Cockpit: Arbeitsgericht Frankfurt weist Eilantrag der Lufthansa gegen Streik ab

Die Lufthansa ist mit einem Eilantrag gegen den für Mittwoch angekündigten Pilotenstreik gescheitert. Die Lufthansa kündigte sofortige Berufung an. Von dem Streik sind 100.000 Passagiere betroffen.
Titelbild
Lufthansa-Maschinen am FlughafenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. November 2016

Die Lufthansa ist mit einem Eilantrag gegen den für Mittwoch angekündigten Pilotenstreik am Vorabend zunächst gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main habe den Antrag auf einstweilige Verfügung abgewiesen, teilte der Vorsitzende der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit, Ilja Schulz, am Dienstagabend im Kurzbotschaftendienst Twitter mit. Die Lufthansa kündigte sofortige Berufung an. Von dem Streik am Mittwoch sind 100.000 Passagiere betroffen.

Die Lufthansa erklärte kurz nach der Entscheidung des Gerichts, sie werde die Entscheidung in der nächsten Instanz anfechten, „um ihre Rechtsauffassung durch das Hessische Landesarbeitsgericht prüfen zu lassen“. Das Unternehmen ging nach Angaben eines Sprechers davon aus, dass noch am Abend in der nächsthöheren Instanz eine abschließende Entscheidung getroffen werde.

Wegen des Streiks strich das Unternehmen 876 für Mittwoch geplante Flüge. Kunden können sich auf der Internetseite der Fluggesellschaft, lh.com, sowie unter der kostenlosen Nummer 0800-8506070 über den Status ihres gebuchten Flugs informieren.

Tarifverhandlungen gescheitert – zum Streik aufgerufen

Die Vereinigung Cockpit hatte vor einer Woche die jüngsten Tarifverhandlungen über die Vergütung der Piloten für gescheitert erklärt und Streiks im Passagier- und Frachtverkehr angekündigt. Am Montagabend rief die Gewerkschaft dann zu Streiks am Mittwoch zwischen 00.01 Uhr bis 23.59 Uhr auf. Es ist bereits der 14. Streik von Cockpit seit April 2014.

Vom Streik Betroffene würden so weit wie möglich auf andere Airlines oder andere Verkehrsmittel wie die Bahn umgebucht, erklärte die Lufthansa. Das Unternehmen setze „alles daran“, die Auswirkungen des Streiks für die Fluggäste „so gering wie möglich zu halten“. Die anderen Konzern-Airlines wie etwa Swiss und Austrian Airlines sind vom Streik nicht betroffen.

Aus Sicht der Lufthansa sind Teile der VC-Forderung „nicht streikfähig“, wie ein Unternehmenssprecher sagte. Daher sei das Arbeitsgericht angerufen worden. Im September 2015 hatte die Fluggesellschaft in einem Streit mit der VC um einen Streikaufruf vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht gesiegt.

Bei der Lufthansa-Billigtochter Eurowings fielen bereits am Dienstag nach einem Streikaufruf der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi für das Kabinenpersonal 60 Flüge aus. Verdi vertritt wie auch die Flugbegleitergewerkschaft Ufo das Kabinenpersonal bei Eurowings. Der Eurowings-Vorstand habe die „Arbeitsniederlegung provoziert“, weil er darauf beharre, nur gemeinsam mit Verdi und Ufo einen Tarifvertrag aushandeln zu wollen, erklärte Verdi. (afp)



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