AfD stellt Antrag zum Verbot der Hisbollah – „Jerusalem Post“: Terrorvereinigung hat Bankkonto bei Bremer Stadtsparkasse

Die AfD bringt am Donnerstag, den 6. Juni, einen Antrag zum Verbot der libanesischen Hisbollah ("Partei Gottes") in den Bundestag ein. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch stellte den Antrag am 4. Juni auf der Pressekonferenz der Fraktion im Bundestag vor.
Titelbild
Hisbollah Anhänger.Foto: ANWAR AMRO/AFP/Getty Images
Epoch Times5. Juni 2019

Die Hisbollah ist von der EU als Terrororganisation eingestuft und in den USA, UK, Kanada, Niederlande, Japan und Israel bereits verboten. In Deutschland dagegen unterhält sie – laut Recherchen von Benjamin Weinthal für die ›Jerusalem Post‹ – ihr zentrales Auslandsbankkonto bei der Stadtsparkasse Bremen. Etwa 950 Hisbollah-Aktivisten sammeln in Deutschland Spenden für den islamistischen Terror.

Die Bundesregierung behauptet, man könne einen friedlichen und einen terroristischen Arm der Hisbollah unterscheiden. Mena Watch nennt dies einen „Kuschelkurs“ mit der Terrororganisation.

„Die Hisbollah missbraucht das deutsche Vereinsrecht, finanziert mit illegalen Drogen- und Waffengeschäften Terroranschläge und führt den Kampf zur Beseitigung Israels und der Juden. Das konnten Sie am Samstag am Al-Quds-Tag wieder erleben, da geht es bis hin zu Forderungen ›Zionisten ins Gas‹,“ so der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Bernd Baumann auf der Pressekonferenz am 4. Juni. „Da muss Einhalt geboten werden.“

Die Antragstellerin, die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch, fordert „ein Verbot der Gesamtorganisation Hisbollah“ und Prüfung aller anwendbaren vereinsrechtlichen Maßnahmen: „Diese Organisation ist eine Terrororganisation. Das zentrale Argument der Bundesregierung, dass unterschieden wird zwischen einem legitimen, politischen Arm der Hisbollah und einem terroristischen Arm, der verboten gehört, können wir nicht nachvollziehen.“

Das Ziel der Hisbollah ist die Vernichtung Israels

Das Bundesverwaltungsgericht habe klargestellt, ein Vereinsverbot erfordere nicht, dass „Unterstützungsleistungen unmittelbar den militärischen oder terroristischen Organisationen zugutekommen“. Von Storch verwies auf Artikel 9, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Vereinigungen, die sich […] gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ Eine solche Ausrichtung könne man im Falle der Hisbollah „nicht ernsthaft bezweifeln“, so von Storch.

„Das Ziel der Hisbollah ist die Vernichtung Israels, und wir sollten uns auf deutschem Boden nicht dafür hergeben, ihnen dafür den Rückzugsraum und die Finanzquellen zu geben, um Geld für den bewaffneten Kampf gegen Israel in den Libanon zu schicken.“

Anlass des Antrages sei der israelfeindliche Al-Quds-Marsch vergangenen Samstag in Berlin, der primär von der Hisbollah organisiert werde. Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden Josef Schuster habe am 27. Mai ein Verbot der Hisbollah gefordert und der Berliner Innensenator Andreas Geisel am 1. Juni. Der Antrag soll am Donnerstag, den 6. Juni, um 14:30 Uhr im Bundestag debattiert werden. Sie sei „gespannt, was man da entgegentragen kann“, so von Storch.

Mit freundlicher Genehmigung von „Deutschland Kurier“.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion