Migrationspakt der UN: In zwei Generationen ist Deutschland gekippt, wenn die Masseneinwanderung nicht gestoppt wird

Wiederholung vom 4. Oktober 2018: Was sind die Inhalte des Migrations-Paktes der UNO? Gerd Schultze-Rhonhof, Generalmajor a.D., übersetzt, analysiert und kommentiert die Endfassung vom Juli 2018, die im Dezember verabschiedet werden soll.

Gerd Schultze-Rhonhof, Generalmajor der Bundeswehr a.D., analysiert in seinem folgenden Text den Welt-Pakt über Sichere, Geordnete und Reguläre Migration, kurz genannt „Pakt für Migration“ der UN vom 11. Juli 2018  in der Endfassung. Nach der Zusammenfassung und einem Kommentar zur deutschen Situation folgt in diesem umfangreichen Basistext die Übersetzung der 23 Ziele des UN-Paktes für Migration und abschließend eine Bewertung aus europäischer Perspektive.

Zusammenfassung: Das Kernproblem der irregulären Massenmigration wird nicht gelöst

Bei allem positiven Bemühen des UN-Pakts, Migrationsbewegungen über Staatsgrenzen hinweg humaner, zivilisierter und geregelter zu steuern, löst der Migrations-Pakt das Kernproblem für Deutschland nicht – die gleichzeitige irreguläre Massenmigration der Zukunft.

Ohne eine wirksame Unterbindung der irregulären Masseneinwanderung aus afrikanischen und islamischen Staaten ist abzusehen, dass die Wohnbevölkerung in Deutschland in etwa zwei Generationen in eine mehrheitlich islamische und afrikanische Bevölkerung „umkippt“, dass die hiesige Demokratie in eine islamisch-autoritäre Staatsform mutiert und dass der Ausverkauf des deutschen Sozialsystems erfolgt sein wird.

Deutsche Regierung hat keine Ansätze zu einer nachhaltigen Lösung

Das für uns Deutsche überwölbende Problem, das man den UN-Autoren des Entwurfs des Welt-Pakts über Migration nicht anlasten kann, ist das Verhalten der Deutschen Bundesregierung und der Mehrheit im Deutschen Bundestag in der augenblicklichen Situation. Beide Institutionen zeigen keinen Ansatz zur nachhaltigen Lösung der augenblicklichen und der zu erwartenden Masseneinwanderung, sei sie regulär, wie im UN-Pakt geregelt oder sei sie die irreguläre, „wilde“ Migration.

Das wäre erstens eine drastische Wende in der Familien- und Kinderförderung in Deutschland, die zur Beendigung des „Demographischen Wandels“ so umfangreich und teuer sein müsste, wie die derzeitigen Finanzaufwendungen für Migranten.

Es wäre zweitens die Anpassung des Grundgesetzes, der Gesetze und Verordnungen an die vor 2015 erkannte und seit 2015 eingetretene Lage der massenhaften, unkontrollierten Einwanderung mit ihren für Deutschland schädlichen Auswirkungen. Es wäre dies vor allem ein entsprechendes Einwanderungsgesetz.

Die Rückführung von Illegalen und abgelehnten Asylbewerbern funktioniert nicht

Unter der augenblicklichen Gesetzeslage und der derzeitigen Unwilligkeit und Unfähigkeit der Mehrheit der Regierungsmitglieder und der Mitglieder des Deutschen Bundestags, Abhilfe zu schaffen, herrscht folgende Lage: Die Rückführung der illegalen Einwanderer und der abgelehnten Asylbewerber funktioniert nicht. Der zum Teil Jahre dauernde gerichtliche Instanzenweg in Asylverfahren wird nicht abgeschafft. Abschiebehindernisse ufern zu Gunsten der Migranten aus.

Die Hindernisse werden selbst bei straffälligen Einwanderern und sog. Gefährdern anerkannt und belassen kriminelle Migranten in Deutschland. Polizei und Justiz kommen gegen Clan- und Bandenkriminalität mit Migrationshintergrund nicht mehr an.

