Terror das Mittel zur Abschaffung der Bürgerrechte: Frankreich beschließt erneute Verlängerung des Ausnahmezustands

Der Ausnahmezustand ermöglicht unter anderem Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss auch in der Nacht, Hausarrest für mutmaßliche Dschihadisten, Demonstrationsverbote und Ausgangssperren. An der Wirksamkeit und Notwendigkeit der Sonderbefugnisse herrschen inzwischen erhebliche Zweifel.
Titelbild
Frankreichs Präsident Francois Hollande im Juli 2016 im Elysee Palast.Foto: ALAIN JOCARD/AFP/Getty Images
Epoch Times10. Dezember 2016

Die französische Regierung hat eine erneute Verlängerung des Ausnahmezustands auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Samstag bei einer Sondersitzung in Paris, die weitgehenden Befugnisse für die Behörden im sogenannten Anti-Terror-Kampf bis Mitte Juli (CHECK) zu verlängern. Der Ausnahmezustand soll damit während der Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr und der Parlamentswahl im Juni in Kraft bleiben.

Der Verlängerung muss nun noch das Parlament zustimmen. In der Nationalversammlung wird ein Votum am Dienstag, im Senat am Donnerstag erwartet. Die Regierung begründet die erneute Verlängerung mit der anhaltend hohen Anschlagsgefahr.

Staatschef François Hollande hatte den Ausnahmezustand nach den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 mit 130 Toten verhängt. Er wurde seitdem schon vier Mal verlängert. Eigentlich wäre er noch bis Ende Januar in Kraft gewesen. Das änderte sich aber mit dem Rücktritt von Premierminister Manuel Valls am vergangenen Dienstag: Das Gesetz sieht vor, dass der Ausnahmezustand zwei Wochen nach dem Rücktritt einer Regierung automatisch ausläuft.

Der Ausnahmezustand ermöglicht unter anderem Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss auch in der Nacht, Hausarrest für mutmaßliche Dschihadisten, Demonstrationsverbote und Ausgangssperren. An der Wirksamkeit und Notwendigkeit der Sonderbefugnisse herrschen inzwischen erhebliche Zweifel. (afp/so)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion