Menschenrechtsgericht rügt Spanien wegen umgehender Abschiebung von Flüchtlingen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien wegen der sofortigen Abschiebung von Flüchtlingen ohne Beschluss eines Richters oder einer Behörde verurteilt.
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Immer wieder versuchen Migranten, mit dem Vordringen auf die spanische Exklave EU-Boden zu erreichen.Foto: BLASCO AVELLANEDA/AFP/Getty Images
Epoch Times3. Oktober 2017

Die Straßburger Richter gaben am Dienstag zwei Männern aus Mali und der Elfenbeinküste Recht, die im August 2014 an der Grenze der spanischen Exklave Melilla im Norden Marokkos von spanischen Polizisten festgenommen und sofort wieder abgeschoben worden waren. Die Regierung in Spanien wurde angewiesen, jedem der beiden Kläger 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die 31 und 32 Jahre alten Afrikaner hatten nach Monaten in einem Flüchtlingslager versucht, in die spanische Exklave zu gelangen. Mit einer Gruppe anderer Flüchtlinge  überwanden sie zuerst die beiden sechs Meter hohen äußeren Grenzzäune und dann einen dritten Zaun, der drei Meter hoch ist.

Am Fuße des dritten Zauns wurden sie von spanischen Polizisten festgenommen, mit Handschellen gefesselt und sofort wieder über die Grenze auf marokkanisches Territorium abgeschoben. Von dort wurden sie von marokkanischen Polizisten zusammen mit rund 80 anderen Flüchtlingen in die rund 300 Kilometer entfernte Stadt Fez gebracht.

Dieses Vorgehen sei eine Massenabschiebung gewesen, rügte der Gerichtshof für Menschenrechte. Die Migranten hätten keine Gelegenheit erhalten, die Gründe ihrer Flucht zu erläutern. Sie hätten keinen Anwalt sprechen können und seien auch nicht ärztlich untersucht worden, stellten die Richter fest. Sie stützten sich dabei auf Videos und Fotos, die Zeugen und Journalisten an dem fraglichen Tag aufgenommen hatten. (afp)



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