Die weitere illegale Einwanderung über Deutschlands Außengrenzen wird nicht konsequent verhindert. Die als „Rettung“ bezeichneten Hilfsdienste von deutschen NGO-Schiffen für Schlepper auf dem Mittelmeer werden geduldet. Hunderttausende illegale Einwanderer konnten und können in Deutschland untertauchen und werden de facto im Land geduldet.

Regierung, „Politik“ und Medien vermischen legale Einwanderer, illegale Einwanderer, Flüchtlinge, Asylsuchende und Nicht-Bleibeberechtigte im Sprachgebrauch und erzeugen damit unangebrachte Vorteile in der Behandlung einiger Migrantengruppen.

Regierung, „Politik“ und Medien sind nicht in der Lage, das langfristige Ziel von Integration in Deutschland zu definieren, nämlich die multikulturelle, inhomogene Bevölkerung oder die Assimilation der Einwanderer.

  • Statt dessen versucht die Bundesregierung illegale Einwanderung mit Hilfe bilateraler Verträge mit Herkunfts- und Transitländern durch gleichstarke legalisierte Einwanderung zu ersetzen.
  • Statt dessen versucht sie, einen Teil der schon erfolgten irregulären Migration durch administrative Umwandlung zu regulärer Migration zu machen.
  • Statt dessen unterlässt sie sofort wirksame deutsche Interimslösungen für drängende Migrationsprobleme mit Hinweis auf die Verantwortung der EU.
  • Statt dessen klärt sie nicht, was sie mit Integration meint, Multikulti oder langfristige Assimilation. Statt dessen stellt sie einen zeitweiligen Rückgang der Zahl von Zuwanderern als Erfolg dar, ohne das Dauerproblem der afrikanisch-asiatischen Bevölkerungsexplosion zu thematisieren.
  • Statt dessen versucht sie mit Manipulation von Statistiken, Vertuschen der Gesamtkosten, Unterdrückung von Negativnachrichten (die Mehrzahl der in Deutschland begangenen Morde und Vergewaltigungen durch Migranten wird nicht veröffentlicht) und Vortäuschen von Positiventwicklungen durch positive Einzelfallnachrichten die „Problemzonen“ der Massenmigration aus dem öffentlichen Bewusstsein fernzuhalten.
  • Statt dessen preisen Politiker und Arbeitgeberverbände die Migration als einen Zustrom von Arbeitskräften und Talenten an, wohl wissend, dass bisher nur etwa zwei Prozent der gesamten Migranten seit 2015 in den deutschen Arbeitsprozess eingliederbar waren (Martin Schulz, ehem. Kanzlerkandidat der SPD: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold“).
  • Statt dessen halten Spitzenpolitiker der Altparteien Propagandareden für die Einwanderung nach Deutschland und Schmähreden gegen die Einwanderungskritiker.

Es ist zu befürchten, dass die Deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag den UN Pakt über Sichere, Geordnete und Reguläre Migration als Schleusenöffner für weitere Masseneinwanderungen interpretieren und missbrauchen werden.

Grundlegende Analyse des UN-Pakt für Migration

Das vorliegende 34-Seiten Papier ist der Entwurf des UN Sekretariats für das im Dezember 2018 durch die Staats- und Regierungschefs der UN-Mitgliedsstaaten zu verabschiedende unverbindliche Abkommen über gesteuerte und legale Migration.

Das Dokument ist im Internet in englischer Sprache zu finden unter: refugeesmigrants.un.org/sites/default/files/180711_final_draft_0.pdf

Dieser Pakt-Entwurf über reguläre Migration muss zusammen mit dem zeitgleich entstandenen Pakt-Entwurf über Flüchtlinge bewertet werden. Ein Pakt-Entwurf über die dritte, für Europa besonders belastende Migrantengruppe, die irregulären Migranten fehlt, nämlich über Regeln für die Behandlung der illegalen, unkontrollierten Völkerwanderung.

Das Ziel des Pakts ist es, gesteuerte, legale Migration weltweit als ein „für alle Beteiligten vorteilhaftes Geschehen“ in „sichere, geordnete und reguläre“ Bahnen zu lenken und Einflussfaktoren zu reduzieren, die Menschen daran hindern, in Gegenden und Staaten auszuwandern, die ihnen ein erstrebenswertes Leben bieten (Ziff.12).

