Gericht in Schweden lehnt Antrag auf Haftbefehl gegen Assange ab

Weil der Wikileaks-Gründer bereits in Großbritannien im Gefängnis sitze, sei eine formelle Inhaftierung in Schweden für eine Befragung durch die Staatsanwälte nicht notwendig, hieß es. Die Strafverfolgungsbehörde kündigte an, europäische Rechtshilfe zu beantragen.
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Journalisten.Foto: FREDRIK SANDBERG/AFP/Getty Images
Epoch Times3. Juni 2019

Gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange ist in Schweden im Zusammenhang mit einem Vergewaltigungsvorwurf aus dem Jahr 2010 kein Haftbefehl ausgestellt worden. Das Bezirksgericht in Uppsala wies am Montag einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die damit ein Auslieferungsverfahren gegen den Australier in Gang setzen wollte. Die Strafverfolgungsbehörde kündigte an, europäische Rechtshilfe zu beantragen.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Assange zwar „ein Verdächtiger“ in dem Fall sei und auch Fluchtgefahr bestünde. Weil der Wikileaks-Gründer aber bereits in Großbritannien im Gefängnis sitze, sei eine formelle Inhaftierung in Schweden für eine Befragung durch die Staatsanwälte nicht notwendig, hieß es.

Demnach können die Ermittlungen im Rahmen einer Europäischen Ermittlungsanordnung verfolgt werden. Dabei handelt es sich um eine Kooperationsvereinbarung zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei strafrechtlichen Ermittlungen.

Die Richter folgten damit weitgehend der Argumentation von Assanges schwedischem Rechtsanwalt Per Samuelson. Der hatte eine Inhaftierung seines Mandanten nur zum Zwecke einer Befragung zudem als „unverhältnismäßig“ bezeichnet. Samuelson begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Sie stehe „im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit“.

Schwedens stellvertretende Generalstaatsanwältin Eva-Marie Persson erklärte, sie werde einen Antrag auf eine Europäische Ermittlungsanordnung stellen. Ob sie gleichzeitig die Entscheidung des Gerichts anfechten wird, ließ sie offen.

Mitte Mai hatte Persson nach Assanges Festnahme bekanntgegeben, dass die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen den 47-Jährigen wieder aufgenommen würden. Eine Woche später beantragte sie einen Haftbefehl und eine Anhörung vor einem schwedischen Gericht. „Zweck dieser Verhaftung ist es, die Ermittlungen zum Ende zu bringen und Julian Assange zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte Persson. (afp)



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