Hamburg: Klage gegen mutmaßlichen 92-jährigen Ex-SS-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord

Epoch Times18. April 2019

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat einem Medienbericht zufolge einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof angeklagt.

Die Behörde werfe dem 92-Jährigen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vor, weil er 1944 und 1945 knapp achteinhalb Monate im dem Lager gewesen sein soll, wie die Zeitung „Die Welt“ am Donnerstag vorab berichtete. Bei der Staatsanwaltschaft war niemand für eine Bestätigung zu erreichen.

Nach Einschätzung der Ermittler wusste der Beschuldigte von den in Stutthof verübten Massenverbrechen und förderte diese durch seinen Wachdienst. In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland mehrere vergleichbare Anklagen und Prozesse wegen NS-Verbrechen gegen frühere Angehörige von Konzentrations- und Vernichtungslagern.

In einigen Fällen wurden Verfahren wegen des Alters der Beschuldigten eingestellt. Sie waren den Gerichten zufolge nicht verhandlungsfähig.

Geänderte Rechtsauffassung

Im KZ Stutthof bei Danzig hatten die Nazis unter anderem polnische Bürger, sowjetische Kriegsgefangene und Juden eingesperrt, gequält und auf diverse Arten systematisch getötet. Unter anderem gab es dort eine Gaskammer. Von mehr als hunderttausend Insassen, die insgesamt nach Stutthof gebracht wurden, starben schätzungsweise etwa 65.000.

Ausgelöst wurden die jüngsten Ermittlungen, Anklagen und Prozesse wegen NS-Verbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern durch eine geänderte Rechtsauffassung.

Bei deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten setzte sich die Auffassung durch, dass unterstützende Tätigkeiten wie Wachdienste im juristischen Sinn als Beihilfe zum Mord zu werten sind. Davor waren meist nur Täter belangt worden, die hohe Positionen innehatten oder sich direkt an Tötungen beteiligten. (afp)



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