Bundesnetzagentur geht gegen spionagefähiges Spielzeug vor – Kinderpuppe „Cayla“ verboten

"Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug."
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Spionierpuppe „Cayla”Foto: LEON NEAL/AFP/Getty Images
Epoch Times17. Februar 2017

Die Bundesnetzagentur zieht interaktives Spielzeug aus dem Verkehr, das aus dem Kinderzimmer heimlich Ton- und Bildaufnahmen senden kann. So sei die Kinderpuppe „Cayla“ in Deutschland verboten worden, teilte die Bonner Behörde am Freitag mit. Eltern müssten die Puppe eigenverantwortlich „unschädlich“ machen. Sie sei de facto ein „verstecktes Spionagegerät“.

„Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. „Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug.“

„Spielzeug als Spionagegerät“ sei gefährlich, teilte die Behörde weiter mit. „Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden.“ Über das Spielzeug könnten das Kind oder die Eltern auch individuell mit Werbung angesprochen werden. Ebenso sei es möglich, dass bei einer nicht ausreichend geschützten Funkverbindung Dritte unbemerkt mithören könnten.

Die Bundesnetzagentur kündigte an, künftig „noch mehr interaktives Spielzeug“ auf den Prüfstand zu stellen und notfalls dagegen vorzugehen. Die Behörde informiere über die Gefahren, hole aber bei den Händlern keine Informationen darüber ein, wer entsprechendes Spielzeug gekauft habe. (afp)



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