Papst verschärft Kirchenrecht bei sexueller Gewalt
Das bestimmte Papst Franziskus in einem neuen Rechtsdokument („Motu proprio“), das am Samstag veröffentlicht wurde.
Damit legt der Pontifex eindeutig fest, dass nicht nur Handlungen, sondern auch Unterlassungen im Zusammenhang mit Pädophilie zur Amtsenthebung führen können, auch wenn die Geistlichen selbst keine „schwere moralische Schuld“ tragen. Die Schuld müsse aber eindeutig beweisbar sein, so Franziskus weiter.
Er wolle präzisieren, dass zu den bereits im Kirchenrecht behandelten gravierenden Fällen – wie etwa dem Besitz von kinderpornographischem Material – nun zusätzlich auch die Nachlässigkeit, also etwa die Vertuschung einer Tat, mitgerechnet werde, schrieb der Papst.
Damit werde die Rechtsprechung in Fällen sexueller Gewalt fortgeschrieben, nachdem Benedikt XVI. während seiner Amtszeit die „schwerwiegenden Fälle“ genauer definiert hatte, so Radio Vatikan.
Ein Motu proprio (übersetzt etwa: „selbst veranlasst“) ist ein Apostolisches Schreiben des Papstes, zu dem sich das Kirchenoberhaupt selbst entschieden hat, ohne Aufforderung oder Ersuchen etwa seiner Kardinäle oder Berater. Meistens geht es dabei – wie in diesem Fall – um kleinere Änderungen des Kirchenrechts. (dpa)
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