„Terrorbedrohung“ ermöglicht staatliche Willkür: Ausnahmezustand wird in Frankreich zum fünften Mal verlängert

Der Ausnahmezustand sieht weitgehende Befugnisse für die Behörden im sogenannten Anti-Terror-Kampf vor. Er ermöglicht unter anderem Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss auch in der Nacht, Hausarrest für mutmaßliche Dschihadisten, Demonstrationsverbote und Ausgangssperren.
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Der französische Präsident Francois Hollande während einer Ansprache vor Polizisten in Calais. 26. September 2016.Foto: Sylvain Lefevre/Getty Images
Epoch Times14. Dezember 2016

Zum fünften Mal wird der Ausnahmezustand in Frankreich wegen der angeblichen Terrorbedrohung verlängert. Die Nationalversammlung in Paris stimmte in der Nacht zu Mittwoch einer Verlängerung bis zum 15. Juli zu.

Als Begründung gab die Regierung, die um die Verlängerung gebeten hatte, das „erhöhte Anschlagsrisiko“ vor den Wahlen in Frankreich im nächsten Jahr an. Mehrere Abgeordnete forderten einen Ausstieg aus dem Dauer-Ausnahmezustand.

Mit 288 gegen 32 Stimmen und bei fünf Enthaltungen fand die Verlägerung des Ausnahmezustandes allerdings eine sehr breite Mehrheit. Am Donnerstag muss noch der Senat zustimmen. Der Ausnahmezustand soll somit während der Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr und der Parlamentswahl im Juni in Kraft bleiben.

Der Ausnahmezustand sieht weitgehende Befugnisse für die Behörden im sogenannten Anti-Terror-Kampf vor. Er ermöglicht unter anderem Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss auch in der Nacht, Hausarrest für mutmaßliche Dschihadisten, Demonstrationsverbote und Ausgangssperren.

Staatschef François Hollande hatte den Ausnahmezustand nach den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 mit 130 Toten verhängt. Er wurde seitdem schon vier Mal verlängert, das letzte Mal nach dem Attentat von Nizza mit 86 Toten im Juli. (afp/so)



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