NRW-Finanzminister kritisiert Schäuble-Anweisung zu Cum-Cum-Geschäften

Der nordrhein-westfälische Finanzminister kritisiert eine Anweisung aus dem Bundesfinanzministerium zu Dividendentricks der Banken, sogenannten Cum-Cum-Geschäften. Es geht um ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom August 2015 zu einem Cum-Cum-Geschäft. Dabei verleihen ausländische Anleger ihre Anteile an einem deutschen Unternehmen an eine deutsche Bank - und zwar kurz vor dem Dividendenstichtag.
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Finanzminister Wolfgang SchäubleFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times18. November 2016

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kritisiert eine Anweisung aus dem Bundesfinanzministerium zu Dividendentricks der Banken, sogenannten Cum-Cum-Geschäften.

Er habe sich gegen die Veröffentlichung des Schreibens am 11. November gewandt, berichtete das „Handelsblatt“ am Donnerstag. Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) habe es trotzdem herausgegeben. „Das werden wir natürlich nicht hinnehmen“, sagte Walter-Borjans der Zeitung. Dem Bericht zufolge bekamen die Banken mit diesem Schreiben einen „Quasi-Freibrief“ für ihre Geschäfte.

Es geht um ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom August 2015 zu einem Cum-Cum-Geschäft. Dabei verleihen ausländische Anleger ihre Anteile an einem deutschen Unternehmen an eine deutsche Bank – und zwar kurz vor dem Dividendenstichtag. Wird die Dividende ausgeschüttet, wird darauf Kapitalertragsteuer fällig. Allerdings kann sich die Bank, im Gegensatz zum ausländischen Investor, die Steuer vom Staat anrechnen oder erstatten lassen. Kurz nach dem Dividendenstichtag gehen die Aktien zurück an den ursprünglichen Besitzer. Die gesparte Steuer teilen sich die Partner; der Staat geht leer aus.

In dem Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass im fraglichen Fall die Erstattung nicht rechtens war. Meister erklärte am Donnerstag, das Bundesfinanzministerium habe „mit der deutlichen Mehrheit der Länder“ die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil gezogen. Sie entschieden in einer Arbeitsgruppe, dass es sich um einen Einzelfall handelte, der auf andere Fälle also nicht anwendbar ist. Entsprechend ist die Anweisung des Ministeriums an die Finanzämter verfasst.

Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) begrüßte die „notwendige Klarstellung“. Einige Finanzinstitute würden nun in den kommenden Wochen Bescheide mit für sie unerfreulichen Nachrichten bekommen. „Wir handeln jetzt. Andere beschweren sich lieber und das auch noch zu spät.“

Meister warf Walter-Borjans vor, er habe die Gelegenheit verstreichen lassen, seine Bedenken auf der Finanzministerkonferenz am 10. November zu diskutieren. Unabhängig von den umstrittenen Fällen der Vergangenheit habe die Regierung den Cum-Cum-Geschäften mit dem Investmentsteuerreformgesetz die Basis entzogen – rückwirkend seit Anfang 2016 müssen Steuerpflichtige eine Aktie mindestens 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag halten, bevor die Kapitalertragssteuer angerechnet werden kann. (afp)

 



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