„Durch gemeinsames Handeln können wir mehr erreichen als allein“ – Abschlusserklärung zum G20-Gipfel 2017
Präambel:
Wir, die Staats- und Regierungschefs der G20, sind am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg zusammengekommen, um die wichtigsten globalen wirtschaftlichen Herausforderungen anzugehen und zu Wohlstand und Wohlergehen beizutragen.
Die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern und eine vernetzte Welt zu gestalten – darin liegt das gemeinsame Ziel der G20 als unser wichtigstes Forum der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Die G20 hat während der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise vor rund zehn Jahren ihre Stärke offenbart, als sie eine entscheidende Rolle dabei gespielt hat, die Volkswirtschaften und Finanzmärkte zu stabilisieren. Was damals galt, gilt noch immer: Durch gemeinsames Handeln können wir mehr erreichen als allein.
Unser gemeinsames Ziel – starkes, nachhaltiges, ausgewogenes und inklusives Wachstum – in der G20 voranzubringen, bleibt unsere höchste Priorität. Globalisierung und technologischer Wandel haben maßgeblich dazu beigetragen, weltweit das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und den Lebensstandard zu erhöhen. Die Globalisierung bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, und ihre Vorteile sind nicht breit genug geteilt worden. Indem sie Industrie- und Schwellenländer zusammenbringt, ist die G20 entschlossen, die Globalisierung zum Wohl aller Menschen zu gestalten. Vor allem müssen wir unsere Bürger besser in die Lage versetzen, die Chancen, die sie bietet, zu nutzen.
Wir sind entschlossen, die gemeinsamen Herausforderungen, vor denen die internationale Gemeinschaft steht, anzugehen und so eine Grundlage für nachhaltige Entwicklung und Stabilität zu schaffen; zu diesen Herausforderungen gehören Terrorismus, Vertreibung, Armut, Hunger, Gesundheitsgefahren, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Klimawandel, Energiesicherheit und Ungleichheit, einschließlich der Ungleichbehandlung der Geschlechter. Wir werden uns diesen Herausforderungen weiter gemeinsam mit anderen, auch Entwicklungsländern, stellen und uns dabei auf die regelbasierte internationale Ordnung stützen.
In Fortführung der Ergebnisse früherer Vorsitze und insbesondere des G20-Gipfels 2016 in Hangzhou beschließen wir heute konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung der drei Ziele – Stabilität sicherzustellen, Zukunftsfähigkeit zu verbessern und Verantwortung zu übernehmen.
Alle an den Chancen der Globalisierung teilhaben lassen
Eine florierende Weltwirtschaft: Die aktuellen Wachstumserwartungen sind ermutigend, obwohl das Wachstumstempo noch hinter den Wünschen zurückbleibt. Wir erneuern unser Bekenntnis zu internationaler wirtschaftlicher und finanzieller Zusammenarbeit, um das Wachstum weiter zu stärken und vor Abwärtsrisiken zu schützen. Wir werden weiterhin alle Instrumente – geld-, fiskal- und strukturpolitischer Art – einzeln und gemeinsam nutzen, um unser Ziel eines starken, nachhaltigen, ausgewogenen und inklusiven Wachstums zu erreichen, während wir gleichzeitig die wirtschaftliche und finanzielle Widerstandsfähigkeit stärken. Die Geldpolitik wird weiterhin dazu dienen, im Einklang mit den Mandaten der Zentralbanken die wirtschaftliche Tätigkeit zu unterstützen und Preisstabilität zu gewährleisten. Die Fiskalpolitik wird flexibel und wachstumsfreundlich eingesetzt, wobei gewährleistet wird, dass der Schuldenstand im Verhältnis zum BIP auf einen tragfähigen Pfad gelangt. Wir erneuern unser Bekenntnis zu Strukturreformen. Wir bekräftigen unsere früheren Wechselkurs-Verpflichtungen. Wir werden uns auf eine Weise, die das globale Wachstum unterstützt, um die Verringerung übermäßiger globaler Ungleichgewichte bemühen. Wir werden stärkere Teilhabe, Fairness und Gleichstellung in unserem Streben nach Wirtschaftswachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Mit diesen Zielen billigen wir den Hamburger Aktionsplan.
Handel und Investitionen: Internationaler Handel und internationale Investitionen sind wichtige Triebfedern für Wachstum, Produktivität, Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen und Entwicklung. Wir werden die Märkte in dem Bewusstsein offenhalten, wie wichtig auf Gegenseitigkeit beruhende und für alle Seiten vorteilhafte Handels- und Investitionsrahmen und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung sind, werden Protektionismus einschließlich aller unfairen Handelspraktiken weiterhin bekämpfen und erkennen die Rolle rechtmäßiger Handelsschutzinstrumente in diesem Zusammenhang an. Wir werden darauf hinwirken, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu gewährleisten, vor allem, indem wir ein in dieser Hinsicht gedeihliches Umfeld für Handel und Investitionen fördern. Wir bekräftigen weiterhin die Bedeutung der Transparenz für berechenbare und wechselseitig vorteilhafte Handelsbeziehungen. In diesem Zusammenhang schätzen wir das Monitoring der WTO, der UNCTAD und der OECD im Rahmen ihrer bestehenden Mandate. Wir verpflichten uns, die Zusammenarbeit der G20 im Bereich Handel und Investitionen weiter zu stärken. Wir rufen die OECD, die WTO, die Weltbankgruppe und den IWF auf, ihr Wirken für ein besseres Verständnis der Auswirkungen des Handels fortzuführen und den Staats- und Regierungschefs der G20 2018 Bericht zu erstatten.
Wir erkennen, dass die Vorteile des internationalen Handels und internationaler Investitionen nicht breit genug geteilt worden sind. Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger besser in die Lage versetzen, die Chancen und Vorteile der wirtschaftlichen Globalisierung zu nutzen. Wir vereinbaren den Austausch von Erfahrungen mit der Minderung der Anpassungskosten der Liberalisierung von Handel und Investitionen sowie des technischen Wandels und zu geeigneten nationalen Maßnahmen; außerdem vereinbaren wir, die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf inklusives und nachhaltiges globales Wachstum auszubauen.
