Einigung mit Mexiko: Trump will Wirksamkeit der Vereinbarung nach 45 Tagen überprüfen

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US-Präsident Donald Trump und seine Frau Melania.Foto: MANDEL NGAN/AFP/Getty Images
Epoch Times11. Juni 2019

Die US-Strafzölle auf Importe aus Mexiko sind vorerst ausgesetzt – doch in seinen Drohungen an das Nachbarland lässt US-Präsident Donald Trump nicht nach.

Sollte das mexikanische Parlament die zwischen beiden Ländern erzielte Vereinbarung zur Einwanderungspolitik nicht absegnen, würden die Zölle doch noch verhängt, warnte Trump am Montag. Nach mexikanischen Angaben soll die Wirksamkeit der am Freitag erzielten Vereinbarung nach 45 Tagen überprüft werden.

Mexiko will verschärft gegen Schleuser und Menschenschmuggler vorgehen

Die Einigung soll die Zahl der auf dem Weg über Mexiko in die USA gelangenden Zentralamerikaner reduzieren helfen. Sie sieht unter anderem vor, dass Mexiko Nationalgardisten im ganzen Land postiert, mit „Priorität an der südlichen Grenze“ zu Guatemala. Ferner sagte die mexikanische Regierung zu, verschärft gegen Menschenschmuggler- und Schleuserbanden vorzugehen.

Trump setzte daraufhin die Zölle aus, die an diesem Montag in Kraft hätten treten sollen. Sie sollten zunächst bei fünf Prozent liegen und stufenweise auf 25 Prozent steigen.

Der US-Präsident sieht die Einigung als großen Erfolg. Wenn Mexiko sich „große Mühe“ gebe, werde es „ein sehr erfolgreiches Abkommen“ für beide Seiten, schrieb er am Wochenende im Kurzbotschaftendienst Twitter. Alle seien „sehr begeistert über den neuen Deal“.

Geheimer Teil der Vereinbarung

Der US-Präsident sagte zudem, dass es einen bislang noch geheim gehaltenen und „sehr wichtigen „Teil der Vereinbarung gebe, der in „nicht zu ferner Zukunft“ enthüllt werden solle – dieser Teil des Deals muss laut Trump noch vom mexikanischen Parlament gebilligt werden.

Trotz seiner erneuten Zoll-Drohung betonte Trump, er sehe kein „Problem“ für die Verabschiedung der Passagen durch das Parlament des Nachbarstaates.

Die mexikanische Regierung bestätigte die Existenz der bislang geheimen Regelungen bislang noch nicht. Außenminister Marcelo Ebrard teilte aber mit, dass Trumps Forderung nach einer sogenannten Drittstaatenregelung noch nicht vom Tisch sei.

Eine solche Regelung – ähnlich jener im EU-Asylrecht – würde bedeuten, dass Zentralamerikaner nach der Durchreise durch Mexiko keinen Asylantrag in den USA stellen dürfen.

Sie müssten vielmehr in Mexiko um Asyl ersuchen, da dieses Land als „sicherer Drittstaat“ eingestuft würde, in welchen den Flüchtlingen keine Verfolgung droht.

Drittstaatenregelung eine zentrale Forderung

Laut Ebrard, der die mexikanische Delegation bei den Verhandlungen in Washington geleitet hatte, war die Drittstaatenregelung eine zentrale Forderung der US-Seite.

Vereinbart worden sei allerdings, nach 45 Tagen die Wirksamkeit der vereinbarten Regelungen gemeinsam zu überprüfen, sagte der mexikanische Außenminister.

Dann könnte nach seinen Angaben gegebenenfalls über „zusätzliche Maßnahmen“ wie etwa die Drittstaatenregelung gesprochen werden. Der größte Teil der Zentralamerikaner, die illegal über die US-Grenze gelangen, beantragt dort Asyl.

Der mexikanische Präsident Andrés Manuel López Obrador zeigte sich erleichtert darüber, dass die Strafzölle zumindest vorerst abgewendet werden konnten: „Es wird keine Wirtschafts- oder Finanzkrise in Mexiko geben“, sagte er am Samstag bei einem Besuch in der Grenzstadt Tijuana an der Grenze zu den USA.

Die Zölle würden die mexikanische Wirtschaft hart treffen: Das Land liefert 80 Prozent seiner Exporte in die Vereinigten Staaten. (afp)



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