Ungarn soll zahlen: 37.000 Euro an zwei inhaftierte Migranten – nennt EU-Urteil „unfassbar“

Ungarn soll je 18.700 Euro Entschädigung an zwei Asylsuchende zahlen, die in einem Internierungslager festgehalten wurden. „Unfassbar“ konterte Budapest das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und kündigte Widerspruch an.
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Symbolfoto: Migranten an der ungarischen Grenze in Bicske am 4. September 2015.Foto: Matt Cardy/Getty Images
Von 15. März 2017

Ungarn soll je 18.700 Euro Entschädigung an zwei Asylsuchende zahlen, die in einem Internierungslager für Migranten festgehalten wurden. Dies entschied am Dienstag der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Die ungarische Regierung lehnt das Urteil ab und will Rechtsmittel einlegen. „Es ist unfassbar, dass wir dafür bezahlen sollen, dass Ungarn (…) nicht nur die eigenen, sondern auch die Grenzen Europas schützt“, so das Regierung in einem Statement auf ihrem Presse-Portal „hvg.hu“. Die „Welt“ berichtete.

Die Männer aus Bangladesch waren im September 2015 über die Balkanroute nach Ungarn gekommen. Sie waren in dem Grenzort Röszke 23 Tage lang in einem bewachten Transitzentrum untergebracht worden, nachdem Ungarn seinen Zaun geschlossen hatte.

„Das lief faktisch auf einen Freiheitsentzug hinaus“, so das Urteil. Es sei eine Inhaftierung ohne rechtliche Grundlage gewesen und daher ein Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Hinsichtlich der Unterbringungsbedingungen habe es jedoch keine Menschenrechtsverstöße gegeben.

Nach 23 Tagen wurden ihre Anträge auf Asyl abgelehnt und die beiden nach Serbien abgeschoben. Damit seien sie dem Risiko einer „Serienabschiebung“ bis zurück nach Griechenland ausgesetzt worden, wo sie menschenunwürdige Unterbringung erwartet hätte, stellte das Gericht fest.

Auch monierte das Gericht, dass einer der Männer in einer Sprache interviewt worden sei, die er nicht verstand und ein fremdsprachiges Informationsblatt über die Asylprozedur erhielt, das er zudem nicht lesen konnte, weil er Analphabet war, berichtete „Euobserver.com“.

Präzedenzfall

Die beiden Migranten hatten Ungarn schon im September 2015 verklagt. Vertreten wurde ihr Fall durch das ungarische Helsinki-Komitee. Dessen Co-Vorsitzende Marta Pardavi sagte laut „Reuters“: „Dieses Urteil ist jetzt in Ungarn besonders relevant, weil das Straßburger Gericht festgestellt hat, dass die Inhaftierung von Asylbewerbern in der Transitzone ohne formale Verfahren und Zugang zu Rechtsbehelfen rechtswidrig ist.“ Sie hofft, dass damit auch Ungarns neulich beschlossenes Gesetz, welches die automatische Inhaftierung aller Migranten in Transitzonen erlaubt, hinfällig wird.

„Diese bereits laufende rechtswidrige Praxis von Inhaftierung in der Transitzone ist genau das, was Ungarns neu verabschiedetes Gesetz für jeden Asylbewerber vorsieht. Also ist klar: Das neue Gesetz verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.“

Mit Hilfe von Soros-NGO

Das Helsinki-Komitee ist eine NGO die in verschiedenen Ländern aktiv ist. Im Wikipedia-Artikel über das Helsinki-Komitee in Bulgarien wird die Unterstützung durch die George Soros nahe „Open Society Foundation“ offen erwähnt. Laut der Website „Budapestbeacon“ gab Ungarns regierende Fidesz-Partei am 22. Mai 2015 ein offizielles Statement heraus, in dem sie das ungarische Helsinki-Komitee scharf angriff: Die Organisation lüge zu so wichtigen und ernsten Fragen wie der Einwanderung und bekomme Geld von Multimilliardär George Soros, hieß es darin.



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