Wir betonen die entscheidende Rolle des regelbasierten internationalen Handelssystems. Wir nehmen zur Kenntnis, wie wichtig es ist, dass bilaterale, regionale und plurilaterale Vereinbarungen offen, transparent, integrativ und mit der WTO konform sind, und verpflichten uns, daran zu arbeiten, dass sie multilaterale Handelsvereinbarungen ergänzen. Wir begrüßen das Inkrafttreten des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen und rufen zu seiner uneingeschränkten Umsetzung einschließlich technischer Unterstützung für Entwicklungsländer auf. Wir verpflichten uns zur Zusammenarbeit mit allen WTO-Mitgliedern, um die 11. Ministerkonferenz der WTO zum Erfolg zu führen. Um die Funktionsweise der WTO weiter zu verbessern, werden wir zusammenarbeiten, um die wirksame und fristgerechte Durchsetzung der Handelsregeln und -verpflichtungen sicherzustellen und ihre Verhandlungs-, Überwachungs- und Streitbeilegungsfunktionen zu verbessern.
Internationale Investitionen können eine wichtige Rolle bei der Förderung inklusiven Wirtschaftswachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der nachhaltigen Entwicklung spielen. Sie bedürfen eines offenen, transparenten und gedeihlichen globalen politischen Umfelds. Wir sind bestrebt, Strategien zur Erleichterung und langfristigen Bindung ausländischer Direktinvestitionen zu ermitteln.
Überkapazitäten: In Anerkennung der anhaltend negativen Auswirkungen von Überkapazitäten in Industriesektoren auf die Inlandsproduktion, den Handel und die Arbeitnehmer bekennen wir uns dazu, unsere Zusammenarbeit bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen für die Bewältigung dieser globalen Herausforderung weiter zu verstärken. Wir rufen dringend dazu auf, jegliche marktverzerrende Subventionen und andere Arten der Unterstützung durch Regierungen und regierungsnahe Einrichtungen einzustellen. Jeder von uns verpflichtet sich, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gemeinsamen Lösungen zu liefern, die wahrhaft gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern. Wir rufen daher die Mitglieder des Globalen Forums zu Überkapazitäten in der Stahlindustrie, das durch die OECD unterstützt wird, im Einklang mit dem Mandat von Hangzhou dazu auf, ihre Verpflichtungen im Hinblick auf einen besseren Informationsaustausch und eine verstärkte Zusammenarbeit bis August 2017 zu erfüllen und zügig konkrete politische Lösungen zum Abbau von Überkapazitäten in der Stahlindustrie zu erarbeiten. Wir sehen einem substantiellen Bericht mit konkreten politischen Lösungen bis November 2017 als Grundlage für spürbares und zügiges politisches Handeln und einer Berichterstattung über weitere Fortschritte im Jahr 2018 erwartungsvoll entgegen.
Nachhaltige globale Lieferketten: Globale Lieferketten bergen ein wichtiges Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum. Dennoch bestehen im Hinblick auf eine gerechte und nachhaltige Globalisierung, die niemanden zurücklässt, Herausforderungen fort. Um nachhaltige und inklusive Lieferketten zu erreichen, verpflichten wir uns, die Umsetzung von Arbeits-, Sozialund Umweltstandards sowie die Durchsetzung der Menschenrechte im Einklang mit international anerkannten Vorgaben wie den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik zu fördern. Die Länder, die die OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen anwenden, bekennen sich zur Förderung dieser Leitsätze und begrüßen es, wenn sich weitere Länder anschließen.
Wir werden in unseren Ländern auf die Schaffung angemessener politischer Rahmenwerke wie nationale Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte hinarbeiten und betonen die Verantwortung von Unternehmen, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wir werden umgehend wirksame Maßnahmen ergreifen, um Kinderarbeit bis 2025 sowie Zwangsarbeit, Menschenhandel und jegliche Form der modernen Sklaverei zu beseitigen. Wir begrüßen den „Vision-Zero-Fonds“ zur Verhinderung schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle und ermutigen Unternehmen und andere Akteure, sich anzuschließen.
Wir betonen, dass eine gerechte, angemessene Entlohnung und sozialer Dialog weitere wesentliche Bestandteile nachhaltiger, inklusiver globaler Lieferketten sind. Wir unterstützen den Zugang zu Abhilfe und, wo einschlägig, außergerichtliche Beschwerdemechanismen wie die Nationalen Kontaktstellen für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (NKS). Wir werden multinationale Unternehmen dazu ermutigen, gegebenenfalls internationale Rahmenvereinbarungen zu schließen. Unter Würdigung der laufenden Arbeiten der Globalen Partnerschaft für finanzielle Inklusion (GPFI) fördern wir einen besseren Zugang zu Finanzierungsmodellen, Technologie und Ausbildungsmöglichkeiten, die die Fähigkeit von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen verbessern, sich in nachhaltige und inklusive globale Lieferketten zu integrieren.
Das Potenzial der Digitalisierung ausschöpfen: Der digitale Wandel ist eine Triebkraft des globalen, innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wachstums und kann dazu beitragen, Ungleichheit abzubauen und die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Im Hinblick darauf müssen wir in mehreren Dimensionen digitale Klüfte überbrücken, darunter Einkommen, Alter, Wohnort und Geschlecht. Wir streben an, zu gewährleisten, dass all unsere Bürger bis 2025 digital angebunden sind, und begrüßen in diesem Zusammenhang vor allem die Entwicklung der Infrastruktur in einkommensschwachen Ländern. Wir werden Digitalkompetenz in allen Bildungswegen und Formen des lebenslangen Lernens fördern. Wir erkennen an, dass die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) eine entscheidende Rolle bei der Modernisierung und Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung spielt. Wir wissen um die wichtige Rolle, die KMUs und Start-ups bei der Entwicklung eines umfangreichen Spektrums neuer und innovativer Geschäftsmodelle spielen, und werden einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln und -dienstleistungen ebenso fördern wie ein Umfeld, das den Unternehmergeist stärker begünstigt.
