Die afghanischen Frauen rufen verzweifelt um Hilfe

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Der Internationale Frauentag am 8. März war eine passende Gelegenheit, um über die Not der afghanischen Frauen nachzudenken.Foto: Adek Berry / AFP / Getty Images
Von 31. März 2011

Der Internationale Frauentag am 8. März ist eine hervorragende Gelegenheit gewesen, um über die Not der afghanischen Frauen nachzudenken. Die Selbstverbrennungen, die afghanische Frauen in großer Zahl begehen (sie zünden sich selbst an und sterben daran), sind eine der tragischsten Reaktionen auf Gewalt gegen Frauen in diesem Land.

Die Opfer, die dieses Schreckliche überlebt haben, können kein normales Leben mehr führen. Sie werden oft dauerhaft zu Krüppeln, sind entstellt und werden von ihren Mitmenschen gemieden. Wenn die vorhandenen Gesetze zum Schutz der Frauen nicht vollständig umgesetzt werden, werden sich die Folgen der Gewalt gegen Frauen weiterhin als Bestrafung auf das Leben der afghanischen Frauen auswirken.

Selbstverbrennung scheint momentan die einzige Antwort für Frauen zu sein, die häuslicher Gewalt, Zwangsheirat und anderen frauenfeindlichen sozialen Bräuchen entfliehen wollen. Obwohl viele Afghanen – einschließlich einiger religiöser Führer – diese gesellschaftlichen Gewohnheiten aufgrund ihrer Interpretation des Islam verstärken, sind diese Praktiken weder mit der Scharia noch mit afghanischem und internationalem Recht vereinbar, da sie die grundlegenden Menschenrechte der Frauen verletzen.

Zuverlässige nationale Statistiken über dieses Phänomen sind nicht verfügbar, da viele Familien diese Taten wegen des Schandflecks vertuschen. Weil es gleichzeitig auch keine gute medizinische Versorgung und keine zuständigen staatlichen Stellen gibt, werden solche Ereignisse nie offiziell dokumentiert.

Nach Angaben der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission (Independent Human Rights Commission – AIHRC) wurden im Jahr 2006 106 Fälle und im Jahr 2007 184 Fälle von Selbstverbrennung registriert, was einem Anstieg von 73 Prozent in einem Jahr entspricht. Es wird befürchtet, dass dieses Phänomen weiterhin zunimmt.

Die Situation wird dadurch noch besorgniserregender, dass Polizei und Justiz laut AIHRC keine formellen Untersuchungen zu den Ursachen der Selbstmorde und Selbstverbrennungen von Frauen durchführen. Homa Sultani, die beim AIHRC die Rechte der Frauen recherchiert, argumentiert: „Es gibt eine Kultur der Straffreiheit für diejenigen, die Frauen zu Selbstverbrennung und Selbstmord treiben.

Die Selbstverbrennung der Frauen in Afghanistan ist ein Spiegelbild ihrer benachteiligten Situation im sozialen und medizinischen Bereich. Einige Statistiken belegen: 87 Prozent der afghanischen Frauen sind Analphabeten; mehr als eine von drei Frauen erlebt körperliche, psychische und/oder sexuelle Gewalt und 70 bis 80 Prozent der Frauen müssen Zwangsehen eingehen.

Manche Menschen sehen die Ehe in Afghanistan in einigen Fällen als eine Form des Verkaufs an, wobei Frauen gehandelt werden, um familiäre Streitigkeiten zu lösen oder die familiären Bindungen zu stärken. In diesem Zusammenhang gibt es häufig Zwangsehen mit minderjährigen Mädchen, wobei nationales Recht verletzt wird, wonach die in Frage kommenden Frauen mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Einige Mädchen werden von Männern geheiratet, die immerhin fünfmal so alt sind wie sie selbst.

Die Mehrheit der afghanischen Frauen sind Opfer von psychischer und sexueller Gewalt, die sie dazu bringt, Selbstmord oder Drogenmissbrauch zu begehen. Die meisten der registrierten Fälle treten in großen Städten Afghanistans auf, während die Zahl derjenigen, die in ländlichen Gebieten auftreten, eine Dunkelziffer bleibt.

Es gibt durchaus eine Möglichkeit, die Anzahl dieser tragischen Vorfälle zu senken. Im August 2009 erließ die afghanische Regierung das Gesetz zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (Law on Elimination of Violence against Women – EVAW), das viele verletzende traditionelle Praktiken kriminalisiert.

Doch obwohl die Verabschiedung dieses Gesetzes eine bedeutende Errungenschaft war, stellte die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan für Menschenrechte (United Nations Assistance Mission in Afghanistan, Human Rights – UNAMA HR) fest, dass die Strafverfolgungsbehörden oft unwillig oder unfähig waren, Gesetze zum Schutz der Frauen anzuwenden. Solche Untätigkeit trägt viel dazu bei, dass diese Praktiken weiterhin zugelassen werden.

Es ist dringend notwendig, dass die Regierung von Afghanistan die Voraussetzungen für die vollständige Umsetzung des Gesetzes EVAW schafft. Die UNAMA HR wies darauf hin, dass „Verurteilungen nach dem EVAW-Gesetz die Täter abschrecken können, Frauen Gewalt anzutun.“

Gleichzeitig sollte der afghanische Präsident Hamid Karsai darauf hinweisen, dass die Achtung der Frauenrechte der Kern der Menschenrechtspolitik der Regierung ist.

Dr. César Chelala, ein internationaler bekannter Gesundheitsberater, ist Mitgewinner der Auszeichnung Overseas Press Club of America.

Artikel auf Englisch: Afghan Women’s Desperate Cry for Help

 

 



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