Der Pakt bestätigt das Recht der souveränen Staaten auf eine eigene Migrationspolitik im Rahmen des eigenen nationalen Rechts soweit es internationalem Recht entspricht. Er bestätigt das nationale Vorrecht, die Migration im eigenen Land nach nationalem Recht zu regeln, und er überlässt es den Staaten in ihrem Bereich über reguläre und irreguläre Migration zu unterscheiden (Ziff.15, Abs.4).

Der erkennbare Schwerpunkt des hier vorliegenden Entwurfs liegt auf der Forderung nach einer Verstärkung der weltweiten Arbeitsmigration.

Den Hauptteil des Pakts bilden 23 Zielsetzungen (hier in Kurzfassung)

1. Ziel: Ermitteln und nutzen genauer und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Fakten-orientierte Migrationspolitik (Ziff. 17).

Hier werden umfangreiche statistische Erhebungen über die Migranten, ihre Familien, Bildungsstand, “Wandermotive“, Migrationskosten, länderbezogene Migrationsprofile und ein umfangreiches internationales Meldewesen sowie Datenschutz gefordert.

Dazu gehören auch Haushaltsmittel und geeignetes und geschultes Personal. Als Vorbild wird die neun Tage vor Veröffentlichung dieses Entwurfs von der Afrikanischen Union beschlossene „Afrikanische Beobachtungsstelle für Migration und Entwicklung“ (OAMD ) genannt.

2. Ziel: Vermindern der Migrationsursachen (Ziff.18).

Diese Ziffer enthält 1. Empfehlungen an Entwicklungsländer zur Behebung ihrer innewohnenden ökonomischen Migrationsursachen und 2. Empfehlungen an Staaten, die von Dürren, Umweltkatastrophen und Klimaveränderungen bedroht sind.

Staaten wie Deutschland wird empfohlen, Hilfslieferungen, Rettungskapazitäten und Evakuierungsplanungen für fremde Bevölkerungen in Not vorzuhalten.

3. Ziel: Bemühen, Frühwarnungen über sich anbahnende, reguläre Migrationsbewegungen zu erstellen und zu verbreiten und Strategien für ihre Vorhersage zu entwickeln.

Dazu eine konsulare Begleitung auf den Migrationsrouten durch die Heimatstaaten und eine gezielte Information der ankommenden Migranten über ihre Rechte und Pflichten, die Registrierung, die Arbeits- und Wohnbedingungen, den Zugang zur Grundversorgung und zur Justiz durch die Aufnahmeländer.

4. Ziel: Sicherstellen, dass alle Migranten Personalpapiere und Pässe erhalten, in den Herkunftsländern durch dortige Behörden und bei Geburten unterwegs oder im Ankunftsland durch die Konsulate der Herkunftsländer. Bei ungeklärter Nationalität sollen die Prüfanforderungen so geändert werden, dass die Betroffenen nicht von einer Grundversorgung und den Menschenrechten ausgeschlossen sind.

5. Ziel: Verbessern der Möglichkeiten zur legalen Arbeitsmigration und deren Familiennachzug durch Abbau fast jeder Einschränkung; dies zur Deckung von Arbeitskräftebedarf in den Gastgeberstaaten.

6. Ziel: Erleichtern fairen Anwerbens und fairer Arbeitsbedingungen in geregelter Arbeit für Migranten zur Vermeidung von Ausbeutung, Missbrauch, Schuldenfallen, Kinderarbeit, Vertragslosigkeit und Einbehaltung von Pässen, Personalausweisen und Arbeitsverträgen. Es wird gefordert, das im nationalen Arbeits- und Strafrecht zu verankern.

7. Ziel: Minderung der Gefährdungen während der Migrationsbewegung zum Beispiel zum Schutz gefährdeter Frauen, unbegleiteter Kinder, Behinderter, Alter, Schleuseropfer und Angehöriger von Minderheiten durch schützende Begleitung, ärztliche Hilfe, Rechtsbeistand, Konsularschutz und Beratung.

8. Ziel: Retten von Leben, suchen nach Vermissten und bergen und beerdigen von toten Migranten sowie informieren von Hinterbliebenen, dazu das Ausstatten von legalen Migrationsrouten mit Informations- und Konsulatsstellen.