Wir beabsichtigen, günstige Bedingungen für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft zu fördern und erkennen die Notwendigkeit an, zur Förderung von Investitionen und Innovation einen effektiven Wettbewerb zu gewährleisten. Wir werden die wirksame Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure weiter fördern und regen zur Entwicklung und zum Einsatz markt- und industriegesteuerter internationaler Standards für die digitalisierte Produktion sowie digitale Produkte und Dienstleistungen auf der Grundlage von Offenheit, Transparenz und Konsens an; Standards sollten nicht als Hemmnisse für Handel, Wettbewerb oder Innovation wirken. Sie können Interoperabilität und Sicherheit beim Einsatz der IKT fördern.
Das Vertrauen in digitale Technologien erfordert wirksamen Verbraucherschutz, Rechte des geistigen Eigentums, Transparenz und Sicherheit beim Einsatz der IKT. Wir unterstützen den freien Informationsfluss unter Achtung der anwendbaren rechtlichen Rahmen für den Schutz der Privatsphäre, den Datenschutz und die Rechte des geistigen Eigentums. Das Arbeitsprogramm der G20 zum Thema Digitalisierung (Roadmap for Digitalisation) wird uns bei unserer weiteren Arbeit leiten.
Wir sind entschlossen, dazu beizutragen, ein sicheres IKT-Umfeld zu gewährleisten, in dem alle Sektoren von den Vorteilen profitieren können, und bekräftigen, wie wichtig es ist, Sicherheitsfragen beim Einsatz der IKT gemeinsam aufzunehmen.
Wir werden uns konstruktiv in die WTO-Diskussionen über den elektronischen Geschäftsverkehr und auch in anderen internationalen Foren mit Zuständigkeit für verschiedene Aspekte des digitalen Handels einbringen, um die Entwicklung der digitalen Wirtschaft und den digitalen Handel zu fördern. Wir werden berechenbare und transparente Rahmenbedingungen für den digitalen Handel bewahren und gegebenenfalls verbessern. Intensiveres konzertiertes Handeln ist erforderlich, um die Fähigkeiten der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder zu verbessern, sich umfassender am digitalen Handel zu beteiligen.
Beschäftigung ankurbeln: Funktionsfähige Arbeitsmärkte tragen zu inklusiven Gesellschaften, die sich durch einen starken Zusammenhalt auszeichnen, und resilienten Volkswirtschaften bei. Die Digitalisierung ermöglicht die Schaffung neuer und besserer Beschäftigungsmöglichkeiten, stellt uns aber gleichzeitig vor Herausforderungen betreffend Fertigkeiten, soziale Absicherung und Arbeitsplatzqualität. Wir erkennen daher die Notwendigkeit, Menschen mit den erforderlichen Fertigkeiten für die Zukunft der Arbeitswelt aus- und fortzubilden, sowie die Bedeutung von Möglichkeiten, sich im Laufe des Arbeitslebens beständig für neue und höherwertige Aufgaben zu qualifizieren und die Notwendigkeit, die Menschen dabei zu unterstützen, sich entsprechend dem innerstaatlichen gesellschaftlichen Gefüge jedes Mitglieds dem Wandel erfolgreich anzupassen.
In Anerkennung der Tatsache, dass Beschäftigung sich zunehmend diverser gestaltet, werden wir die daraus resultierenden Folgen für die soziale Absicherung und die Arbeitsbedingungen bewerten und globale Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten, darunter auch die Auswirkungen neuer Technologien, des demografischen Wandels, der Globalisierung und sich verändernder Arbeitsverhältnisse weiter beobachten. Wir werden während der Transformation des Arbeitsmarkts menschenwürdige Beschäftigungsmöglichkeiten fördern. Wir sehen einem fortdauernden Austausch über einzelstaatliche Erfahrungen und Verfahren erwartungsvoll entgegen.
Wir erkennen, wie wichtig berufliche Bildung einschließlich qualitativ hochwertiger Lehrlingsausbildung für die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt ist. In diesem Zusammenhang erkennen wir an, dass sie besonders dann wirksam ist, wenn sie qualitativ hochwertiges theoretisches und praktisches Lernen aufeinander abstimmt und auf einer Zusammenarbeit zwischen Regierungen, der Wirtschaft und den Sozialpartnern beruht.
Stabilität sicherstellen
Ein widerstandsfähiges globales Finanzsystem: Ein offenes, widerstandsfähiges Finanzsystem, das auf international vereinbarten Standards fußt, ist von entscheidender Bedeutung für die Unterstützung nachhaltigen Wachstums. Wir bleiben der Finalisierung und der raschen, vollständigen und konsequenten Umsetzung der vereinbarten G20-Reformagenda für den Finanzsektor verpflichtet. Wir werden an der Fertigstellung des Basel-III-Rahmenwerks arbeiten, wobei die Kapitalanforderungen insgesamt in allen Bereichen des Bankensektors nicht signifikant weiter erhöht und gleiche Ausgangsbedingungen gefördert werden. Wir werden sich abzeichnende Risiken und Schwachstellen innerhalb des Finanzsystems weiterhin genau beobachten und gegebenenfalls angehen. Wir verweisen auf die beträchtlichen Fortschritte, die seit der Finanzkrise bei der Umwandlung der Schattenbankfinanzierung in widerstandsfähige marktbasierte Finanzierung erzielt wurden, und begrüßen die Beurteilung der für die Behandlung der Risiken des Schattenbankwesens zur Verfügung stehenden Überwachungs- und Politikinstrumente durch den Rat für Finanzmarktstabilität (FSB). Wir unterstützen die Arbeit des FSB zur Analyse der Auswirkungen der Reformen zur Finanzmarktregulierung und den strukturierten Rahmen für Ex-post-Evaluierung. In Anerkennung der Tatsache, dass die böswillige Nutzung der IKT die Finanzstabilität gefährden könnte, begrüßen wir den Fortschritt der Arbeiten des FSB und sehen einer Bestandsaufnahme im Oktober 2017 erwartungsvoll entgegen.
