EU fordert Untersuchung des mutmaßlichen Anschlagsversuchs auf Maduro

Die EU hat eine Untersuchung des mutmaßlichen Anschlagsversuchs auf Venezuelas Staatschef Nicolás Maduro gefordert. Die venezolanische Opposition rief unterdessen dazu auf, den von Caracas erlassenen Haftbefehl im Ausland zu ignorieren.
Titelbild
Der venezolanische Staatschef Nicolas MaduroFoto: FEDERICO PARRA/AFP/Getty Images
Epoch Times10. August 2018

Die Europäische Union hat eine Untersuchung des mutmaßlichen Anschlagsversuchs auf Venezuelas Staatschef Nicolás Maduro gefordert.

Die EU lehne „jegliche Form der Gewalt ab“ und erwarte „eine umfassende und transparente Untersuchung des Drohnenangriffs, um unter Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten die Fakten zu klären“, erklärte eine Sprecherin der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini am Donnerstag.

Dazu erwarte die EU, dass die Befugnisse des Parlaments entsprechend der Verfassung anerkannt würden, erklärte die Sprecherin weiter und verwies auf die Immunität der Abgeordneten.

Maduro war am Samstag nach eigenen Angaben während einer Militärzeremonie in Caracas angeblich einem Mordanschlag entgangen. Zwei mit Sprengstoff beladene Drohnen seien in der Nähe des Staatschefs explodiert. Sieben Mitglieder der Nationalgarde wurden der Regierung zufolge verletzt, drei von ihnen schweben demnach in Lebensgefahr. Maduro blieb unversehrt.

Maduro selbst beschuldigte die Oppositionspolitiker Julio Borges und Juan Requesens, zusammen mit dem Nachbarland Kolumbien seine Ermordung geplant zu haben. Sie seien dabei finanziell von Unbekannten aus dem US-Bundesstaat Florida unterstützt worden.

Die dem sozialistischem Staatschef ergebene verfassunggebende Versammlung entzog Borges und Requesens die Immunität. Requesens war zuvor bereits festgenommen worden, für den in Kolumbien im Exil lebenden Ex-Parlamentspräsidenten Borges wurde ein Haftbefehl ausgestellt.

Das von der Opposition dominierte, de facto entmachtete Parlament bezeichnete den Haftbefehl am Donnerstag als „politisch“. Dieser dürfe „von keinem ausländischen Gericht anerkannt“ werden. Requesens müsse umgehend freigelassen werden. (afp)



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