Anti-Boykott-Verordnung soll europäische Unternehmen vor US-Sanktionen schützen

Die EU-Kommission hat am Dienstag ihre Anti-Boykott-Verordnung reaktiviert, um europäische Unternehmen vor den US-Maßnahmen im Iran zu schützen.
Titelbild
Iran-Flagge.Foto: dmitry/iStock
Epoch Times7. August 2018

Zeitgleich zu den US-Sanktionen gegen den Iran hat die EU-Kommission am Dienstag ihre Anti-Boykott-Verordnung reaktiviert, um europäische Unternehmen vor den US-Maßnahmen zu schützen.

Das aus dem Jahr 1996 stammende Blockadestatut verbietet es Firmen aus der EU, sich an extraterritoriale Sanktionen von Drittstaaten zu halten. Damals ging es um Strafmaßnahmen der USA gegen Kuba, Libyen und auch schon den Iran.

Die auch als Blockadestatut bekannte EU-Verordnung ist insofern eine ungewöhnliche Konstruktion, als sie weniger eine Handlung verbietet, als zur Nichteinhaltung des von einem Dritten verhängten Verbots auffordert. Für den Fall, dass Firmen durch die von den USA angedrohten Strafmaßnahmen Schaden erleiden, sieht die Verordnung die Möglichkeit einer Entschädigung durch den Urheber vor. Außerdem werden Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der US-Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt.

Dabei sind Ausnahmen von dem Blockadestatut denkbar: In der Verordnung heißt es, Betroffenen könne es unter bestimmten Umständen erlaubt werden, Verboten nachzukommen, „soweit andernfalls ihre Interessen oder die der Gemeinschaft schwer geschädigt würden“. Ist dies allerdings nicht der Fall, drohen den Unternehmen, die sich nicht an die Anti-Boykott-Verordnung halten, Strafen. Diese werden vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt und müssen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein, wie es im Blockadestatut heißt.

Im Jahr 2007 berief sich die Wiener Regierung auf die EU-Verordnung, nachdem die österreichische Bank Bawag auf Aufforderung ihres neuen US-Eigentümers die Konten von kubanischen Kunden geschlossen hatte. Österreich sei nicht der 51. Bundesstaat der USA, erklärte Wien damals. Nachdem die Bank ihre Geschäftsbeziehungen mit den betroffenen kubanischen Kunden wieder aufgenommen hatte, war der Fall erledigt.

Unabhängig davon, ob die Verordnung dieses Mal zur Anwendung kommt oder nicht, halten Experten die Reaktivierung des Blockadestatuts vor allem für symbolisch. Es handele sich um ein „politisches Signal“ der EU und nicht um ein „Wundermittel“, sagt ein Brüsseler Vertreter. Dennoch schreibt er dem Blockadestatut eine durchaus abschreckende Wirkung zu.

Letztlich dürfte die Anti-Boykott-Verordnung eher den kleinen und mittleren Unternehmen nutzen als den Großkonzernen, die wichtige Geschäfte mit den USA betreiben. Für diese liegt eine Lösung vielmehr darin, dass mit den Vereinigten Staaten über Ausnahmen verhandelt wird. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker räumte bereits ein, die Mittel seien da, „aber machen wir uns nichts vor: die Mittel sind begrenzt“.  (afp)



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