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Analyse

plus-iconJeder zweite Euro zweckentfremdet

Sondervermögen als Täuschung? Milliarden für Investitionen zweckentfremdet

Der Bundestag hat den Bundeshaushalt für 2026 in einer langen Nachtsitzung final festgezurrt. Wegen Mehrkosten und Rekordverschuldung wächst die Kritik am Umgang mit dem gigantischen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Ökonomen warnen: Ein großer Teil der Milliarden fließt nicht in neue Projekte, sondern stopft Haushaltslücken.

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Symbol für den Streit um das Sondervermögen: viel Geld, unklare Prioritäten.

Foto: Monika Skolimowska/dpa

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Lesedauer: 11 Min.


In Kürze:

  • Der Bundeshaushalt steht, doch Kritik entzündet sich am Umgang mit dem neuen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.
  • IW und Wirtschaftsweise bemängeln, dass ein großer Teil der Milliarden nicht in zusätzliche Projekte fließt, sondern Haushaltslücken stopft.
  • Die Investitionsquote wird aus Sicht der Experten künstlich erhöht, tatsächliche Investitionen bleiben hinter den politischen Ankündigungen zurück.
  • Ökonomen warnen vor erheblichen wirtschaftlichen Risiken und fordern strengere Regeln, mehr Transparenz und ein unabhängiges Monitoring.

 
Der Bundeshaushalt für das kommende Jahr steht. In der Nacht zum Freitag einigte sich der Haushaltsausschuss des Bundestages auf die letzten Änderungen in den Budgets der einzelnen Ministerien – gegen die Stimmen der AfD, der Grünen und der Linken.

Mehr als 4 Milliarden Euro mehr als Ursprungsentwurf

Der Etat umfasst 524,54 Milliarden Euro und liegt damit rund 4 Milliarden über dem Regierungsentwurf. Die Nettokreditaufnahme steigt auf knapp 98 Milliarden Euro und erreicht im schuldenrelevanten Teil die verfassungsrechtliche Obergrenze.
Mehr als 1.500 Änderungsanträge führten zu zahlreichen Umschichtungen, darunter zur Ausstattung des neuen Digitalministeriums mit 1,36 Milliarden Euro. Größter Posten bleibt der Sozialetat mit gut 197 Milliarden Euro. Der Verteidigungsetat wächst auf 82,7 Milliarden Euro. Der Verkehrsetat sinkt leicht durch Übertragungen in das Digitalressort. Einige Verfassungsorgane blieben unverändert. Auch die Wirtschaftspläne der großen Sondervermögen wurden gebilligt. Die Schlussabstimmung im Bundestag ist für den 28. November vorgesehen.
Die Verschuldungen aus dem Sondervermögen sind in den geplanten 98 Milliarden Euro Neuverschuldung nicht eingerechnet und kommen obendrauf. Die sogenannten Sondervermögen – formal abgetrennte Finanzierungstöpfe außerhalb des Kernhaushalts – dienen dazu, milliardenschwere Investitionen langfristig zu sichern, ohne sie jährlich neu im Etat verhandeln zu müssen.
Besonders das sogenannte „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“, mit dem die Bundesregierung bis 2029 insgesamt 500 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stellen möchte, steht nun in der Kritik.
Bei der Einbringung des Haushaltsgesetzes in den Bundestag im September hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vom „größten Investitionsprogramm in der Geschichte“ gesprochen. Die 500 Milliarden Euro wolle man in die Infrastruktur und den Klimaschutz investieren.
Neben den „Investitionen in die Zukunft des Landes“ müsse im Haushalt allerdings gespart werden. „Wir dürfen das nicht verwischen, wir müssen es trennen“, so Klingbeil damals.
Umso erstaunlicher sind jedoch die Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Demnach nutzt die Bundesregierung das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität nur teilweise für neue Projekte. Statt mit dem Geld in die Infrastruktur zu investieren, nutzt die schwarz-rote Regierung das Geld auch, um Lücken im Haushalt zu stopfen – so der Vorwurf des Wirtschaftsinstituts.