9. Ziel: Verstärken der Abwehr von grenzüberschreitendem Migranten-Schmuggel, dazu internationaler Informationsaustauch über Schmugglerrouten und dazugehöriger Finanzflüsse, das Beenden der Straffreiheit des Migranten-Schmuggels und das Unterscheiden von zwei unterschiedlichen Straftatbeständen, des Schmuggelns und des Schleusens.

10. Ziel: Verhindern, bekämpfen und ausrotten von Schleuserkriminalität. Dazu sollen gesetzliche und andere Maßnahmen ergriffen werden, um Schleuser verfolgen und bestrafen zu können und ihre Schleuser-Strecken überwachen zu können.

Die Opfer der Schleuser sollen nicht kriminalisiert werden, und ihnen ist Schutz und Hilfe zu gewähren, bis hin zum begrenzten oder dauerhaften Aufenthaltsrecht in ihrem Zielstaat.

11. Ziel: Grenzsicherung in koordinierter Staaten-Zusammenarbeit zur Überwachung des geordneten Grenzverkehrs, zum Schutz der Staaten und regulären Migranten und zur Verhinderung der (irregulären) „wilden“ Migration.

12. Ziel: Verbessern der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei den Migranten-Aufnahmen, als da sind die Bereitstellung von Informationen zur Einwanderung, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, ggf. den Rückreisezwang, die Bereitstellung von Betreuern vor allem für Frauen und Kinder, von Rechtsberatern und Strafverfolgungs- und Konsulats-Personal und medizinischem Personal.

13. Ziel: Gebrauch von Festnahmen nur als letztes Mittel. Dazu die Suche nach Alternativen. Festhalten von Migranten nur über die kürzest erforderliche Zeit, ohne Diskriminierung, unter Wahrung von Rechtsstaatlichkeit, Gesetzmäßigkeit, einzelfallbezogen, mit Zugang zu Rechtsmitteln, dem eigenen diplomatischen Dienst, der eigenen Familie, bei ärztlicher Betreuung, Verpflegung und Schulzugang für Kinder. Das Festhalten darf nicht zur Abschreckung von Migration dienen.

14. Ziel: Verbessern des konsularen Schutzes und der Hilfe während der Dauer der gesamten Migrationsbewegung. Dazu Erweiterung der Konsulatskapazitäten, Abhalten von internationalen Migrationsforen für Konsulatspersonal und Beratung und Betreuung der Migranten durch Konsulatspersonal ihrer Herkunftsstaaten.

15. Ziel: Den Migranten einen sicheren Zugang zu einer Grundversorgung schaffen, an der die Migranten angemessen mit der ortsansässige Bevölkerung versorgt und betreut werden können. Dazu soll ein Grundversorgungs-System mit Versorgungs- und Betreuungsstellen vorgehalten werden, das Migranten ohne Diskriminierungen jeglicher Art eine allumfassende Grundversorgung bietet.

16. Ziel: Migranten und aufnehmende Gesellschaften befähigen, die Aufnahme und den sozialen Zusammenhalt zu vollziehen und zwar durch gegenseitigen Respekt für Kultur, Traditionen, Sitten und Unterschiede, durch Aufnahme in den Arbeitsmarkt, durch Befähigung weiblicher Migranten, ohne Diskriminierung frei und gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und durch multikulturelle Veranstaltungen.

17. Ziel: Alle Formen von Diskriminierung beseitigen und eine auf Erfahrung mit Migranten beruhende realistischere, humanere und konstruktivere öffentliche Wahrnehmung fördern. Dazu sollen Hass-Kriminalität unter Strafe gestellt und die Opfer medizinisch, juristisch und psychologisch betreut werden. Dazu sollen die Medien geschult und Medienkampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten gefördert werden.

18. Ziel: Die Fähigkeiten der Migranten entwickeln und ihre Qualifikationen und Kompetenzen gegenseitig anerkennen. Dazu sollen Vergleichbarkeit und Transparenz hergestellt und verbreitet werden und Förderprogramme für Migranten auf allen Stufen der Aus- und Weiterbildung angeboten werden.

