BGH entschied: Bei Internetkauf keine weitergehende Überprüfung der Ware als im Laden

Das Landgericht Berlin hatte der Klage des Autofahrers teilweise stattgegeben. Diese Entscheidung hob der BGH nun auf und verwies den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurück.
Titelbild
Der Bundesgerichtshof (BGH).Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times12. Oktober 2016

Verbrauchern steht beim Onlinekauf kein weitergehendes Recht auf Überprüfung der Ware zu als beim Einkauf im Laden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch im Fall eines Autofahrers, der im Internet einen Katalysator gekauft, ihn nach Einbau und Probefahrt mit deutlichen Gebrauchsspuren dem Online-Shop zurückgeschickt und die Rückzahlung des Kaufpreises gefordert hatte. (Az. VIII ZR 103/15)

Der Autofahrer hatte nach Gerichtsangaben den Katalysator in einer Fachwerkstatt einbauen lassen. Bei einer kurzen Probefahrt stellte er anschließend fest, dass sein Wagen nicht mehr die vorherige Leistung brachte. Daraufhin widerrief der Kläger fristgerecht seine Kauferklärung. Der Online-Händler wollte jedoch den Kaufpreis nicht erstatten – er teilte dem Käufer mit, der Katalysator sei nach Einbau und Probefahrt wertlos geworden.

Das Landgericht Berlin hatte der Klage des Autofahrers teilweise stattgegeben. Diese Entscheidung hob der BGH nun auf und verwies den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurück.

Online-Käufer dürften zwar grundsätzlich vor ihrer Entscheidung über einen Widerruf der Kauferklärung die Ware auf deren Eigenschaften und Funktionsweisen überprüfen, unterstrich der VIII. Zivilsenat. Damit sollten Nachteile des Online-Kaufs im Vergleich zum Kauf im Geschäft vor Ort ausgeglichen werden. Im vorliegenden Fall jedoch hätte der Käufer den Katalysator auch im stationären Handel nicht „dergestalt ausprobieren können, dass er dessen Wirkungsweise auf sein oder ein vergleichbares Kraftfahrzeug nach Einbau hätte testen können“. (afp)



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