Oberster Gerichtshof Israels hebt Militärdienst-Ausnahmen für ultraorthodoxe Juden auf

Die Ausnahmeregelungen für ultraorthodoxe Juden von der allgemeinen Wehrpflicht in Israel ist aufgehoben worden. Die Richter legten jedoch eine einjährige Übergangsfrist fest, in der nun erneut nach einem Kompromiss gesucht werden kann.
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Orthodoxe Juden beten bei der Klagemauer in Jerusalem.Foto: THOMAS COEX/AFP/Getty Images
Epoch Times13. September 2017

Der Streit um Ausnahmeregelungen für ultraorthodoxe Juden von der allgemeinen Wehrpflicht in Israel hat eine neue Wendung genommen.

Wie aus Gerichtsakten hervorgeht, in die die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag Einsicht hatte, kippte der Oberste Gerichtshof ein Gesetz aus dem November 2015, mit dem diese Ausnahmeregelungen wieder eingeführt worden waren. Die Richter legten jedoch eine einjährige Übergangsfrist fest, in der nun erneut nach einem Kompromiss gesucht werden kann.

Die aktuelle Regierungsmehrheit ist dafür, den Ultraorthodoxen den Wehrdienst zu ersparen. Die Ausnahmeregelung wurde im November 2015 für mindestens sechs Jahre beschlossen. Den strenggläubigen Juden wurde bei der Staatsgründung 1948 zugesichert, dass junge Männer, die zwischen dem 18. und 26. Lebensjahr ganztägig Talmudschulen besuchen, keinen Wehrdienst leisten müssen.

Die Richter entschieden, die Ausnahmeregelung für die Orthodoxen verletze den Gleichheitsgrundsatz. Der Militärdienst für Männer dauert derzeit zwei Jahre und acht Monate, der Militärdienst für Frauen zwei Jahre.

Innenminister Arie Deri von der religiösen Schass-Partei erklärte, der Oberste Gerichtshof sei „vollkommen losgelöst von unseren Traditionen“. Er kündigte an, „mit aller Kraft“ für die Beibehaltung der Ausnahmeregelung zu kämpfen. (afp)



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