Datenschutzbeauftragte: Whatsapp auf dem Diensthandy verstößt gegen die DSGVO

Die Verwendung von Whatsapp auf dem Firmenhandy verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Die neuen Regeln müssen ab dem 25. Mai angewendet werden.
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Symbolbild.Foto:  Arno Burgi/dpa
Epoch Times17. Mai 2018

Die Verwendung des Messaging-Dienstes Whatsapp auf dem Firmenhandy verstößt nach Einschätzung von Experten gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sowohl nach jetzigem als auch nach dem bald umgestellten Datenschutzrecht handle es sich bei der Weitergabe zum Beispiel von Kundendaten „ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, sagte die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, der „Welt“ vom Donnerstag.

Hansens Einschätzung zufolge sind besonders Handwerker und Freiberufler betroffen, die Kundendaten auf Whatsapp verwenden. Für sie könne es teuer werden, weil Datenschutzverstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden könnten. „Es ist also sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten“, sagte Hansen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sprach ebenfalls von „datenschutzrechtlichen Problemen“, die auf Handwerker zukommen könnten. Handwerker verwendeten Whatsapp als Kommunikationsmittel auf dem Bau sowie oft auch dafür, sich von Kunden Fotos von Stellen in der Wohnung schicken zu lassen, die repariert werden sollen.

„Da Whatsapp Zugriff auf dieses Bild erhält, handelt es sich hierbei um eine Datenübertragung an Whatsapp, für die der betroffene Kunde jedoch keine Einwilligung erteilt hat“, sagte ZDH-Datenschutzexperte Markus Pfeifer der „Welt“. Eine gesetzliche Grundlage für den Datentransfer bestehe nicht.

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU muss ab dem 25. Mai angewendet werden. Sie macht Unternehmen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung und den Schutz von Daten und gibt Kunden und Nutzern mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Bei Verstößen drohen Unternehmen, die die Vorgaben der Verordnung nicht einhalten, Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. (afp)



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