Internationale Finanzarchitektur: Wir brauchen starke, wirksame und repräsentative globale Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, um Wachstum und nachhaltige Entwicklung zu untermauern. Wie im Hamburger Aktionsplan ausgeführt, werden wir das System, das internationalen Kapitalströmen zugrunde liegt, weiterhin verbessern, und betonen die Notwendigkeit, Verfahrung zur soliden und nachhaltigen Finanzierung zu fördern. Wir werden die internationale Finanzarchitektur und das globale finanzielle Sicherheitsnetz mit einem starken, quotenbasierten und mit angemessenen Mitteln ausgestatteten Internationalen Währungsfonds (IWF) im Zentrum verbessern. Wir sehen dem Abschluss der 15. Allgemeinen Quotenüberprüfung des IWF einschließlich einer neuen Quotenformel bis zur Frühjahrstagung 2019 und spätestens zur Jahrestagung 2019 erwartungsvoll entgegen und unterstützen die laufenden Arbeiten zur weiteren Steigerung der Wirksamkeit seines Kreditinstrumentariums. Wir billigen die Gemeinsamen Prinzipien und Ziele der multinationalen Entwicklungsbanken zur Mobilisierung privater Finanzierung („Hamburger Prinzipien und Ziele“) und begrüßen ihre Arbeiten zur Optimierung ihrer Bilanzstruktur und zur Ankurbelung von Investitionen in Infrastruktur und Konnektivität.
Internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen und finanzielle Transparenz: Wir werden unser Wirken für ein weltweit faires und modernes internationales Steuersystem fortsetzen und begrüßen die internationale Zusammenarbeit bei steuerpolitischen Maßnahmen zur Förderung von Wachstum. Wir bleiben der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen und Gewinnverlagerungen (BEPS) verpflichtet und ermutigen alle einschlägigen Staaten und Gebiete, dem Inklusiven Rahmenplan („Inclusive Framework“) beizutreten. Wir sehen dem ersten automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten unter dem Gemeinsamen Berichtsstandard (CRS) im September 2017 erwartungsvoll entgegen. Wir rufen alle einschlägigen Staaten und Gebiete dazu auf, spätestens im September 2018 mit dem Austausch zu beginnen. Wir würdigen die jüngsten Fortschritte, die Staaten und Gebiete dabei erzielt haben, ein zufriedenstellendes Niveau der Umsetzung der international vereinbarten Standards über Transparenz im Steuerbereich zu erreichen, und sehen einer aktualisierten Liste der OECD, in dem die weiteren Fortschritte bei der Umsetzung dokumentiert werden, bis zu unserem nächsten Gipfel erwartungsvoll entgegen. Es werden Abwehrmaßnahmen gegen die in dieser Liste aufgeführten Staaten und Gebiete in Erwägung gezogen. Wir unterstützen Entwicklungsländer weiterhin dabei, ihre Kapazitäten in Steuerangelegenheiten aufzubauen. Wir arbeiten ferner daran, die Steuerrechtssicherheit zu verbessern, und arbeiten mit der OECD bezüglich der steuerlichen Herausforderungen zusammen, die sich durch die Digitalisierung der Wirtschaft ergeben. Als wichtiges Instrument in unserem Kampf gegen Korruption, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche werden wir die wirksame Umsetzung der internationalen Standards zur Transparenz wirtschaftlich berechtigter juristischer Personen und Rechtskonstrukte einschließlich der Verfügbarkeit von Informationen im innerstaatlichen sowie im grenzüberschreitenden Kontext erhöhen.
Schutz vor Gesundheitskrisen und Stärkung der Gesundheitssysteme: Der G20 kommt eine entscheidende Rolle dabei zu, die Vorsorge und Reaktionsfähigkeit im Hinblick auf globale Herausforderungen im Gesundheitsbereich voranzubringen. Unter Verweis auf die Ergebnisse der G20-Gesundheitskrisensimulationsübung heben wir den Wert unserer fortlaufenden vertrauensbildenden, sektorübergreifenden Zusammenarbeit hervor. Wir erinnern daran, dass eine allgemeine Gesundheitsversorgung ein Ziel der Agenda 2030 ist, und erkennen, dass starke Gesundheitssysteme wichtig sind, um Gesundheitskrisen wirksam zu begegnen. Wir rufen die VN auf, der globalen Gesundheit auf der politischen Tagesordnung weiterhin Priorität einzuräumen, und streben ein gemeinsames Handeln zur Stärkung der Gesundheitssysteme weltweit an, auch durch Weiterentwicklung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen. Wir erkennen an, dass die Umsetzung und Einhaltung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) für die Effizienz von Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung ist. Wir streben an, die Kinderlähmung vollständig auszumerzen. Wir erkennen ferner an, dass Massenbewegungen von Menschen erhebliche gesundheitliche Herausforderungen bergen können, und ermutigen Länder und internationale Organisationen, die Zusammenarbeit zu diesem Thema zu stärken. Wir unterstützen die zentrale Koordinierungsrolle der WHO, insbesondere beim Aufbau von Kapazitäten und der Reaktion auf Gesundheitskrisen, und ermutigen sie zur uneingeschränkten Umsetzung der Reformen ihrer Strukturen für solche Notfälle. Wir setzen uns für eine hinreichende und nachhaltige Finanzierung zur Stärkung der weltweiten Kapazitäten im Gesundheitswesen ein, darunter für Mechanismen der zügigen Finanzierung und das WHO-Programm für gesundheitliche Notlagen (WHO Health Emergencies Programme). Darüber hinaus sehen wir Förderungsbedarf, damit der Bereich F&E besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet ist, und zwar durch global koordinierte Modelle, die sich an der F&E-Blaupause der WHO (R&D Blueprint) orientieren, wie die Koalition für Innovationen in der Epidemievorsorge (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations – CEPI).
Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR): Antimikrobielle Resistenzen (AMR) stellen eine zunehmende Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und das Wirtschaftswachstum dar. Um der Ausbreitung von AMR bei Menschen, Tieren und in der Umwelt zu begegnen, planen wir, die Umsetzung unserer auf der Grundlage des „One-Health-Konzepts“ erarbeiteten nationalen Aktionspläne bis Ende 2018 auf einen guten Weg gebracht zu haben. Wir werden den verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika[1] in allen Bereichen fördern und streben an, ihren Einsatz in der Tiermedizin allein auf therapeutische Zwecke zu begrenzen. Der verantwortungsvolle und umsichtige Einsatz von Antibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, schließt nicht den Einsatz zur Wachstumsförderung ein, solange keine Risikoanalyse vorliegt. Wir betonen, dass Behandlungen der Verschreibungspflicht oder ihrem veterinärmedizinischen Äquivalent unterliegen sollten. Wir werden das Bewusstsein der Öffentlichkeit schärfen, Infektionsprävention und -kontrolle stärken und das Verständnis für das Thema Antibiotika in der Umwelt verbessern. Wir werden den Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Antibiotika, Impfstoffen und Diagnostika fördern, auch durch Bemühungen, bestehende Therapieoptionen zu bewahren. Wir betonen, wie wichtig es ist, F&E vor allem bei den nach Feststellung der WHO bedrohlichsten Pathogenen und bei der Tuberkulose zu fördern. Wir rufen zu einer neuen internationalen Plattform für die Zusammenarbeit im Bereich F&E auf, um die Wirkung bestehender und neuer Initiativen in antimikrobieller Grundlagenforschung und klinischer Forschung sowie der Produktentwicklung zu maximieren. Wir laden alle interessierten Länder und Partner ein, sich an dieser neuen Initiative zu beteiligen. Gleichzeitig werden wir in Zusammenarbeit mit einschlägigen Experten, unter anderem von OECD und WHO, Optionen für praktische Marktanreize weiter prüfen.
Nachhaltige Lebensgrundlagen verbessern
Energie und Klima: Eine starke Wirtschaft und ein gesunder Planet verstärken sich gegenseitig. Wir erkennen die Möglichkeiten für Innovation, nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen an, die verstärkten Investitionen in nachhaltige Energiequellen, saubere Energietechnologien und saubere Infrastruktur innewohnt. Wir bleiben gemeinsam einer Minderung des Treibhausgasausstoßes verpflichtet, unter anderem durch mehr Innovationen im Bereich nachhaltige und saubere Energien und Energieeffizienz, und arbeiten auf nachhaltige Energiesysteme mit geringem CO2-Ausstoß hin. Bei der Erleichterung ausgewogener und wirtschaftlich tragfähiger Langzeitstrategien zur Umwandlung und Stärkung unserer Volks- und Energiewirtschaften im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung werden die G20-Mitglieder eng zusammenarbeiten. Unter Verweis auf die Grundsätze der G20 zur Energiezusammenarbeit betrachten wir Energiesicherheit als eines der Leitmotive für den Umbau unserer Energiesysteme, und wir werden weiter auf offene, flexible und transparente Märkte für Energieprodukte und -technologien hinarbeiten. Wir begrüßen die internationale Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung nachhaltiger und sauberer Energietechnologien und unterstützen eine Finanzierung durch Multilaterale Entwicklungsbanken zur Förderung eines universellen Zugangs zu erschwinglichen, zuverlässigen, nachhaltigen und sauberen Energiequellen.
Wir nehmen die Entscheidung der Vereinigten Staaten von Amerika, sich aus dem Pariser Übereinkommen zurückzuziehen, zur Kenntnis. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben angekündigt, dass sie die Umsetzung ihrer gegenwärtigen national festgelegten Beiträge mit sofortiger Wirkung aussetzen werden, und bekräftigen ihr nachdrückliches Engagement für einen Ansatz, der Emissionen verringert und dabei das Wirtschaftswachstum unterstützt und die Energiesicherheit verbessert. Die Vereinigten Staaten von Amerika erklären, dass sie danach streben werden, eng mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, auf fossile Brennstoffe zuzugreifen und sie sauberer und effizienter zu nutzen, und ihnen dabei zu helfen, erneuerbare und andere saubere Energiequellen einzusetzen, angesichts der Bedeutung, die dem Zugang zu Energie und der Energiesicherheit bei ihren national festgelegten Beiträgen zukommt.
Die Staats- und Regierungschefs der übrigen G20-Mitglieder erklären, dass das Übereinkommen von Paris unumkehrbar ist. Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, dass die Industrieländer ihrer Verpflichtung auf der Grundlage des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) nachkommen, Entwicklungsländer in Bezug auf Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen im Einklang mit den Ergebnissen des Übereinkommens von Paris durch Umsetzungsinstrumente, auch finanziell, zu unterstützen, und nehmen die OECD‑Studie „Investieren in Klimaschutz, Investieren in Wachstum“ zur Kenntnis. Wir bekräftigen unser nachdrückliches Bekenntnis zum Übereinkommen von Paris und bewegen uns zügig auf dessen uneingeschränkte Umsetzung im Einklang mit dem Grundsatz gemeinsamer, aber differenzierter Verantwortlichkeiten und entsprechender Fähigkeiten im Lichte unterschiedlicher einzelstaatlicher Gegebenheiten zu, und vereinbaren zu diesem Zweck den Aktionsplan der G20 von Hamburg zu Klima und Energie für Wachstum, wie im Annex aufgeführt.