Investitionszuwachs weit hinter Ankündigung

Zwar erfülle die Bundesregierung die formalen Vorgaben, doch bleibe der tatsächliche Investitionszuwachs weit hinter den politischen Ankündigungen zurück. Ein erheblicher Teil der neuen Kredite fließe nach Einschätzung der IW-Ökonomen nicht in zusätzliche Infrastruktur- oder Klimaprojekte, sondern stabilisiere den Kernhaushalt. Damit werde das Sondervermögen – als Modernisierungsschub angekündigt – in wesentlichen Teilen zum haushaltspolitischen Ausgleichstopf.

Nach den IW-Auswertungen beginnen die Verzerrungen bereits bei der Definition der sogenannten Zusätzlichkeit. Der Bund müsse im Kernhaushalt lediglich eine Investitionsquote von 10 Prozent erreichen – ein Wert, der nach Ansicht der Kölner Forscher so niedrig angesetzt ist, dass er keine spürbare Priorisierung erzwingt. In den vergangenen Jahren lag die tatsächliche Quote über dieser Marke. Zusätzlich rechne die Regierung kreditfinanzierte Verteidigungsausgaben aus den Gesamtausgaben heraus, während korrespondierende Investitionen im Zähler verbleiben; ohne diesen buchhalterischen Kunstgriff fiele die Investitionsquote merklich geringer aus.

Zudem verweist das Institut darauf, dass die Investitionsziele regelmäßig verfehlt würden. Für das Jahr 2024 lag die tatsächliche Quote drei Prozentpunkte unter dem Sollwert. Die IW-Forscher warnen daher vor einer wachsenden Diskrepanz zwischen Plan und Vollzug.

Zweckentfremdungsquote von mindestens 40 Prozent

Auch in der langfristigen Betrachtung fällt die Bilanz aus Sicht des IW ernüchternd aus. Zwar investiere die Bundesregierung zwischen 2025 und 2029 rund 164 Milliarden Euro mehr, als die Vorgängerregierung vorgesehen hatte. Nach Abzug der Länderanteile entfielen davon jedoch lediglich 122 Milliarden Euro auf den Bund. Gleichzeitig nehme der Staat 271 Milliarden Euro an neuen Krediten auf. Die Lücke zwischen Verschuldung und tatsächlichen zusätzlichen Investitionen betrage damit rund 91 Milliarden Euro. Nach Berechnungen des IW entspreche dies einer Zweckentfremdungsquote von etwa 40 Prozent; sollten Länder und Kommunen ebenfalls keine zusätzlichen Projekte umsetzen, steige dieser Anteil weiter.

Hinzu treten aus Sicht der Ökonomen buchungstechnische Verschiebungen: Investitionen in Verkehr und digitale Infrastruktur wandern aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen, während andere Posten – etwa Zuschüsse an die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen oder Entschädigungen für auslandsbezogene Risiken – steigen, um die Investitionsquote weiterhin zu erfüllen. Erstmals legt der Bund zudem Vorsorgereste für nicht verausgabte Investitionsmittel an, die im Folgejahr erneut als Investitionen erscheinen. Das IW hält diese Vorgehensweise zwar für formal zulässig, ökonomisch jedoch für wenig zielgerichtet.

Auch bei konkreten Projekten sieht das Institut Verschiebungen. So würden etwa Teile der Krankenhausfinanzierung, die ursprünglich Ländern und Krankenkassen zugedacht waren, nun aus dem Sondervermögen bestritten. Ähnlich verfahre die Bundesregierung beim steuerlichen Investitionssofortprogramm, bei dem Steuermindereinnahmen der Länder mit Mitteln aus dem Sondervermögen ausgeglichen würden, ohne dass zusätzliche Vorhaben vereinbart seien.

Versprochener Modernisierungsschub nur teilweise erreicht

Insgesamt zeichnet das IW ein Bild, das hinter den politischen Ankündigungen zurückbleibt. Der versprochene Modernisierungsschub werde bislang nur teilweise erreicht. Das Sondervermögen diene nach Sicht der Forscher nicht allein der Finanzierung neuer Projekte, sondern zu einem erheblichen Teil der Stabilisierung des regulären Haushalts.

„Mit diesem Verschiebebahnhof gefährden Bund und Länder die Zukunftsfähigkeit Deutschlands“, so IW-Experte Tobias Hentze. Grundsätzlich sei das Sondervermögen richtig, um die marode Infrastruktur und die dringend notwendige Transformation schnell voranzubringen. „Die Politik muss einhalten, was sie versprochen hat – zusätzliche Projekte für Infrastruktur und Klimaneutralität auf den Weg zu bringen. Sonst vergibt sie die Chance auf langfristiges Wachstum“, mahnt Hentze.

