EU und Japan unterschreiben weitreichendes Freihandelsabkommen – Nationale Parlamente bleiben außen vor

Die EU und Japan haben in Tokio ein weitreichendes Freihandelsabkommen unterschrieben. Kritisiert wird, dass die nationalen Parlamente nicht über das Abkommen abstimmen können, weil es als reiner Handelspakt aus Sicht der Kommission in die EU-Kompetenz fällt.
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Die EU und Japan beschließen Freihandelsabkommen.Foto: iStock
Epoch Times16. Juli 2018

Die Europäische Union und Japan haben am Dienstag in Tokio ein weitreichendes Freihandelsabkommen unterschrieben, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Laut EU ist das sogenannte European Partnership Agreement „die größte bilaterale Handelspartnerschaft, die jemals von der Europäischen Union ausgehandelt wurde“. Ein Überblick:

HANDELSVOLUMEN

Japan war 2017 bei Waren der sechstgrößte Handelspartner der EU nach den USA, China, der Schweiz, Russland und der Türkei. Das Handelsvolumen belief sich auf 129,4 Milliarden Euro. Der Wert der EU-Warenexporte betrug dabei 60,4 Milliarden Euro. Umgekehrt wurden Güter für 68,8 Milliarden Euro von Japan in die EU eingeführt. Der Wert der von der EU nach Japan ausgeführten Dienstleistungen lag laut EU-Kommission zuletzt bei rund 28 Milliarden Euro.

BESEITIGUNG VON ZÖLLEN

Durch das vollständige Inkrafttreten des Abkommens werden 99 Prozent der Zölle auf nach Japan exportierte Waren beseitigt. Bei den verbleibenden Zöllen gibt es in der Regel Senkungen. Insgesamt beziffert die EU die Einsparungen für EU-Exporteure auf rund eine Milliarden Euro pro Jahr.

AGRARPRODUKTE

Durch das Abkommen sollen letztlich 85 Prozent der EU-Agrarexporte zollfrei nach Japan erfolgen. Dies ist etwa bei verarbeitetem Schweinefleisch sofort der Fall. Bei Rind sinkt der Zollsatz schrittweise über 15 Jahre von 38,5 auf neun Prozent. Bei Wein fällt der bisherige Zollsatz von 15 Prozent umgehend weg und bei Hartkäse wie Cheddar entfällt der Importaufschlag von 29,8 Prozent.

SCHUTZ GEOGRAFISCHER BEZEICHNUNGEN

Japan erkennt durch das Abkommen mehr als 200 geografische Produktbezeichnungen aus Europa wie „Parmesan“ oder „irischer Whiskey“ an. Die Produkte sind damit auf dem japanischen Markt geschützt und können gewinnbringender vermarktet werden.

DIENSTLEISTUNGEN

Bei Dienstleistungen werden insbesondere die Märkte für Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Verkehr geöffnet. „Keine Regierung wird zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen auf nationaler oder lokaler Ebene gezwungen“, betont die Kommission.

ERWARTETE ANSTIEGE

Angesichts der Größe des japanischen Marktes mit 127 Millionen Menschen erwartet die EU einen Anstieg ihrer Exporte von Waren und Dienstleistungen um bis zu 24 Prozent. Dabei könnten sich die Ausfuhren von verarbeiteten Lebensmitteln wie Fleisch- und Milchprodukten nach Japan um bis zu 180 Prozent erhöhen. Bei Chemikalien erwartet Brüssel ein Plus von vier bis 22 Prozent.

KRITIK

Die Verbraucherorganisation Foodwatch verweist darauf, dass das in der Öffentlichkeit auch Jefta genannte Abkommen eine Angleichung von Standards und Normen vorsieht. Dies berge die Gefahr, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards quasi eingefroren würden und kaum mehr verbessert werden könnten, erklärte die Organisation Anfang Juli.

Die Umweltorganisation BUND befürchtete am Montag ihrerseits eine Aufweichung des sogenannten Vorsorgeprinzips in der EU. Es erlaubt Verkaufsverbote und Rückrufe von Produkten auch dann, wenn wissenschaftliche Daten keine umfassende Risikobewertung zulassen. Die EU-Kommission betont dagegen, das Vorsorgeprinzip sei im Unionsrecht verankert und werde aufrechterhalten.

KEINE ZUSTIMMUNG NATIONALER PARLAMENTE

Foodwatch sieht auch kritisch, dass die nationalen Parlamente nicht über das Abkommen abstimmen können, weil es als reiner Handelspakt aus Sicht der Kommission in die EU-Kompetenz fällt. Die dann nötige Zustimmung der Mitgliedstaaten ist Anfang Juli bereits erfolgt, das Europaparlament soll das Abkommen nach der Unterzeichnung billigen.

Allerdings gibt es einen Investitionsteil, der auch auf nationaler Ebene durch die Parlamente gebilligt werden müsste. Dieser ist aber vorerst ausgekoppelt und soll erst später beschlossen werden. (afp/so)



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