Von der Leyen kann auf den 1. Dezember hoffen

Seit Juli läuft sich die gewählte EU-Kommissionschefin warm und einmal wurde ihr Amtsantritt schon verschoben. In zwei Wochen könnte es nun so weit sein.
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Die Präsidentin der Europäischen Kommission: Ursula von der Leyen (CDU).Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa
Epoch Times18. November 2019

Die künftige EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen kann auf einen Amtsantritt am 1. Dezember hoffen. Die zuständigen EU-Abgeordneten gaben grünes Licht für den designierten ungarischen Kommissar Oliver Varhelyi.

Damit steht nur noch die Schlussabstimmung aus: Findet von der Leyens Personalpaket insgesamt nächste Woche eine Mehrheit im EU-Parlament, kann die Kommission wenige Tage später starten. Dass Großbritannien keinen Kommissar benannt hat, ist wohl kein Hindernis.

Eigentlich sollte die Deutsche bereits am 1. November die Geschäfte vom Luxemburger Jean-Claude Juncker übernehmen. Doch zog sich die Nominierung der Kommissare in die Länge, da die ursprünglichen Kandidaten aus Frankreich, Rumänien und Ungarn vom EU-Parlament gestoppt wurden. Die Nachrücker aus Frankreich und Rumänien bekamen vorige Woche das Plazet der zuständigen Ausschüsse. Im Fall des designierten Erweiterungskommissars Varhelyi forderte der Auswärtige Ausschuss jedoch zusätzliche schriftliche Antworten an.

Entscheidung am Montagnachmittag

Am Montagnachmittag entschieden die Obleute im Ausschuss, dass diese nun ausreichen. Einige Abgeordneten hatten eine zu große Nähe des bisherigen ungarischen EU-Botschafters zu Regierungschef Viktor Orban befürchtet. In seinen schriftlichen Antworten erklärte der Kandidat jedoch, als Kommissar werde er ausschließlich den politischen Prioritäten der Europäischen Union verpflichtet sein.

Damit nähert sich für von der Leyen eine sehr lange Vorlaufzeit ihrem Ende. Die 61-Jährige war bereits im Juli mit knapper Mehrheit als neue Kommissionschefin bestätigt worden. Im Sommer hatte sie mit der Auswahl ihrer 26 Kommissare begonnen – einen für jedes EU-Land.

Großbritannien hatte wegen des geplanten Brexits auf eine Nominierung verzichtet. Zum Problem wurde dies, als der EU-Austritt von Ende Oktober auf Ende Januar verschoben wurde. Denn eigentlich muss jedes Mitgliedsland in der Kommission vertreten sein. Von der Leyen bat Premierminister Boris Johnson mehrmals, doch noch einen Kandidaten zu benennen.

Johnson lehnte unter Verweis auf Regeln vor der Parlamentswahl am 12. Dezember ab. Die EU-Kommission reagierte mit einem Strafverfahren. Nach gängiger Lesart kann von der Leyen während des Verfahrens schon einmal ohne britischen Kommissar starten. (dpa)



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