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Energie, Steuern, Miete: Was das Sofortprogramm für Ihren Geldbeutel bedeutet

Die schwarz-rote Bundesregierung legt ein milliardenschweres Sofortprogramm vor, das Strompreise, Steuern und Mieten senken soll. Epoch Times rechnet vor, was jede Maßnahme Arbeitnehmern, Familien und Rentnern wirklich bringt.

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Die schwarz-rote Regierung plant bis zum Jahresende umfassende Reformen für Bürger und Wirtschaft. Symbolbild.

Foto: southtownboy/iStock

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Lesedauer: 5 Min.

Am vergangenen Mittwoch tagte zum ersten Mal der Koalitionsausschuss der schwarz-roten Bundesregierung. Vor dem Hintergrund gestiegener Lebenshaltungskosten, anhaltender Energiepreisbelastung und demografischer Herausforderungen hat die schwarz-rote Regierung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die noch in diesem Jahr wirksam werden sollen. Was haben Arbeitnehmer, Familien und Rentner nun ganz konkret von den am Mittwoch gefassten Beschlüssen?

Entlastung bei Strom: Energiekosten sinken

Ein zentraler Baustein des Sofortprogramms ist die Reduzierung der Stromsteuer. Diese wird auf das europäische Mindestmaß abgesenkt – ein Schritt, der für Millionen Haushalte sofort spürbar sein dürfte. Zudem werden die Netzentgelte, die bisher einen erheblichen Anteil an der Stromrechnung ausmachen, staatlich gestützt und somit abgesenkt.
Durch die angekündigte Senkung der Netzentgelte, die bislang regional stark variierten, profitieren insbesondere ländliche Regionen wie Schleswig-Holstein, Brandenburg oder Thüringen. Dort sinken die Netzentgelte im Jahr 2025 – die alte Bundesregierung hatte dazu im vergangenen Jahr einen Zuschuss beschlossen – um bis zu 29 Prozent. Ein Vier-Personen-Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann laut Beispielrechnungen knapp 200 Euro jährlich sparen.
Parallel dazu soll die Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Das bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Verbrauch weitere 70 Euro Entlastung. Zusammengenommen führen diese Maßnahmen zu einer Strompreisreduktion von rund fünf Cent pro Kilowattstunde – und damit zu einer Gesamtersparnis von mindestens 175 Euro jährlich.
Ob es im kommenden Jahr durch die angekündigte Reduzierung von Netzentgelten zu weiteren Ersparnissen kommen wird, lässt sich derzeit nicht vorhersagen, da Details über die Ankündigung hinaus von der Bundesregierung bisher nicht vorgelegt wurden. Zusätzlich möchte die Bundesregierung die Gasspeicherumlage abschaffen, was Haushalte mit Gasheizung oder Gasherd ebenfalls pro Jahr entlastet.

Gasspeicherumlage entfällt

Die Gasspeicherumlage, die seit Oktober 2022 zur Finanzierung der Befüllung deutscher Gasspeicher erhoben wurde, betrug im ersten Halbjahr 2025 laut dem Portal „Trading Hub Europe“ 0,299 Cent pro Kilowattstunde. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunden bedeutete dies Mehrkosten von rund 35,88 Euro im Jahr.
Mit der vollständigen Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 entfällt dieser Kostenfaktor für Verbraucher vollständig. Für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunden Gas ergibt sich daraus eine jährliche Ersparnis von etwa 35,88 Euro.

Berufspendler bekommen mehr Netto vom Brutto

Für Berufspendler bringt das Sofortprogramm ebenfalls Verbesserungen: Die Pendlerpauschale wird ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent erhöht – bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Innerhalb der ersten 20 Kilometer konnte bisher nur eine Pauschale von 30 Cent abgerechnet werden. Die Veränderung soll ab Januar kommenden Jahres in Kraft treten.
Für einen Arbeitnehmer, der an 220 Tagen im Jahr eine einfache Strecke von 15 Kilometern zur Arbeit zurücklegt, steigt der jährlich absetzbare Betrag dadurch von bisher 990 Euro auf 1.254 Euro. Das bedeutet eine steuerliche Mehrentlastung von 264 Euro pro Jahr. Besonders spürbar ist der Effekt bei längeren Arbeitswegen: Wer etwa täglich 25 Kilometer pendelt, konnte bisher Werbungskosten in Höhe von 1.738 Euro geltend machen. Ab 2026 steigt dieser Betrag auf 2.090 Euro – ein Plus von 352 Euro.

Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert

Wie es im Sofortprogramm der Bundesregierung heißt, soll die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert werden. Damit bleibt die Regelung bestehen, dass bei der Neuvermietung von Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausgenommen von der Regelung bleiben wie bisher Wohnungen oder Häuser, die nach 2014 gebaut wurden. Sie fallen als „Neubauten“ nicht unter die Mietpreisbremse. Ursprünglich wäre die Regelung Ende 2025 ausgelaufen.
In Großstädten wie Berlin, München oder Frankfurt verhindert die Bremse drastische Mietsteigerungen. Laut „Immoportal“ liegt die Durchschnittsmiete in Berlin beispielsweise bei 16,46 Euro pro Quadratmeter. Die neue Miete darf so bis 2029 die Obergrenze 18,10 Euro nicht übersteigen.
Auch in Ballungsräumen wie Hamburg, Köln oder Stuttgart bremst die Maßnahme übermäßige Preisaufschläge – in Hamburg etwa läge laut „Immoportal“, bei einer Vergleichsmiete von 15,38 Euro die Obergrenze bei rund 16,92 Euro. In ländlichen Regionen hingegen greift die Regelung nur, wenn die Landesregierung den jeweiligen Wohnungsmarkt als angespannt einstuft, was vielerorts nicht der Fall ist. Besonders für Mieterinnen und Mieter mit mittlerem oder niedrigem Einkommen bleibt die Verlängerung ein wichtiges Instrument zur Begrenzung der Wohnkosten.

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