Clintons E-Mail-Affäre: FBI verweigert Herausgabe von Akten wegen „Mangel an öffentlichem Interesse“

Das FBI verweigert eine Offenlegung von Akten über Hillary Clinton mit der Begründung „Mangel an öffentlichem Interesse“. Die Behörde steht seit längerem unter Verdacht, Machenschaften der Ex-Außenministerin und Präsidentschaftskandidatin zu vertuschen.
Epoch Times31. August 2017

Das FBI weigert sich, Akten herauszugeben, die Ermittlungen um Ex-Außenministerin und Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton betreffen. Ein New Yorker Rechtsanwalt hatte schon im März 2016 Anfrage auf Grundlage des „Freedom of Information Act“ gestellt. Er wollte verschiedene Dokumente des FBI und des US-Justizministeriums einsehen, welche Clintons E-Mail-Affäre und die diesbezüglichen Ermittlungen betreffen. Die Akteneinsicht wurde ihm nun verweigert.

In einem Brief, der Fox News vorliegt, schrieb das FBI diese Woche an Anwalt Ty Clevenger: Er habe nicht ausreichend dargelegt, dass öffentliches Interesse die Privatinteressen der Betroffenen überwiege.

Sie müssen zeigen, dass das öffentliche Interesse ein bedeutsames ist“ (David M. Hardy, FBI Records Management Division)

Solange dies nicht geschehen sei, fielen die Dokumente unter die Ausnahmen des „Freedom of Information Acts“ , so die Begründung weiter.

Clinton, die bei der US-Präsidentschaftswahl 2016 für die Demokraten kandidiert hatte, war vom FBI untersucht worden, weil sie in ihrer Zeit als Außenministerin Top-Secret-Emails auf einem privaten Server gespeichert hatte.

Im Juli 2016 nannte der damalige FBI-Direktor James Comey Clintons Umgang mit ihren E-Mails zwar „extrem unvorsichtig“, entschied jedoch, keine Ermittlungen für ein Strafverfahren einzuleiten. Das Thema löste großen politischen Wirbel aus und beeinflusste den US-Wahlkampf.

Anwalt Ty Clevenger möchte Akteneinsicht über Clinton, um beweisen zu können, dass sie falsch unter Eid aussagte, berichtete die Washington Times.

Zum Thema „mangelndes öffentliches Interesse“ antwortete der Jurist dem FBI: „Ehrlich gesagt bin ich erstaunt, dass ich erklärten soll, warum meine Anfrage eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betrifft.“ (rf)

 



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