EuGH lehnt Antrag ab: EU-Länder sind nach EU-Recht nicht verpflichtet, humanitäre Visa auszugeben

Das EuGH-Urteil hätte bei einer anders lautenden Entscheidung weitreichende Folgen für alle EU-Staaten gehabt. Ihre Botschaften hätten dann womöglich weltweit humanitäre Visa ausstellen müssen.
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FlüchtlingeFoto: Zoltan Balogh/dpa
Epoch Times7. März 2017

Die belgische Regierung hat mit Erleichterung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs reagiert, EU-Länder in ihren Auslandsbotschaften nicht zur Vergabe von humanitären Visa an Flüchtlinge zu verpflichten.

„Gewonnen“, schrieb der belgische Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken, im Kurzmitteilungsdienst Twitter am Dienstag. „Der Europäische Gerichtshof ist sehr klar: EU-Länder sind nach EU-Recht nicht verpflichtet, humanitäre Visa auszugeben.“

Der Gerichtshof hatte die Entscheidung am Dienstag im Fall einer christlich-orthodoxen Familie aus Aleppo in Syrien gefällt. Der Vater gab an, in Syrien entführt und gefoltert worden zu sein. Die Familie fürchtet wegen ihres Glaubens weitere Verfolgung. Der Visaantrag wurde aber vom belgischen Ausländeramt abgelehnt.

Nichtregierungsorganisationen hätten über den Europäischen Gerichtshof versucht, „die EU-Grenzen zu europäischen Botschaften im Ausland zu verschieben“, erklärte Francken. Dies sei gescheitert. „Humanitäre Visa sind eine nationale Kompetenz.“ Er dankte der EU-Kommission und einer Reihe von EU-Ländern, die Belgien in dem Fall unterstützt hätten.

Das Urteil hätte bei einer anders lautenden Entscheidung weitreichende Folgen für alle EU-Staaten gehabt. Ihre Botschaften hätten dann womöglich weltweit humanitäre Visa ausstellen müssen.

Der Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber, begrüßte die Ablehnung einer solchen Verpflichtung. Die Entscheidung sei „von Vernunft gesteuert“, erklärte er auf Twitter.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ska Keller, forderte dagegen, durch eine Rechtsänderung humanitäre Visa im EU-Recht zu verankern. „Humanitäre Visa können Menschenleben retten“, erklärte sie. „Die Europäische Union darf Menschen, die vor Verfolgung fliehen, nicht die Tür vor der Nase zuschlagen.“ (afp)

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