Bund und Länder einigen sich auf begrenzte Corona-Ausreisesperren

Bund und Länder wollen bei akuten Corona-Ausbrüchen örtlich begrenzte Ausreisesperren ermöglichen, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Solche Beschränkungen müssen sich demnach aber nicht auf den gesamten Landkreis beziehen.
Epoch Times16. Juli 2020

In Deutschland kann es bei akuten Corona-Ausbrüchen künftig örtlich begrenzte Ein- und Ausreisesperren geben. Solche Beschränkungen sollten „zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis beziehungsweise die gesamte kreisfreie Stadt beziehen“, heißt es in einem am Donnerstag gefassten Beschluss der Chefs von Bundeskanzleramt und den Staatskanzleien der Länder. Vielmehr könnten sie sich auf die „tatsächlich betroffenen Bereiche“ beschränken.

Dem Bund-Länder-Beschluss war in den vergangenen Tagen eine Debatte über die Verhängung von Ausreisesperren für sogenannte Corona-Hotspots vorausgegangen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte eine solche Möglichkeit befürwortet. Mehrere Ministerpräsidenten vor allem aus Ostdeutschland hatten es aber abgelehnt, komplette Landkreise mit Ausreisesperren zu belegen. Sie äußerten Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit.

Unterstützung soll bei Beschränkungen vom Bund und vom jeweiligen Land kommen: Sie sollen „zusätzliche Kapazitäten“ für die schnelle Kontaktnachverfolgung und Testung zur Verfügung stellen, um die Maßnahmen möglichst kurz halten zu können. Zu einer Beschränkung von Ein- und Ausreise solle zudem nur dann gegriffen werden, wenn kein „milderes Mittel“ zur Verfügung steht.

Die erste Maßnahme bei einem Ausbruch solle es immer sein, „Kontakt- und Ausbruchscluster“ zu isolieren. Als Beispiele für solche Infektionscluster nennt das Beschlusspapier „Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier“. Hier sollten zunächst die „bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung“ ergriffen werden.

Zuvor hatten sich die Gesundheitsminister der Länder für lediglich lokale Ausreisesperren ausgesprochen. „Die Abriegelung ganzer Bezirke zum Beispiel in Hamburg oder Berlin ist nicht möglich“, hieß es in einer Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz. „Die Entscheidungen müssen vor Ort flexibel von den zuständigen Behörden getroffen werden.“

Der Deutsche Landkreistag begrüßte den Beschluss, Präsident Reinhard Sager sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wir sind bislang sehr gut damit gefahren, das örtliche Infektionsgeschehen präzise zu begrenzen.“ Ein Landkreis mit beispielsweise 350.000 Einwohnern könne nicht einfach zugesperrt werden, wenn Neuinfektionen auf einen Schlachtbetrieb, einen Wohnblock oder ein Pflegeheim begrenzt seien.

Nach den Worten des nordrhein-westfälischen Staatskanzleichefs Nathanael Liminski soll etwa die in Gütersloh erstmalig angewandte Vor-Test-Quarantäne nunmehr Standard werden: „Damit kann es gelingen, das potentielle Infektionsgeschehen mit nur kleinräumigen Eingriffen einzufrieren.“ Dadurch werde Zeit für eine konsequente Kontaktnachverfolgung und flächendeckende Testung gewonnen.

Gegen eine weitergehende Regelung zu Ausreisesperren hatten sich vor den Beratungen am Donnerstag die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gestellt. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), der auf Bundesseite für die Beratungen mit den Ländern zuständig ist, hatte sich vor Beginn der Gespräche kompromissbereit gezeigt. Es gehe darum, nach Corona-Ausbrüchen „schneller, kleinräumiger, präziser“ zu handeln, sagte er im ZDF-„Morgenmagazin“.

Bislang galten für Corona-Hotspots keine Ausreisesperren. Vielmehr verhängen die Bundesländer Einreisebeschränkungen und Übernachtungsverbote für Menschen aus betroffenen Landkreisen. Dies führte in den vergangenen Wochen wiederholt dazu, dass Reisende aus Corona-Hotspots an ihren Urlaubsorten zurückgewiesen wurden.

Weiterhin soll dem Beschluss zufolge gelten, dass Reisende aus betroffenen Gebieten nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests in Hotels und Pensionen untergebracht werden dürften. (afp)



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