Burka-Verbot in Österreich: Bei Nichteinhaltung droht Festnahme

Zwei afghanische Frauen in Vollverschleierung links mit Burka, recht mit Niqab bekleidet.Foto: SHAH MARAI/AFP/Getty Images
Am 1. Oktober tritt in Österreich das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft. Wer ab dann in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt oder verbirgt, wird bestraft. Das gibt auch für Touristen in Österreich.
Kernsatz des Gesetzes ist das „Verhüllungsverbot“:
Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen.“
Als öffentliche Orte oder Gebäude gelten unter anderem öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Straßenbahnen, Züge sowie der Flug- und Schiffsverkehr.
Ein Folder, der für zusätzliche Aufklärung sorgen soll, wird von Beamten verteilt, sowie am Flughafen bei der Einreise aufliegen. Wie der „Kurier“ berichtet wird in dem Papier auf das „Verbot Gesichtsverhüllung in Österreich“ hingewiesen.
Darin ist auf Deutsch, Türkisch, Englisch und Arabisch zu lesen:
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz sieht vor, dass an öffentlichen Orten (…) die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt (…) werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Als öffentlicher Ort ist jeder Ort zu verstehen, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann, einschließlich des Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.“
Verstoße werden bestraft – ausnahmslos
Bei Verstoß gegen das neue Gesetz wird ein Bußgeld von 150 Euro verhängt. Nach Angaben des österreichischen Innenministeriums muss die Verhüllung jederzeit auf Aufforderung vor Ort abgenommen werden. Sollten verschleierte Personen, deren Identität nicht festgestellt werden kann, sich trotz Abmahnung weigern die Verhüllung zu entfernen, droht ihnen eine Festnahme.
Das Verbot der Vollverschleierung ist Teil eines Integrationsgesetzes, das für Flüchtlinge und Asylbewerber die Teilnahme an Sprachkursen, Staatsbürgerkunde, Bewerbungs- und Arbeitstrainings verpflichtend vorsieht.
Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen verlieh der Neuregelung durch seine Unterschrift Gesetzeskraft, obwohl er gesagt hatte, die im Mai vom Parlament beschlossene Maßnahme sei „kein gutes Gesetz“. (so)
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