Den Weg für nachhaltige Entwicklung bereiten: Die Verabschiedung der Agenda 2030 war ein Meilenstein auf dem Weg zu nachhaltiger Entwicklung weltweit. Wir rufen die Länder auf, entsprechend ihren nationalen Gegebenheiten mit den beteiligten Akteuren zusammenzuarbeiten, um auf ihre ehrgeizige und ganzheitliche Umsetzung sowie eine zügige Durchführung hinzuwirken. Wir bekennen uns dazu, unser Handeln weiter auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihren integralen Bestandteil, die Aktionsagenda von Addis Abeba über Entwicklungsfinanzierung, auszurichten, nationale und international, auch hinsichtlich der Unterstützung von Entwicklungsländern und der Bereitstellung öffentlicher Güter.
Aufbauend auf dem Aktionsplan der G20 zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung betont das Hamburg-Update unsere konkreten kollektiven Verpflichtungen. Wir unterstützen die zentrale Rolle des hochrangigen politischen Forums über nachhaltige Entwicklung und andere wesentliche VN-Prozesse zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Wir werden uns auch freiwilligem partnerschaftlichen Lernen zur Umsetzung der Agenda 2030 widmen und rufen andere auf, sich dieser wichtigen Maßnahme als Ergänzung zu den freiwilligen nationalen Berichten anzuschließen.
Der Jährliche Fortschrittsbericht zeichnet erstmals die Fortschritte bei ausgewählten früheren Verpflichtungen der G20 zur Umsetzung der Agenda 2030 auf. In Anerkennung des Umstands, wie wichtig finanzielle Teilhabe als Multiplikator für Armutsbekämpfung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Geschlechtergerechtigkeit und Mitgestaltungsmacht von Frauen ist, unterstützen wir die laufenden Arbeiten der Globalen Partnerschaft für finanzielle Inklusion und begrüßen den Aktionsplan der G20 zur finanziellen Inklusion 2017. Wir nehmen den Vorschlag des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Einrichtung einer Internationalen Finanzfazilität für Bildung unter Berücksichtigung weiterer bestehender Initiativen wie der Globalen Partnerschaft für Bildung und Education Cannot Wait zur Kenntnis und sehen einer eingehenderen Prüfung unter argentinischem Vorsitz mit dem Ziel, Empfehlungen dazu abzugeben, erwartungsvoll entgegen.
Teilhabe von Frauen: Ein verbesserter gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Eigentum, zu hochwertiger Beschäftigung und zu Finanzdienstleistungen für Frauen und Männer ist zur Durchsetzung von Gleichstellung und zur uneingeschränkten Entfaltung ihrer Rechte unerlässlich und bildet eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltiges, inklusives Wachstum. Wir machen Fortschritte bei der Erfüllung unseres Bekenntnisses, die benachteiligte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt wie 2014 in Brisbane beschlossen bis 2025 um 25 % zu senken, sind uns aber einig, dass noch mehr getan werden muss. Wir verpflichten uns ferner, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Qualität der Beschäftigungsangebote für Frauen zu verbessern, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu beseitigen, die geschlechtsspezifischen Gehaltslücken zu verringern und Frauen vor allen Formen der Gewalt zu schützen. Wir werden den Zugang von Frauen zu Arbeitsmärkten durch die Bereitstellung von hochwertiger Bildung und Ausbildung, unterstützender Infrastruktur, Leistungen der Daseinsvorsorge und eine Politik der sozialen Sicherung und gegebenenfalls Rechtsreformen verbessern.
Digitalisierung und Zugang zu IKT sind starke Instrumente zur Förderung der wirtschaftlichen Teilhabe und Einbindung von Frauen und Mädchen. Dem Zugang zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) kommt daher eine Schlüsselbedeutung zu, wenn es darum geht, ein der Teilhabe von Frauen zuträgliches Umfeld zu schaffen. Wir begrüßen den Start der Initiative „#eSkills4Girls“, mit der Frauen und Mädchen Chancen in der digitalen Wirtschaft eröffnet und der Weg für ihre gleichberechtigte Teilhabe geebnet werden sollen, vor allem in Ländern mit geringem Einkommen und in Entwicklungsländern (siehe Annex).
Um weibliches Unternehmertum stärker zu unterstützen, begrüßen wir den Start der bei der Weltbankgruppe angesiedelten Initiative zur finanziellen Unterstützung von Unternehmerinnen (We-Fi, siehe Annex). Die We-Fi wird die laufenden Bemühungen der G20 unterstützen, die Barrieren für eine finanzielle Teilhabe zu reduzieren und den Zugang von Frauen zu Kapital, Märkten und technischer Hilfe zu verbessern, sowie dazu beitragen, die Ziele der G20-Afrika-Partnerschaft und des Aktionsplans der G20 zu Existenzgründungen zu erreichen. Wir werden ferner eine Arbeitsgruppe „Unternehmerinnen“ (Business Women Leaders‘ Taskforce) einrichten, die in enger Zusammenarbeit mit der W20 und B20 Unternehmerinnen aus G20-Ländern zusammenbringen wird, um die Möglichkeiten einer verbesserten wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen zu erörtern, und auf dem Gipfel im nächsten Jahr Empfehlungen über die Umsetzung der Verpflichtungen der G20 bei der Stärkung der wirtschaftlichen Mitgestaltungsmacht von Frauen vorlegen wird.
