Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Folter bei Verhör

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der brutalen Misshandlung eines Festgenommenen verurteilt. Dem 51 Jahre alten Kläger, derin Russland eine langjährige Haftstraße verbüßt, sprach der Gerichtshof Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro zu. 
Titelbild
Gefängnis in Sibirien.Foto: Alexander Aksakov/Symbolbild/Getty Images
Epoch Times19. September 2017

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der brutalen Misshandlung eines Festgenommenen verurteilt.

Die Straßburger Richter stellten am Dienstag einen Verstoß gegen das Folterverbot fest. Dem 51 Jahre alten Kläger, der in der nordrussischen Stadt Charp eine langjährige Haftstraße verbüßt, sprach der Gerichtshof Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro zu.

Der Mann war im Juli 2003 in St. Petersburg festgenommen worden. Ihm wurden eine Reihe von Delikten vorgeworfen. Nach seinen Angaben prügelten ihn bei dem Verhör in einem Kommissariat zwei Polizisten mit Schlagstöcken, um ein Geständnis zu erzwingen. Einige Tage später wurde er in Untersuchungshaft genommen. Im Gefängnis von St. Petersburg wurde er abermals von zwei Männern in Uniform so schwer geprügelt, dass er in einem Krankenhaus behandelt werden musste.

Im Juni 2005 sollte der Russe vor einem Gericht in St. Petersburg verhört werden. Er weigerte sich jedoch, weil ihm ein Anwalt seiner Wahl verweigert wurde. Daraufhin wurde er dem Urteil zufolge von einem Polizisten geprügelt und mit dem Kopf gegen eine Wand gestoßen.

Die russische Justiz habe sich geweigert, Ermittlungen gegen die mutmaßlich verantwortlichen Polizisten einzuleiten, rügte der Straßburger Gerichtshof. Auch seien trotz der Beschwerden des Mannes keine ärztlichen Untersuchungen angeordnet worden. Zudem seien Unterlagen über die Festnahme des Russen und seine Inhaftierung spurlos verschwunden.

Das Urteil wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer gefällt. Russland kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann die Beschwerde dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen – er muss dies aber nicht tun. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion