Vatikan erwägt Exkommunikation von Mafiosi

Laut Medienberichten sagte der Generalstaatsanwalt von Reggio di Calabria, Federico Cafiero de Raho, die Entscheidung des Vatikans, Exkommunizierungen für Mafiosi in Betracht zu ziehen, sei "ein sehr starkes Signal".
Titelbild
Schweizergarde - die Schutztruppe des Vatikans.Foto: AP Photo/Andrew Medichini
Epoch Times18. Juni 2017

Die katholische Kirche erwägt, Mafiosi weltweit zu exkommunizieren. Das berichteten italienische Medien am Sonntag nach der Tagung einer internationalen Expertengruppe, die im Vatikan über Korruption beraten hatte.  Etwa 50 Prälaten, Richter, Polizeivertreter und Diplomaten aus mehreren Ländern diskutierten über Möglichkeiten im Kampf gegen Korruption. In einer Abschlusserklärung unterstrichen die Teilnehmer, wie wichtig eine Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit in dieser Frage sei.

Es hat bereits Fälle gegeben, in denen örtliche Bischöfe in Italien Mafiosi exkommuniziert haben. Doch gibt es dafür keine allgemeine kirchenrechtliche Grundlage. „Wir haben uns gefragt, warum der Rest Italiens, aber auch der Rest der Welt, nicht alle die selben Regeln haben sollte“, sagte der Erzbischof von Monreale in Sizilien, Michele Pennisi, der Tageszeitung „La Stampa“.

Der Generalstaatsanwalt von Reggio di Calabria, Federico Cafiero de Raho, sagte dem Blatt, die Entscheidung des Vatikans, Exkommunizierungen für Mafiosi in Betracht zu ziehen, sei „ein sehr starkes Signal“.

Papst Franziskus hatte schon im Juni 2014 Angehörige der ‚Ndrangheta, der berüchtigten Mafia in Kalabrien, exkommuniziert. Doch waren die Beziehungen zwischen organisierter Kriminalität und katholischer Kirche in der Vergangenheit oftmals durchaus zweideutig: So finanzierte die Mafia religiöse Prozessionen oder es wurde versucht, Prälaten zu beeinflussen.

Franziskus hat die Mitglieder der italienischen Mafia wiederholt aufgerufen, ihr Leben zu ändern. In einem Interview mit der italienischen Zeitung „La Repubblica“ sagte der Papst einmal: „Ich wiederhole es noch einmal, alle haben das Recht, sich zu irren.“   (afp)



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