UN-Menschenrechtsausschuss rügt Verbot von Gesichtsschleier Nikab in Frankreich

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat das Verbot des Gesichtsschleiers Nikab in Frankreich gerügt. Das Verbot verstoße gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte der Trägerinnen, erklärte der Ausschuss.
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Eine Frau mit Burka.Foto: Michele Mossop/Getty Images
Epoch Times23. Oktober 2018

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat das Verbot des Gesichtsschleiers Nikab in Frankreich gerügt. Das Verbot verstoße gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte der Trägerinnen, erklärte der Ausschuss am Dienstag in Genf. Das Expertengremium war von zwei muslimischen Französinnen angerufen worden, die 2012 wegen Tragens des Nikabs in der Öffentlichkeit eine Geldbuße zahlen mussten.

Frankreich hatte 2011 als erstes Land in Europa den Ganzkörperschleier Burka sowie den Nikab verbannt, der das Gesicht bis auf die Augen vollständig bedeckt. Seitdem droht Frauen, die in der Öffentlichkeit eine Vollverschleierung tragen, eine Geldbuße von 150 Euro. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das Verschleierungsverbot in Frankreich 2014 für rechtens.

Der Menschenrechtsausschuss zeigte sich dagegen nicht überzeugt, dass das Verbot aus Sicherheitsgründen und für das Zusammenleben der französischen Gesellschaft erforderlich sei. Der Ausschussvorsitzende Yuval Shany betonte zwar, dass er und weitere Ausschussmitglieder im Nikab „eine Form der Unterdrückung“ von Frauen sehen. Ein Verbot könne aber dazu führen, dass die Trägerinnen gar nicht mehr das Haus verlassen.

Der Ausschuss, dem 18 unabhängige Experten angehören, forderte Frankreich auf, die Frauen zu entschädigen und das Gesetz zu überarbeiten. Er kann allerdings nur Empfehlungen aussprechen, die rechtlich nicht bindend sind. (afp)



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