Menschenrechtsgericht: Keine Ausnahme für Musliminnen beim Schwimmunterricht

Muslimische Eltern dürfen ihre Töchter nicht im Namen der Religion vom Schwimmunterricht ausnehmen - das entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
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Das Kleidungsstück soll Musliminnen ermöglichen, schwimmen zu gehen, ohne gegen religiöse Vorschriften zu verstoßen.Foto:  Mohamed Messara/Archiv/dpa
Epoch Times10. Januar 2017

Muslimische Eltern dürfen ihre Töchter nicht im Namen der Religion vom Schwimmunterricht ausnehmen – das entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg am Dienstag.

Damit entschied das Gericht zu Ungunsten einer Schweizer Familie mit türkischen Wurzeln, die ihren Töchtern den Besuch einer Schwimmklasse mit Jungen und Mädchen verboten hatte.

Die Straßburger Richter urteilten, die Schweizer Behörden hätten rechtmäßig gehandelt, als sie der Familie eine Strafe von umgerechnet rund 1300 Euro auferlegten. Der Staat wolle ausländische Schüler mit der Pflicht zur Teilnahme an Schwimmklassen „vor dem sozialen Ausschluss schützen“.

Der Staat habe das Recht, die Religionsfreiheit in diesem Falle einzuschränken, um zu garantieren, dass die Schülerinnen am Sportunterricht teilnehmen. Schule spiele im Prozess der sozialen Integration eine „herausgehobene Rolle“, besonders für Kinder mit Migrationshintergrund, heißt es in der einstimmig gefällten Entscheidung der Straßburger Richter.

Es sei im Interesse der Kinder, an allen Bildungs- und Erziehungsangeboten der Schule teilzunehmen. Dieses gesamtgesellschaftliche Interesse wiege schwerer als die persönlichen religiösen Vorstellungen der Familie.

Im konkreten Fall hatten zwei muslimische Familien in Basel ihre jungen Töchter vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht abgemeldet. Die Schulordnung sieht eine Befreiung erst ab der Pubertät oder wegen gesundheitlicher Gründe vor. Die beiden Mädchen waren damals sieben und neun Jahre alt. (afp/mcd)



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