Böhmermann: „Löst ein Witz eine Staatskrise aus, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates.“

Jan Böhmermann äußerte sich heute selbst, nachdem das Verfahren wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gestern eingestellt wurde.
Titelbild
Jan Böhmermann trägt Schmähgedicht vorFoto: ZDF, über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. Oktober 2016

Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat den Verlauf der Debatte um seine „Schmähkritik“ kritisiert: „Im Vergleich zu dem, was kritische Journalisten, Satiriker oder Oppositionelle in der Türkei damals und auch jetzt gerade durchmachen, ist dieses ganze Theater um die `Böhmermann-Affäre` schon wieder ein großer, trauriger Witz für sich“, so der Moderator in einer am Mittwoch veröffentlichten Video-Botschaft.

Auch an der Reaktion der Politik übte er Kritik: In Deutschland müsse man sich in den Punkten Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit sicher fühlen können, betonte er. „Und zwar nicht nur privilegierte Medienfuzzis mit einer eigenen Sendung, sondern jeder.“

„Jeden noch so geschmacklosen Witz souverän weglachen“

Politik, die diese grundlegenden Werte und Prinzipien „standfest und notfalls offensiv“ verteidige, könne „jeden noch so geschmacklosen Witz souverän weglachen“, sagte der Moderator. „Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates.“ Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz, das Ermittlungsverfahren gegen ihn einzustellen, begrüßte Böhmermann.

Er freue sich, dass die Staatsanwaltschaft sein „juristisches Proseminar“ in den entsprechenden inhaltlichen und zeitlichen Kontext gestellt habe „und außerdem zu dem Schluss gekommen ist, dass ich, verkürzt gesagt, ein unseriöser Quatschvogel bin, der beruflich Blödsinn macht.“

Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht mit allerhand Beleidigungen gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen, um zu zeigen, was selbst in Deutschland als Schmähung verboten sei. Daraufhin hatte Erdogan Anzeige erstattet. Die Bundesregierung musste schließlich darüber entscheiden, ob auch wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes gegen Böhmermann ermittelt werden darf. (dts)



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