EU verlängert Sanktionen gegen Regierung von Syriens Staatschef Assad

Die "Strafmaßnahmen gegen das syrische Regime und seine Unterstützer bleiben bis zum 1. Juni 2019 in Kraft", beschloss der EU-Ministerrat am Montag in Brüssel.
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Syrien-Flagge.Foto: iStock
Epoch Times28. Mai 2018

Die EU hat ihre umfangreichen Sanktionen gegen die Regierung von Syriens Staatschef Baschar al-Assad um ein weiteres Jahr verlängert.

Die „Strafmaßnahmen gegen das syrische Regime und seine Unterstützer“ blieben bis zum 1. Juni 2019 in Kraft, beschloss der EU-Ministerrat am Montag in Brüssel. Zu den Sanktionen gehören unter anderem ein Öl-Embargo, Beschränkungen für Investitionen und das Einfrieren von Guthaben der syrischen Zentralbank in der EU.

Darüber hinaus ist der Export von Ausrüstung und Technologie nach Syrien untersagt, die zur Unterdrückung der Bevölkerung eingesetzt werden kann. Darunter fallen auch Geräte zur Überwachung des Telefon- und Internet-Verkehrs.

Ein Waffenembargo gegen  Syrien ist nicht mehr in Kraft, nachdem seine Verlängerung 2013 gescheitert war. Großbritannien und Frankreich hatten diese verhindert, um Waffen an Gegner Assads liefern zu können.

Gleichzeitig aktualisierte die EU am Montag ihre Liste mit Sanktionen gegen einzelne Vertreter der syrischen Regierung und ihre Unterstützer. Auf ihr stehen inzwischen 259 Syrer. Ihnen ist die Einreise in die EU verboten, mögliche Vermögen in Europa wurden eingefroren. Im März hatte die EU auch vier mutmaßliche Verantwortliche für den Einsatz von Chemiewaffen in Syrien auf die Liste gesetzt.

Darüber hinaus sind auch bei 67 Organisationen und Unternehmen Vermögenswerte in der EU eingefroren. Alle diese Sanktionen wurden gleichfalls bis zum 1. Juni 2019 verlängert.

Der Syrien-Konflikt hatte im Frühjahr 2011 begonnen. Seither wurden mehr als 350.000 Menschen bei den Kämpfen getötet und Millionen Syrer in die Flucht getrieben. (afp)



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