EuGH entscheidet am 7. März über „humanitäre Visa“ für Flüchtlinge

Der Europäische Gerichtshof entscheidet morgen ab 9.30 Uhr, ob die Auslandsbotschaften von EU-Staaten "humanitäre Visa" erteilen müssen, damit Flüchtlinge in Europa einen Asylantrag stellen können.
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Flüchtlinge in einem Autobus. (Symbolbild)Foto: LOUISA GOULIAMAKI/AFP/Getty Images
Epoch Times6. März 2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (9.30 Uhr), ob die Auslandsbotschaften von EU-Staaten „humanitäre Visa“ erteilen müssen, damit Flüchtlinge in Europa einen Asylantrag stellen können.

Ein Rechtsgutachter des EuGH hatte im Februar für eine entsprechende neue Flüchtlingspolitik der EU-Staaten plädiert, auch um so kriminellen Schleusern das Wasser abzugraben.

So forderte der italienische EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinem damaligen Schlussantrag: „Jeder Mensch auf der Welt – dem etwa erniedrigende Behandlung droht – soll ab sofort das Recht haben, ein Visum für ein EU-Land seiner Wahl zu erhalten.

Damit könne er legal in sein „Wunsch-EU-Land“ einreisen, dort Asylwerber werden – und bleiben. Alle EU-Botschaften hätten künftig für jedermann weltweit humanitäre Visa auszustellen,“ kommentiert der Anwalt Tassilo Wallentin. Das wäre ein Urteil, „das Deutschland, Schweden und Österreich zerstören würde“.

Und weiter: „Was das für Schweden, Deutschland und Österreich bedeutet, ist klar: 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Acht Millionen Afghanen und 68 Millionen Nigerianer wollen ihre Länder verlassen. 800.000 Libyer warten in Häfen auf die Überfahrt nach Europa. Sie alle bräuchten nur zur österreichischen Botschaft gehen, bloß die Gefahr erniedrigender Behandlung aufzeigen, ihre Visa abholen und sich ins nächste Flugzeug nach Wien-Schwechat setzen. In Österreich wartet auf die Neuankömmlinge die monatliche Grundversorgung samt Zuschüssen und Krankenversicherung, bis nach Jahren geklärt ist, ob überhaupt ein Asylgrund besteht. Abschieben kann man kaum jemanden. Der Tsunami träfe nur wohlhabende Staaten – Länder wie Bulgarien oder Rumänien wären vom „Asyl-Tourismus“ kaum betroffen. Das nennt man Umverteilung …

Wegen der hohen Bedeutung des Streits entscheidet beim EuGH hierüber die Große Kammer. Dabei sind die Richter an das Rechtsgutachten nicht gebunden. (Az: C-638/16 PPU X). (afp)

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