19. Ziel: Bedingungen für Migranten und ihre Auslandsgemeinden (Parallelgesellschaften, im Originaltext „diaspora“) schaffen, um zur Entwicklung in ihren Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten beizutragen. Dazu soll Migration in die Entwicklungspläne von Staaten und Regionen einbezogen werden, der Beitrag der Migranten und ihrer Auslandsgemeinden (Parallelgesellschaften) für die Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten erleichtert und in Schwerpunktregionen durch eigene Agenturen gefördert werden.

Gezielte Unterstützungsprogramme und Finanzprodukte wie Diaspora-Bonds und Diaspora-Entwicklungsfonds sollen die Investitionen und Unternehmen der Migranten und Auslandsgemeinden unterstützen.

20. Ziel: Erleichtern der schnelleren, sichereren und billigeren Überweisungen von Migranten in ihre Herkunftsstaaten. Dazu sollen die internationalen Regeln des Zahlungsverkehrs angeglichen, die Überweisungsgebühren auf 3% reduziert und der Missbrauch des Migranten-Zahlungsverkehrs für Geldwäsche und illegale Finanztransaktionen verhindert werden. In den Herkunftsstaaten sollen Programme und Finanzinstrumente zur Geldanlage der Migranten geschaffen werden.

21. Ziel: Erleichtern und zusammenarbeiten bei der Wiedereingliederung von Migranten bei ihrer Rückkehr. Dazu verpflichten sich die Gastgeberstaaten beim Fehlen von Aufenthaltsberechtigung auf Abschiebung zu verzichten, wenn den Migranten Tod, Folter oder Ähnliches in ihren Heimatländern droht oder ihre Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Die Herkunftsstaaten verpflichten sich, die Identitäts- und Nationalitätsfeststellung zu übernehmen und die Rückkehrer möglichst in ihrer regionalen Heimat sicher und menschenwürdig wieder einzugliedern.

22. Ziel: Öffnen der Teilhabe der Migranten an den Sozialsystemen und Mindestlohn-Regeln in den Gastgeberstaaten und einführen von Mechanismen für die Übertragbarkeit von Sozialleistungen und verdienten Renten in die Herkunftsstaaten.

23. Ziel: Die internationale Zusammenarbeit und globale Partnerschaft für die sichere, geordnete und reguläre Migration stärken.

Dabei wird unter Wiederholung vieler schon genannter Ausführungen auf die Notwendigkeit weiterer Bemühungen und die Erfüllung früherer Vertragswerke und Absichtserklärungen verwiesen, die wie die zum Beispiel im Pakt wiederholt zitierte ADDIS ABEBA ACTION AGENDA auch verstärkte Finanzleistungen der Industriestaaten fordern.

Den Abschluss des Pakts bilden Aussagen über die Verwirklichung und Folgemaßnahmen:

Verwirklichung: Die Unterzeichnerstaaten entscheiden, einen erforderlichen Apparat (capacity) innerhalb der UN aufzubauen und förderliche Netzwerke einzurichten und zu fördern.

Die IOM (International Organisation for Migration, sie ist dem UN Generalsekretär direkt unterstellt und nicht dem UNHCR untergeordnet) soll als Koordinator und als Sekretariat der Netzwerke dienen. Die Unterzeichnerstaaten fordern den Generalsekretär auf, der Generalversammlung alle zwei Jahre über die Fortschritte der Verwirklichung zu berichten.

Folgemaßnahmen: Zur Überprüfung der Fortschritte der Umsetzung des Pakts werden eine Reihe von Routine-Foren und Konferenzen beschlossen, unter anderem ein „Internationales Migrations Überprüfungs Forum“ im vier-Jahres Rhythmus.

Bewertung aus europäischer Perspektive

Die vorgeschlagenen Regelungen für eine geordnete, reguläre Migration durch die Vereinten Nationen sind zu großen Teilen begrüßenswert. Sie regeln Schutz und Rechte für Migranten und geben den „Auswanderungsländern“ Ziele für deren eigene Entwicklung und die Lebensumstände ihrer Bevölkerungen vor.

Sie weisen den „Auswanderungsländern“ Pflichten gegenüber ihren Auswanderern zu, unter anderem auch ihre Pflicht, in Europa abgelehnte Asylsuchende wieder aufzunehmen. Dennoch bleiben aus europäischer und deutscher Sicht erhebliche Kritiken.

