Oberstes Gericht in Neuseeland genehmigt Kim Dotcoms Auslieferung an die USA

Die US-Behörden werfen Kim Dotcom massive Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche vor, ihm drohen bis zu 20 Jahre Haft. Jetzt soll der Internetunternehmer an die USA ausgeliefert werden.
Titelbild
Kim DotcomFoto: Hannah Peters/Getty Images
Epoch Times20. Februar 2017

Das oberste Gericht in Neuseeland hat die Auslieferung des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom an die USA genehmigt. Richter Murray Gilbert bestätigte am Montag die Entscheidung einer unteren Instanz, die der Auslieferung des 43-Jährigen und dreier Mitangeklagter bereits zugestimmt hatte.

Die Anwälte Dotcoms kündigte umgehend an, vor den Berufungsgerichtshof zu ziehen. „Wir sind weit davon entfernt, geschlagen zu sein“, erklärte Anwalt Ron Mansfield. Die Entscheidung bezeichnete er als „äußerst enttäuschend“.

Die US-Behörden werfen Dotcom massive Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche vor, ihm drohen bis zu 20 Jahre Haft. Er selbst weist die Vorwürfe zurück und wirft den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen.

Dotcom hatte im Jahr 2005 die Onlineplattform Megaupload gegründet, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Das US-Justizministerium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern Mathias Ortman, Bram van der Kolk und Finn Batato vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben.

Nach Berechnungen des Ministeriums soll Megaupload mit Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar (165 Millionen Euro) gemacht haben, der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.

Dotcom wurde 1974 als Kim Schmitz in Kiel geboren, seine Karriere begann er als Computer-Hacker. In den 90er Jahren war er eine schillernde Figur der New Economy. Nach dem Platzen der Internetblase wurde er 2002 vom Amtsgericht München wegen Insiderhandels mit Aktien zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – er selbst sah sich schon damals als Opfer einer Hexenjagd.

2005, als er Megaupload startete, änderte er seinen Namen in Dotcom. Im Januar 2012 wurde Megaupload von den US-Behörden abgeschaltet, neuseeländische Polizisten durchsuchten auf US-Antrag Dotcoms Anwesen in Auckland, beschlagnahmten Kunstwerke und mehrere Luxus-Autos und nahmen Dotcom fest. Seitdem wehrt er sich bereits gegen seine Auslieferung. Er besitzt in Neuseeland eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung. (afp)



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