfung bei Stalkern und härtere Strafen für Wiederholungstäter.

Erzieher, Lehrer oder generell Autoritätspersonen, die sich an Kindern oder anderen wehrlosen Menschen vergehen, müssen nach Beschluss der Reform mit einem lebenslangen Berufsverbot rechnen.

Insgesamt sind es 50 Maßnahmen, die durch den Ministerrat beschlossen werden sollen. Ein erster Gesetzesbeschluss ist für Herbst geplant. In Kraft soll die Strafrechtsreform dann im Jahre 2020 treten.

Kurz spricht von einer „Kurskorrektur“

Bundeskanzler Sebastian Kurz spricht in Bezug auf die jetzige Strafrechtsreform von einer „Kurskorrektur“, da „kleine Wirtschaftsdelikte oft härter bestraft werden als Gewalttaten“.

Ihm ging die Reform des Strafrechts aus dem Jahr 2016 mit dem Motto: „Höhere Strafen für Gewalttäter, mehr Milde bei Wirtschaftsdelikten“, nicht weit genug.

(er)



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