Der vorliegende Entwurf erweckt in Teilen den Eindruck, Migration sei ein generelles Menschenrecht. Er erkennt zwar zu Beginn des Textes ausdrücklich das Recht der souveränen Staaten an, im Rahmen des eigenen nationalen Rechts über die Einwanderung ins eigene Staatsgebiet zu entscheiden, doch listet er so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und „illegale“ Migranten auf, dass es den Zielstaaten der Migranten in der Praxis kaum möglich sein wird, überbordende Massenmigrationen einzudämmen. Die Sogwirkung der Zielstaaten bleibt damit ungebremst erhalten.

Der Entwurf ist auch der erkennbare Versuch der Vereinten Nationen, jede Art von Migration als einen positiven Beitrag zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels, der Überalterung und des Bevölkerungsschwundes in den „reichen“ Staaten anzudienen. Das Papier verschweigt dabei, dass dies nur auf ein sehr schmales Segment der Zuwanderer zutrifft.

Die übergroße Mehrheit aller Migranten kommt als Arbeitskräfte für hochtechnisierte Industriegesellschaften nicht in Frage, und sie werden die alternden Bevölkerungen der Industriestaaten nicht verjüngen sondern mit der Zeit verdrängen. Ohne diese Abwägung zu beschreiben, ist das Papier nicht das, was es zu versprechen scheint.

Die Ursachen von Migration werden verschwiegen

Der gravierende Mangel des Entwurfs ist das Verschweigen der häufigsten und zugleich vermeidbaren Migrationsursachen und Ihrer Verursacher. Das sind die Bevölkerungsexplosionen in etlichen Entwicklungs- und Schwellenländern und die „Regime-Change-Wars“.

Der Entwurf übergeht die Feststellung aus dem vorhergehenden Bericht des UN-Sonderbeauftragten für Migrationsfragen P. Sutherland, an den UN Generalsekretär A. Guterres vom 3.2.2017, in dem der Sonderbeauftragte schreibt, dass sich die Bevölkerung Europas bis 2050 um 30 Millionen Menschen vermindern wird, die Bevölkerung Afrikas im selben Zeitraum um 1,2 Milliarden Menschen vermehren (So hat sich zum Beispiel die Bevölkerung Nigerias in den 20 Jahren von 1998 bis 2018 von 100 Millionen auf annähernd 200 Millionen verdoppelt).

Schwund und Wachstum stehen sich demnach im Verhältnis 1 zu 40 gegenüber. Der Sutherland-Bericht selbst und der hier vorliegende Entwurf für einen Welt-Pakt über reguläre Migration werden der Sutherland-Prognose in keiner Weise gerecht, es sei denn, die Vereinten Nationen nehmen eine weitgehende Übergabe Europas an den Bevölkerungszuwachs Afrikas stillschweigend aber sehenden Auges in Kauf.

Der Pakt löst nicht das Problem der Massenmigration

Der vorliegende Pakt-Entwurf verschweigt damit den daraus erwachsenden dauerhaften Einwanderungsdruck aus Afrika und Vorderasien auf Zentral- und Westeuropa, der sich derzeit schon als Massenmigration darstellt.

Massenmigration bildet im Gegensatz zu geringer, geordneter und regulärer Einwanderung ein Problem für die Industriestaaten mit hochentwickelten Sozialsystemen. Der vorgesehene Pakt, der dieses jetzt schon nicht gelöste Problem ausblendet, wird schnell an den Realitäten scheitern. Ihm fehlt damit jede Nachhaltigkeit.

Der Anspruch des Pakts auf die Förderung regulärer Einwanderung ist außerdem ein Eingriff der Vereinten Nationen in die Souveränität der Mitgliedsstaaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Staaten und Völker haben ein Recht auf das ausschließliche Eigentum am eigenen Territorium und auf die Erhaltung oder Veränderung ihrer eigenen Bevölkerung.

Der Entwurf stellt außerdem einseitig die Vorteile der Migration für die Herkunfts-, die Transit- wie für die Gastgeberstaaten heraus und verschweigt die Lasten für die Völker in den Transit- und in den Zielländern.

