Ab 2020: Neue britische Abgeordnete dürfen keine Verwandten und Geschäftspartner beschäftigen

Britische Abgeordnete sollen künftig keine Verwandten oder Geschäftspartner mehr beschäftigen dürfen. Diese neue Regel im britischen Parlament gilt nur für neue Abgeordnete und ab 2020. Wer schon einen Sitz im Parlament hat und einen Ehepartner, einen anderen Verwandten oder einen Geschäftspartner eingestellt hat, muss diesem nicht kündigen.
Titelbild
Parlament in London (Symbolbild).Foto: Dan Kitwood/Getty Images
Epoch Times16. März 2017

Britische Abgeordnete sollen künftig keine Verwandten oder Geschäftspartner mehr beschäftigen dürfen. Als Konsequenz aus der Scheinbeschäftigungsaffäre um den französischen Präsidentschaftskandidaten François Fillon kündigte das zuständige Gremium des Parlaments in London am Donnerstag eine entsprechende Neuregelung an.

Wie die Unabhängige Behörde für parlamentarische Standards (Ipsa) mitteilte, gilt sie allerdings nur für neue Abgeordnete.

Wer schon einen Sitz im Parlament hat und einen Ehepartner, einen anderen Verwandten oder einen Geschäftspartner eingestellt hat, muss diesem nicht kündigen.

Die Neuregelung soll mit der nächsten Parlamentswahl in Kraft treten, die nach jetzigem Stand im Jahr 2020 stattfindet.

Derzeit ist die Beschäftigung eines einzigen Verwandten erlaubt, 150 der 650 Abgeordneten im britischen Parlament nutzen diese Möglichkeit.

Die Einstellung nahestehender Menschen stehe „nicht im Einklang mit der modernen Beschäftigungspraxis“, sagte Ipsa-Chefin Ruth Evans. Diese verlange nach einer „fairen und offenen Rekrutierung, um Vielfalt am Arbeitsplatz zu garantieren“. (afp)



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