NRW-Ministerium warnt Mitarbeiter vor Ausspähung bei Fußball-WM in Russland

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat seine Mitarbeiter vor einer Ausspähung sensibler Daten gewarnt, falls sie im Sommer zur Fußball-Weltmeisterschaft nach Russland reisen.
Titelbild
Russland Flaggen.Foto: MICHAL CIZEK/AFP/Getty Images
Epoch Times20. März 2018

Das nordrhein-westfälische Innenministerium warnt einem Bericht zufolge seine Mitarbeiter vor einer Ausspähung sensibler Daten, falls sie im Sommer zur Fußballweltmeisterschaft nach Russland reisen. „Es wird darauf hingewiesen, dass auch private IT Ziel einer Ausspähung sein kann“, heißt in einem internen Schreiben mit Sicherheits- und Reisehinweisen, aus dem die „Welt“ am Dienstag zitierte.

„Es wird daher empfohlen, auf die Mitnahme privater IT und Smartphones zu verzichten“, heißt demnach weiter in dem dreiseitigen Schreiben. Die Fußball-WM findet vom 14. Juni bis 15. Juli statt.

Das NRW-Innenministerium weist auch darauf hin, dass ausländische Gäste für die visafreie Einreise eine so genannte „Fan ID“ benötigen, die sie online beantragen müssen. „Der Zuschauer muss damit seine personenbezogenen Daten dem Ministerium für Kommunikation und Medien der Russischen Föderation zur Verfügung stellen“, teilt das NRW-Ministerium mit.

Dabei müssen Antragsteller dem Bericht zufolge neben Angaben zum Namen, Geburtsnamen und Geschlecht unter anderem auch Einzelheiten zum Personaldokument (Art des Dokuments, Serie, Nummer, ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum), zur Eintrittskartennummer oder Bestellnummer sowie die Mobiltelefonnummer, die E-Mailadresse und die Zustelladresse mitteilen.

Die Daten werden durch das Ministerium für Kommunikation und Medien verarbeitet und „zum Zwecke der Überprüfung durch eine zum Sicherheitsbereich gehörende föderale Exekutivbehörde“ weitergegeben, wie die Zeitung weiter berichtete.

Dabei wolle das NRW-Innenministerium Risiken für das eigene Haus minimieren. „Es wird zudem noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass für die Beantragung der Fan ID, die Nutzung von dienstlichen Mailadressen, dienstlichen Mobilfunknummern oder die Angabe der Dienstanschrift als Zustelladresse untersagt ist“, heißt es in den Sicherheitshinweisen. (afp)



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