Kritik am Sondervermögen kommt allerdings nicht nur vom IW. Auch die Wirtschaftsweisen gehen im Hinblick auf Sondervermögen mit der Bundesregierung hart ins Gericht und mahnen deutlich strengere Regeln an.

Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands

Auch die Wirtschaftsweisen sehen wie das IW in der Ausgestaltung des Sondervermögens ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Nach Einschätzung des Gremiums fällt die Zusätzlichkeit der Mittel aus dem Sondervermögen bislang zu gering aus, um die Wachstumschancen der Volkswirtschaft spürbar zu verbessern. Viele der geplanten Ausgaben würden nicht über das hinausgehen, was ohnehin vorgesehen gewesen sei. Damit bleibe der Beitrag des Sondervermögens zur konjunkturellen Dynamik begrenzt.

Die Wirtschaftsweisen fordern daher, die gesetzlichen Grundlagen zur Zusätzlichkeit substanziell zu verschärfen. Zentral sei eine präzisere Berechnung der Investitionsquote im Kernhaushalt. Derzeit werde die Quote nach Ansicht des Rates künstlich erhöht, weil der Investitionsbegriff weit gefasst sei und Verteidigungsausgaben uneinheitlich einbezogen würden. Um Transparenz herzustellen, sollten Ausgaben der Bereichsausnahme Verteidigung bei der Berechnung der Quote konsequent außen vor bleiben – sowohl im Zähler als auch im Nenner. Zudem müsse die Investitionsquote nicht nur in der Haushaltsplanung, sondern auch im Vollzug erreicht werden. Wo dies verfehlt werde, schlägt der Rat eine verbindliche Nachholregel vor, die Mittel automatisch ins Folgejahr überträgt.

Besonderen Nachsteuerungsbedarf sehen die Wirtschaftsweisen bei Ländern, Gemeinden und dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Auch dort seien die Mittel aus dem Sondervermögen bislang nicht eindeutig für zusätzliche investive Zwecke vorgesehen. Für die Länder regen sie eine länderspezifische Investitionsquote an, um sicherzustellen, dass die Mittel nicht für Konsolidierungsbedarfe zweckentfremdet werden. Die Kommunen als Hauptträger vieler Infrastrukturaufgaben sollten nach Vorstellung des Rates mindestens 60 Prozent des Länderanteils erhalten. Für den KTF existierten derzeit gar keine institutionellen Mechanismen, die zusätzliche Mittelverwendung absichern. Um die Zweckbindung zu stärken, sollten aus Sicht des Rates Maßnahmen von einer Sondervermögen-Finanzierung ausgeschlossen werden, die bereits in früheren Wirtschaftsplänen des KTF vorgesehen waren.

Wirksamkeit durch Monitoring überprüfen

Um die Wirksamkeit des Sondervermögens zu erhöhen, plädiert der Sachverständigenrat für ein systematisches, gesetzlich verankertes Monitoring. Ein unabhängiges Gremium könnte die Mittelverwendung prüfen, Fehlentwicklungen benennen und gegebenenfalls korrigierende Empfehlungen aussprechen. Ergänzend schlagen die Wirtschaftsweisen ein bundesweites Projektregister vor, das zentrale Informationen zu allen Sondervermögen-Projekten sowie deren Fortschritt enthält. Ein rollierender fünfjähriger Finanzplan für Bund und Länder würde die Planungssicherheit erhöhen und die Steuerung der Ausgaben verbessern.

Schließlich verweisen die Wirtschaftsweisen auf den weiterhin bestehenden Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt. Kurzfristig sollten aus ihrer Sicht politisch populäre, aber ökonomisch fragwürdige Maßnahmen unterbleiben – darunter die Ausweitung der Mütterrente, die Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie oder steuerliche Begünstigungen im Verkehrs- und Agrarsektor. Diese Schritte allein würden die strukturellen Herausforderungen jedoch nicht lösen. Mittel- bis langfristig müsse der Bund seine Ausgabenbasis neu ordnen und zentrale Investitionsbereiche wieder regulär aus dem Kernhaushalt finanzieren, sobald das Sondervermögen ausgeschöpft und der akute Nachholbedarf – insbesondere in der Verteidigung – gedeckt sei.

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