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Urteil Bundesverwaltungsgericht

Faeser nach ausgesetztem „Compact“-Verbot unter Druck

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bekommt nach dem fehlgeschlagenen Verbot des Magazins „Compact“ Druck sowohl aus der Regierungskoalition als auch aus der Opposition.

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Innenministerin Nancy Faeser.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Lesedauer: 3 Min.

Frau Faeser hätte den alten Grundsatz beherzigen sollen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. So sei dem Kampf gegen Rechtsextremismus „ein Bärendienst erwiesen“ worden, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der „Welt“.
Und weiter: „Frau Faeser sollte verstehen, dass der Zweck im Rechtsstaat nicht alle Mittel heiligt. Gerade als Innenministerin müsste sie wissen, dass die Meinungsfreiheit ein essenzielles Grundrecht ist.

BSW spricht von „peinlichem Eigentor“

Der stellvertretende BSW-Vorsitzende Shervin Haghsheno nannte die Aussetzung des Verbotsvollzugs ein „peinliches Eigentor der Innenministerin Nancy Faeser mit Ansage“. Extremismus bekämpfe man nicht mit Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit, sondern mit einer Politik, die die Interessen der Mehrheit der Bürger in den Mittelpunkt stelle.
„Gerade mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland hat die Innenministerin der Stärkung der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Wir fordern Nancy Faeser auf, öffentlich die Umstände zu erklären, die zu diesem staatlichen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit geführt haben“, sagte Haghsheno.

FDP: Das hätte dem Innenministerium nicht passieren dürfen

Selbst Faesers Koalitionspartner reitet jetzt heftige Attacken gegen die Ministerin. Die Entscheidung des Gerichts sei „peinlich für das Bundesinnenministerium“, weil sich das „Compact“-Netzwerk nun als Opfer darstellen könne, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle dem „Spiegel“.
„Auch wenn die Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht, so genügte die Begründung des Verbots den Richtern offenbar nicht“, so der Innenpolitiker weiter.
„Das hätte dem Bundesinnenministerium nicht passieren dürfen.“ Kuhle sagte, das Magazin erfülle für die rechtsextreme Szene in Deutschland eine weitaus größere und wichtigere Rolle als die eines bloßen Presseorgans: „In so einem Fall ist mehr Sorgfalt geboten.“

Kubicki: Das war „vorschnell gehandelt“

FDP-Vize Wolfgang Kubicki, der sich bereits unmittelbar nach dem bekannt gewordenen Verbot kritisch geäußert hatte, sagte ebenfalls dem „Spiegel“, die Ministerin habe bei der Verbotsentscheidung vorschnell gehandelt.
„Die Entscheidung ist für eine Verfassungsministerin eine böse Klatsche, und das Schlimmste ist: Sie hat sich vor den drei ostdeutschen Landtagswahlen zur besten Wahlkämpferin der AfD inszeniert“, so der Bundestagsvizepräsident.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch dem Antrag der Compact-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Innenministeriums wiederherzustellen, mit bestimmten Maßgaben stattgegeben.
Compact-Chef Jürgen Elsässer feierte den juristischen Sieg bereits in den Sozialen Netzwerken und will so schnell wie möglich wieder publizieren, sobald man die beschlagnahme Technik zurückhabe. „Wertgegenstände, Technik, Computer sind noch bei der Diktatorin, aber wir hoffen auf baldige Rückgabe“, sagte Elsässer. (dts/red)

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