Für Ernährungssicherheit, nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Jugendbeschäftigung im ländlichen Raum: Wasser ist ein wesentlicher und wertvoller Grundstoff. Um Ernährungssicherheit zu erreichen, setzen wir uns dafür ein, landwirtschaftliche Produktivität und Widerstandskraft auf nachhaltige Weise zu steigern; dabei zielen wir darauf, dass Wasser und verwandte Ökosysteme wirksam geschützt, bewirtschaftet und genutzt werden. Um das Potenzial der IKT auszuschöpfen, betonen wir die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit bei der IKT in der Landwirtschaft und heben die Bedeutung hervor, die dem Zugang von Landwirten zu schnellen digitalen Dienstleistungen und einer angemessenen Versorgung ländlicher Gebiete zukommt. Zur Erhöhung der Transparenz globaler Lebensmittelmärkte rufen wir zu einer Stärkung des Agrarmarktinformationssystems (AMIS) und einem aktivem Engagement all seiner Mitglieder auf. Wir unterstreichen, dass eine bessere Funktionsweise der Märkte dazu beitragen kann, Schwankungen der Lebensmittelpreise zu reduzieren und die Ernährungssicherheit zu erhöhen. Für Landwirte sind Rentabilität und, wie für den Verbraucher auch, Zugang zu nationalen, regionalen und internationalen Märkten von entscheidender Bedeutung.
Wir begründen die Initiative der G20 für Jugendbeschäftigung im ländlichen Raum in Entwicklungsländern mit Schwerpunkt auf Afrika. Diese Initiative wird abgestimmt auf die Strategien der Entwicklungsländer dazu beitragen, dass bis 2022 1,1 Millionen neue Arbeitsplätze entstehen und innerhalb der nächsten fünf Jahre innovative Qualifizierungsprogramme für mindestens fünf Millionen junge Menschen aufgelegt werden. Angesichts der Hungersnot in manchen Teilen von Südsudan und der drohenden Hungersnot in Somalia, in Jemen und im Nordosten Nigerias bekennen wir uns mehr denn je dazu, mit der gebotenen Dringlichkeit zu handeln und die VNOrganisationen und andere Entwicklungsorganisationen koordiniert und umfassend dabei zu unterstützen, Leben zu retten und die Bedingungen für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Wir erkennen die Beiträge an, die verschiedene G20-Mitglieder im Einklang mit dem Aufruf der VN zur Bereitstellung humanitärer Hilfe geleistet haben und die mehr als zwei Drittel der für den unmittelbaren Bedarf eingegangenen Mittel ausmachen. Wir werden unser humanitäres Engagement weiter verstärken und erneuern unser Bekenntnis, die den wiederkehrenden und langwierigen Krisen zugrunde liegenden Ursachen anzugehen.
Ressourceneffizienz und Meeresvermüllung: Wir begründen zwei Initiativen, die zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen werden und unser Engagement für nachhaltige Entwicklung spiegeln, wie in den Annexen aufgeführt. Der Dialog der G20 zu Ressourceneffizienz dient dem Austausch bewährter Verfahren und nationaler Erfahrungen, mit dem Ziel, Effizienz und Nachhaltigkeit des Einsatzes natürlicher Ressourcen über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern und nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster zu fördern. Der G20 Aktionsplan zu Meeresvermüllung ist darauf gerichtet, die Vermüllung der Meere auch durch Einbeziehung ihrer sozioökonomischen Gesichtspunkte zu verhindern und zu reduzieren.
Verantwortung übernehmen
Afrika-Partnerschaft: In Anbetracht der Chancen und Herausforderungen in afrikanischen Ländern sowie der Ziele der Agenda 2030 rufen wir eine G20-AfrikaPartnerschaft ins Leben. Als Reaktion auf die Bedürfnisse und Bestrebungen der afrikanischen Länder werden unsere gemeinsamen Anstrengungen nachhaltiges, inklusives Wirtschaftswachstum sowie nachhaltige, inklusive Entwicklung fördern sowie dazu beitragen, vor allem für Frauen und Jugendliche menschenwürdige Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, und so helfen, Armut und Ungleichheit als Ursachen von Migration anzugehen. Die Partnerschaft schließt entsprechende Initiativen wie #eSkills4Girls, die Initiative der G20 für ländliche Jugendbeschäftigung und die Initiative Erneuerbare Energie für Afrika (AREI) ein und erleichtert Investitionsabkommen (Compacts), wie im Annex aufgeführt.
Wir begrüßen die Ergebnisse der Berliner G20-Afrika-Konferenz, die hervorgehoben hat, dass gemeinsame Maßnahmen zum Ausbau einer nachhaltigen Infrastruktur, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und zur Unterstützung im Bildungsbereich sowie beim Aufbau von Kapazitäten erforderlich sind. Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien legten ihre individuellen Schwerpunkte für Investitionsabkommen (Compacts) vor. Angeleitet durch die jeweiligen afrikanischen Länder, die Afrikanische Entwicklungsbank, den IWF und die Weltbankgruppe sowie die G20 und anderer Partner zielen diese Abkommen darauf ab, private Investitionen zu mobilisieren und den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel zu fördern.
Wir sind bereit, interessierten Ländern Afrikas zu helfen sich der Initiative anzuschließen, und rufen andere Partner ebenfalls dazu auf. Wir unterstützen die Ziele der Partnerschaft durch ergänzende Initiativen und ermutigen den Privatsektor, die wirtschaftlichen Möglichkeiten Afrikas zu nutzen und zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen.
Auf der Grundlage einer Partnerschaft auf Augenhöhe begrüßen wir nachdrücklich die Eigenverantwortung der afrikanischen Länder und verpflichten uns, unsere gemeinsamen Maßnahmen auf regionale Strategien und Prioritäten, insbesondere die Agenda 2063 der Afrikanischen Union und ihr Programm für Infrastrukturentwicklung in Afrika (PIDA), auszurichten. Die Afrikanische Union und ihre Sonderorganisation, die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), sind wichtige Partner bei Umsetzung und Monitoring.
Abstimmung und Zusammenarbeit beim Thema Vertreibung und Migration stärken: Die Welt erlebt ein nie da gewesenes Ausmaß an Flucht und Vertreibung. Wenngleich die Migration von vielen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen beeinflusst wird, sind die Hauptursachen von Vertreibung vor allem Konflikte, Naturkatastrophen und Menschenrechtsverletzungen. Die Entwicklungen bei Migration und Vertreibung sind von wesentlicher Bedeutung für die Herkunfts-, Transit- und Zielländer. Sichere, geordnete und reguläre Migration kann erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Chancen und Vorteile bergen. Vertreibung und irreguläre Migration in großen Strömen stellen hingegen häufig komplexe Herausforderungen dar.
