Verfassungsrichter erhebt schwere Vorwürfe: Plante die FPÖ die Stichwahl-Anfechtung?

Die FPÖ habe bereits vor den Bundespräsidenten-Wahlen deren Anfechtung vorbereitet, wirft Verfassungsrichter Schnizer den Freiheitlichen vor. Gleichzeitig spricht er von "krassen Rechtswidrigkeiten", die begangen worden seien und verteidigt die Aufhebung der Stichwahl. Es seien "nicht bloß Schlampigkeiten passiert, sondern es ist in Zehntausenden von Fällen das Wahlgeheimnis verletzt worden".
Titelbild
FPÖ-Politiker Norbert Hofer und Ex-Grüne-Chef Alexander Van der BellenFoto: ERWIN SCHERIAU/AFP/Getty Images
Von 30. September 2016

Der österreichische Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer und die FPÖ hätten bereits lange vor der Stichwahl die Anfechtung aufgrund von Mängeln bei vorangegangenen Wahlen vorbereitet, sagt Verfassungsrichter Johannes Schnizer der „Kronen-Zeitung“.

Seitens FPÖ-Wahlbeisitzern seien überdies Mängel bei der Wahl bewusst in Kauf genommen worden. Die FPÖ-Wahlbeisitzer – bis auf eine Ausnahme – hätten von Anfang gewusst, dass es Mängel bei der Stichwahl gab und dies nicht gemeldet, behauptet Schnizer. Die FPÖ wies die Anschuldigungen zurück.

Kickl: „Glatte Unterstellung“

„Zu behaupten, die FPÖ habe bereits vor der Stichwahl die Wahlanfechtung vorbereitet, ist eine glatte Unterstellung, die wir aufs Schärfste zurückweisen. Dass Schnizer seinen Ausführungen diese „Unwahrheit“ hinzufüge, sei „befremdlich und sehr bedauerlich“, meinte Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung.

Die Aufhebung der Stichwahl selbst verteidigt der Verfassungsrichter in der Zeitung „Falter“. Es seien „nicht bloß Schlampigkeiten passiert, sondern es ist in Zehntausenden von Fällen das Wahlgeheimnis verletzt worden. Deshalb sprechen wir von krassen Rechtswidrigkeiten“, so der Richter, der betont, dies sei lediglich seine persönliche Meinung. Er spreche nicht für den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Manipulationen fast nie nachweisbar

Schnizer sagt, beim Öffnen der Briefwahlkuverts hätten Unbefugte die Wahlzettel entnommen – und theoretisch „hineinschauen“ können, so die „Krone“ weiter. Wahl-Manipulationen müssten nicht bewiesen werden, es reicht schon, wenn sie nur möglich seien, verteidigt Schnizer das Urteil des VfGH. Weil Manipulationen fast nie nachweisbar seien, habe der Verfassungsgerichtshof diese Rechtsprechung entwickelt. Von den Schadhaften Kuverts waren laut Schnizer zehn der 14 Wahlbezirke und insgesamt 73.084 Briefwahlstimmen betroffen.

Die Kritik am Urteil des VfGH sehe der Verfassungsrichter auch darin begründet, dass gerade die FPÖ die Wahl angefochten und sich damit durchgesetzt hatte. Vor allem die Äußerungen des Schriftstellers Karl-Markus Gauß, der dem Gerichtshof „vorauseilenden Gehorsam gegenüber der FPÖ“ vorwarf, schmerze ihn. Denn das stimme keinesfalls.

„Wir haben – und das ist mir ganz wichtig, und man weiß, wo ich weltanschaulich stehe – ohne Ansehen der Person entschieden“, sagt Verfassungsrichter Schnizer zur Zeitung, der einst Kabinettschef von Ex-SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer war.



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