Deutscher Campingplatz muss nach Tod eines Betreuers schließen

Die französische Justiz untersagte der Leverkusener Jugendförderung St. Antonius jegliche Aktivität auf dem Gelände nördlich von Avignon. Dort kam bei einer Überschwemmung ein Betreuer um.
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Am 9. August 2018 in Saint-Julien-de-Peyrolas, in Südfrankreich: Ein Unwetter riss einen Campingplatz mit.Foto: BORIS HORVAT/AFP/Getty Images
Epoch Times19. Oktober 2018

Nach der Überschwemmung eines deutschen Zeltlagers in Südfrankreich und dem Tod eines Betreuers muss der Campingplatz schließen: Die französische Justiz untersagte der Leverkusener Jugendförderung St. Antonius jegliche Aktivität auf dem Gelände nördlich von Avignon, wie die Anwältin der Jugendförderung am Donnerstag mitteilte. Die ohne Genehmigung der Behörden errichteten Anlage müsse abgebaut werden.

Die Anwältin Silvia Geelhaar sagte, das Berufungsgericht im südfranzösischen Nîmes habe die Jugendförderung aus dem Ort in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die gesamte Infrastruktur des Campingplatzes „vollständig zu entfernen“.

Das Zeltlager in dem Ort Saint-Julien de Peyrolas war im August bei einem heftigen Unwetter überschwemmt worden. Ein 66-jähriger deutscher Betreuer starb in den Fluten. Seine Leiche wurde später im Fluss Ardèche entdeckt, nachdem sein Wohnwagen von Wassermassen mitgerissen worden war.

Mehr als hundert Kinder aus dem Raum Leverkusen mussten bei dem Unwetter zum Teil mit Hubschraubern in Sicherheit gebracht werden, neun von ihnen erlitten leichte Verletzungen. Insgesamt wurden nach Angaben der französischen Behörden 184 Menschen von dem deutschen Zeltlager und von zwei angrenzenden Campingplätzen gerettet.

Bereits Monate vorher hatte die Gemeinde Saint-Julien de Peyrolas eine Schließung des Zeltplatzes gefordert, der in einem Überschwemmungsgebiet liegt. In erster Instanz war die Gemeinde aber noch gescheitert. „Am Anfang waren wir die Bösen, die den Kindern verbieten wollten, in den Urlaub zu fahren“, sagte der Anwalt der Gemeinde nun. „Wenn der erste Richter uns gefolgt wäre, hätte es dieses Drama nicht gegeben.“

In einem getrennt laufenden Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Jugendförderung St. Antonius. Nach Angaben der Ermittler lag das Gelände des Ferienlagers an einem Seitenarm der Ardèche in einem von Überschwemmungen gefährdeten Gebiet. Die Betreiber sollen davon gewusst haben.

Die Gemeinde hatte die Deutschen zudem nach eigenen Angaben 48 Stunden vor dem Unwetter vor einer möglichen Überflutung ihres Campingplatzes gewarnt, der demnach nur knapp über dem Wasserspiegel liegt. Die Verantwortlichen hätten das Zeltlager aber trotz der Gefahr nicht geräumt. (afp)



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