Boliviens Übergangspräsidentin erhebt Korruptionsverdacht gegen Morales

Boliviens Übergangspräsidentin Jeanine Áñez hat im Falle einer Rückkehr des ins mexikanische Exil abgereisten Ex-Präsidenten Evo Morales juristische Konsequenzen für den langjährigen Staatschef angekündigt.
Titelbild
Boliviens Übergangspräsidentin Jeanine Áñez.Foto: Gaston Brito Miserocchi/Getty Images
Epoch Times15. November 2019

Boliviens Übergangspräsidentin Jeanine Áñez hat im Falle einer Rückkehr des ins mexikanische Exil abgereisten Ex-Präsidenten Evo Morales juristische Konsequenzen für den langjährigen Staatschef angekündigt. Er müsse sich in Bolivien wegen der Unregelmäßigkeiten bei den Präsidentschaftswahlen am 20. Oktober sowie wegen „zahlreicher Korruptionsvorwürfe“ vor Gericht verantworten, sagte Áñez am Freitag in La Paz. Morales hatte am Mittwoch angekündigt, nach Bolivien zurückkehren zu wollen, um sein Land zu „befrieden“.

Die Anhänger des Ex-Präsidenten setzten in den vergangenen Tagen ihre Proteste gegen die Entmachtung von Morales fort und lieferten sich teilweise Ausschreitungen mit den Einsatzkräften. Tausende Demonstranten gingen in La Paz auf die Straße und forderten seine Rückkehr.

Áñez nahm indes Verhandlungen mit der Partei von Morales auf – schloss eine erneute Präsidentschaftskandidatur des 60-Jährigen jedoch aus. Die Verfassung sehe vor, dass ein Staatschef nur zwei Amtszeiten in Folge im Amt bleiben kann. Morales‘ gescheiterter Versuch, sich bei den Präsidentschaftswahlen vom 20. Oktober ein viertes Mandat zu sichern, sei die Ursache der politischen Unruhen in Bolivien, sagte Áñez.

In Bolivien war ein Machtvakuum entstanden, nachdem der unter Druck geratene Morales nach wochenlangen Protesten mit zehn Toten und fast 400 Verletzten am Sonntag zurückgetreten war. Áñez wurde am Dienstag als Interimspräsidentin vereidigt. Der Wahlsieg von Morales bei den Wahlen war von der Opposition als Betrug angeprangert und nicht anerkannt worden. Auch die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hatte wegen schwerwiegender Unregelmäßigkeiten gefordert, die Wahl für ungültig zu erklären. (afp)

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