Anwälte von Todeskandidaten richten letzten Appell an Oberstes US-Gericht

Der 1941 geborene Thomas Arthur war für schuldig befunden worden, im Jahr 1982 im Auftrag seiner Geliebten deren Ehemann ermordet zu haben. Seitdem sitzt Arthur, der bis heute seine Unschuld beteuert, im Todestrakt.
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Protest gegen die Todesstrafe in den USA.Foto: Chip Somodevilla/Getty Images
Epoch Times4. November 2016

Die Anwälte eines Todeskandidaten im US-Bundesstaat Alabama haben einen Antrag an das Oberste Gericht in Washington gestellt, die für Donnerstag vorgesehene Hinrichtung ihres Mandanten in letzter Minute auszusetzen. Der 1941 geborene Thomas Arthur war für schuldig befunden worden, im Jahr 1982 im Auftrag seiner Geliebten deren Ehemann ermordet zu haben. Seitdem sitzt Arthur, der bis heute seine Unschuld beteuert, im Todestrakt.

Seine Hinrichtung wurde bereits sechs Mal verschoben. Diesmal sollte ihm im Gefängnis von Altmore um 18.00 Uhr Ortszeit (23.00 Uhr MEZ) eine Giftinjektion verabreicht werden. Ein von den Anwälten angerufenes Bundesgericht hatte es am Mittwoch abgelehnt, Arthur einen neuen Aufschub zu gewähren.

Die Anwälte stützen sich auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA vom 12. Januar. Dieses hatte entscheiden, dass die Hinrichtungspraxis im Bundesstaat Florida verfassungswidrig sei, weil die Entscheidung über Leben oder Tod dort nicht von einer Jury getroffen wird. Der sechste Zusatzartikel zur Verfassung der USA sehe im Fall von Todesurteilen nicht einen Richter, sondern eine Jury zur Prüfung aller Fakten vor. Eine bloße Empfehlung reiche nicht.

Der Supreme Court hatte sich mit dem Fall von Timothy Hurst befasst, der wegen Ermordung eines Restaurantmanagers im Jahr 1998 zum Tod verurteilt worden war. Die Jury hatte die Todesstrafe mit einem Votum von sieben zu fünf empfohlen, doch die endgültige Entscheidung zu Hursts Hinrichtung traf der Richter. Florida und Alabama gehören zu den wenigen US-Bundesstaaten, in dem für eine Hinrichtung kein einstimmiges Urteil der Jury erfolgen muss.

Arthurs Verteidiger führen an, dass ihr Mandant seinerzeit von einem Richter zum Tode verurteilt wurde – auf Grundlage einer nicht einstimmigen Empfehlung der Jury und am Ende eines Prozesses mit denselben „deutlichen Mängeln“ wie bei dem Verfahren in Florida. (afp)



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