Wenn die entwickelten Staaten in Zentral- und Westeuropa den ständig weiter zunehmenden Bevölkerungszuwachs in Afrika und im Nahen Osten aufnehmen, drohen sie binnen zweier Generationen selbst zu Armutsgebieten zu werden und ihre Sozialsysteme und Rechtsordnungen zu verlieren.

Dem Entwurf fehlt damit auch ein Stück weit seine Objektivität und Glaubwürdigkeit.

Die zweite vermeidbare Migrationsursache sind die „Regime-Change-Wars“, von außen ausgelöste Bürgerkriege zum Sturz autoritärer und unliebsamer Regierungen. Die letzten Beispiele sind Libyen und Syrien (US-Gen. Wesley Clark hat in einem Interview vom 2.3.2007 berichtet, dass er knapp 3 Wochen nach „nine-eleven“ im Pentagon erfahren hat, dass die Entscheidung gefallen ist, dass in den nächsten 5 Jahren in 7 Staaten Systemwechselkriege geführt werden sollen und zwar in IRAK, SYRIEN, LIBYEN, LIBANON, IRAN, SOMALIA und im SUDAN.).

Hier haben westliche Regierungen aus politischen und wirtschaftlichen Interessen von außen Unruhen geschürt und damit Bürgerkriege entfacht. Die Kriege haben Massenfluchten ausgelöst und im Falle Libyens außerdem das bis dahin verschlossene Ausfalltor für die innerafrikanische Massenmigration aufgestoßen.

Gleichrangigkeit der Sitten und Normen? Parallelgesellschaften sind vorgesehen

Ein weiterer gravierender Mangel des vorliegenden Entwurfs ist, dass er eine Gleichrangigkeit von Sitten, Gebräuchen, Rechtsgewohnheiten und Verhaltensnormen der Migranten und der gastgebenden Völker voraussetzt und deren Anerkennung von den Gastgeber-Völkern einfordert.

Die europäischen Staaten brauchen allerdings vor allem eine qualifizierte sowie integrationswillige und -fähige Einwanderung. Stabile Staaten und Gesellschaften bestehen aus annähernd homogenen Bevölkerungen. Deshalb müssen die in den europäischen Staaten gebräuchlichen Sitten und Rechtsgewohnheiten, das Demokratieverständnis, die westlichen Wertevorstellungen, das „Menschenbild“ und die religiös entstandenen Moralvorstellungen als nationale Leitkulturen das Ziel der Anpassung von Einwanderern sein und nicht multikulturelle, inhomogene und gespaltene Bevölkerungen.

Der Migrationspakt dagegen sieht in seinem 19. Ziel in Ansatz auch ausländische Parallelgesellschaften vor. Reguläre Migration endet in der Regel mit Einwanderung. Sie muss daher in eine Übernahme der „Leitkulturen“ der aufnehmenden Gastgeber-Völker durch die ankommenden Migranten münden.

Wo bleiben die Rechte der gastgebenden Bevölkerungen?

Die Betonung der Migranten-Rechte in den Transit- und den Zielstaaten ohne gleichzeitige Erwähnung und Durchsetzung der Rechte der gastgebenden Bevölkerungen wird zu eruptiven Spannungen im Umgang miteinander führen. Der Schutz der Migranten vor „Hass-Äußerungen“ darf außerdem nicht in eine Ächtung oder Strafbarkeit der Kritik an aktuellem Migranten-Verhalten und der Kritik an zu starker Einwanderung ausarten.

Bei aller Kritik am Pakt-Entwurf ist den Verfassern zugute zu halten, dass sie versucht haben, ein Konsenspapier unter Beteiligung aller Auswanderungs- und Entwicklungsländer einerseits und aller Aufnahme- und Industrieländer andererseits zu formulieren, das möglichst alle unterschreiben können.

Dabei mussten die Entwicklungsländer akzeptieren, dass die Zielländer der Migration ein grundsätzliches Recht auf Migration und die unbegrenzte Aufnahme von Migranten ablehnen. Sie mussten auch akzeptieren, dass ihnen selbst Forderungen zur Lösung ihrer eigenen Probleme gestellt worden sind, die sie nun vertraglich anerkennen sollen. Sie mussten anerkennen, dass bei aller eigenen Not das Verursacherprinzip gilt.

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