Wir unterstützen die Länder, die sich entscheiden, Migrationswege zu entwickeln, unterstreichen die Bedeutung der Integration und billigen die G20-Leitlinien zu politischen Vorgehen für eine faire und wirksame Integration regulärer Migranten und anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt (G20 Policy Practices for the Fair and Effective Labour Market Integration of Regular Migrants and Recognized Refugees). Wir betonen das Hoheitsrecht der Staaten, ihre Grenzen zu kontrollieren und zu managen und in diesem Zusammenhang Maßnahmen in ihrem eigenen innerstaatlichen Interesse und im Interesse ihrer nationalen Sicherheit zu ergreifen, sowie die Bedeutung einer sicheren und menschenwürdigen Rückführung und Wiedereingliederung von Migranten, die kein Bleiberecht haben. Wir bekennen uns zur Bekämpfung der Schleuserei und des Menschenhandels und sind entschlossen, Maßnahmen gegen Schleuser und Menschenhändler zu ergreifen.
Wir streben an, die grundlegenden Ursachen von Vertreibung anzugehen. Wir rufen zu konzertierten globalen Anstrengungen und koordinierten, gemeinsamen Handlungen auf, insbesondere für Länder und Gemeinschaften, die unter hohem gesellschaftlichen, politischen und finanziellen Druck stehen, sowie dazu, eine Notfallstrategie mit einer langfristigen Herangehensweise zu verbinden. In diesem Zusammenhang erkennen wir an, wie wichtig es ist, Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern einzugehen. Wir werden in diesen Ländern eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung fördern.
Wir verpflichten uns dazu, die besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingen und Migranten zu berücksichtigen, und, wenn zutreffend, ihnen eine sichere Heimkehr zu ermöglichen. Gleichzeitig konzentrieren wir uns auf schutzbedürftige Gruppen wie gefährdete Frauen und Kinder, vor allem unbegleitete, und auf den Schutz der Menschenrechte aller Personen unabhängig von ihrem Status.
Wir rufen dazu auf, die Steuerung von Migration zu verbessern und für umfassende Reaktion auf Vertreibung zu sorgen, und erkennen die Notwendigkeit an, entsprechende Instrumente und institutionelle Strukturen zu entwickeln. Daher sehen wir den Ergebnissen des Prozesses der Vereinten Nationen zur Erarbeitung der Globalen Pakte für Flüchtlinge sowie für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, die 2018 verabschiedet werden sollen, erwartungsvoll entgegen. Wir betonen die Notwendigkeit, Vertreibung und Migration weltweit, einschließlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen, zu beobachten. Zu diesem Zweck bitten wir die OECD, uns in Zusammenarbeit mit der IAO, der IOM und dem UNHCR jährlich über Entwicklungen und politische Herausforderungen zu unterrichten.
Bekämpfung der Korruption: Wir bleiben dem Kampf gegen Korruption, auch durch praktische internationale Zusammenarbeit und technische Hilfeleistung, verpflichtet und werden den Aktionsplan der G20 zur Korruptionsbekämpfung 2017/2018 weiterhin uneingeschränkt umsetzen. Wir billigen vier Pakete Hochrangiger Grundsätze, die darauf gerichtet sind, die Integrität im öffentlichen und privaten Sektor zu fördern. Durch Verabschiedung der Hochrangigen Grundsätze über die Verantwortlichkeit juristischer Personen verpflichten wir uns dazu sicherzustellen, dass nicht nur Einzeltäter, sondern auch Unternehmen, die Korruptionserlöse erzielen, zur Verantwortung gezogen werden können. Wir verpflichten uns, unsere Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung so zu organisieren, dass sie weniger korruptionsanfällig sind. Wir werden unseren Kampf gegen Korruption im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen und daraus gewonnenen Produkten intensivieren. Der Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen bedroht die biologische Vielfalt unseres Planeten, die wirtschaftliche Entwicklung, sowie unter anderem auch die Gesundheit und die Sicherheit; er wird von einem hohen Maß an Korruption begünstigt, das die G20 nicht hinnehmen kann. Wir billigen ferner die Hochrangigen Grundsätze zur Bekämpfung der Korruption im Zollwesen und veröffentlichen ein G20-Handbuch für zivil- und verwaltungsrechtliche Rechtshilfeersuchen in Korruptionssachen. Wir werden uns weiter der Integrität im Sport widmen und rufen die internationalen Sportverbände nachdrücklich dazu auf, ihren Kampf gegen die Korruption zu verstärken, indem sie die weltweit höchsten Standards zu Integrität und Korruptionsbekämpfung erreichen. In diesem Zusammenhang streben wir ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich der Korruptionsrisiken bei Bewerbungen um die Ausrichtung großer Sportveranstaltungen an. Wir setzen uns ferner für die Bekämpfung der Korruption beim Abschluss von Verträgen, auch im Rohstoffsektor, ein. Wir rufen alle G20-Staaten zur Ratifikation und Durchführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption und zu einem starken Engagement in seinem Überprüfungsprozess auf.
Wir danken Deutschland für die Ausrichtung eines erfolgreichen Gipfeltreffens in Hamburg und für seinen Beitrag zum G20-Prozess, und sehen unseren Treffen 2018 in Argentinien, 2019 in Japan und 2020 in Saudi-Arabien erwartungsvoll entgegen.
[1]Unter Beachtung der Unterschiede in der Definition des Begriffs „Antibiotika“ in den G20-Staaten und im vorliegenden Text Bezug nehmend auf die Antibiotika, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, einschließlich derjenigen, die im Sinne der Definition der WHO von entscheidender Bedeutung für die Humanmedizin sind.
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