Rechnungshof bezeichnet jahrelange EU-Finanzhilfen an die Türkei als „schwerwiegenden Fehler“

Mit europäischen Steuergeldern werden seit mehr als zehn Jahren Projekte finanziert, die die Türkei fit für einen EU-Beitritt machen sollen. Über den Sinn der Unterstützung wird seit Monaten kontrovers diskutiert. Nun könnte ein Prüfbericht die Debatte weiter anheizen.
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Türkei-EU-Flagge.Foto: iStock
Epoch Times14. März 2018

Bei der Vergabe von EU-Finanzhilfen an die Türkei wurden nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs jahrelang „schwerwiegende Fehler“ gemacht.

Die für die Heranführung des Landes an die Europäische Union vorgesehenen Gelder seien bislang nicht in ausreichendem Maß an Bedingungen geknüpft worden, heißt es in einem Prüfbericht. Zudem habe die zuständige EU-Kommission nicht zielgerichtet genug in Projekte zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, der Pressefreiheit und der Zivilgesellschaft investiert.

Die Unterstützung der Türkei im Rahmen der offiziell noch immer laufenden EU-Beitrittsverhandlungen sorgt seit Monaten für Diskussionen. Grund ist vor allem die andauernde Inhaftierung von Journalisten und Menschenrechtlern in dem Land.

Im Zuge der Verhandlungen über einen EU-Beitritt wurden dem Land für den Zeitraum von 2007 bis 2020 über 9 Milliarden Euro an sogenannten Heranführungshilfen zugesagt. Die EU-Kommission betonte zuletzt immer wieder, dass die Gelder solange gezahlt werden müssten, wie die Beitrittsverhandlungen liefen. Die Möglichkeit, die Gelder verstärkt in Projekte für die Demokratieentwicklung, Rechtsstaatlichkeit oder Zivilgesellschaft zu leiten, werde bereits genutzt.

Um die sogenannten Heranführungshilfen rechtlich legitim komplett einfrieren zu können, müssten nach Kommissionsangaben die 2005 gestarteten EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei offiziell gestoppt werden. Auf einen solch weitreichenden Schritt könnten sich die EU-Staaten bislang aber nicht einigen.

Um die Erfolgsaussichten künftiger Projekte zu erhöhen, empfiehlt der Rechnungshof, die Mittelvergabe künftig wesentlich stärker an Bedingungen zu knüpfen. So könnte die Kommission beispielsweise damit drohen, die Steuerung der Projekte zu übernehmen, wenn die türkischen Behörden sie nicht wie geplant umsetzen. Zudem sollten die Gelder gezielter in Problembereichen eingesetzt werden.

„In der Praxis waren die Heranführungshilfen bislang nicht ausreichend auf einige der grundlegendsten Anforderungen ausgerichtet“, kritisierte Chefprüferin Bettina Jakobsen. Dazu gehörten die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, die Bekämpfung von Korruption oder die Pressefreiheit.

Auf die Frage, ob sich eine Fortsetzung der Hilfen angesichts der politischen Situation in der Türkei überhaupt lohnt, gibt der Sonderbericht des Rechnungshofes keine klare Antwort. Nach derzeitigem Stand seien aber zum Beispiel die Gelder, die bislang in das türkische Justizsystem geflossen seien, keine gute Anlage gewesen, kommentierte Prüfer Dennis Wernerus. Gleichzeitig müsse aber gesehen werden, dass viel Geld auch an Nichtregierungsorganisationen geflossen und den türkischen Bürgern zugute gekommen sei.

Auf die Frage, warum die Kommission die Finanzhilfen bislang kaum an Bedingungen koppelte, verwies Wernerus auf die Schlüsselrolle, die das Land zuletzt bei der Eindämmung der illegalen Migration in Richtung Europa spielte. Die Türkei habe für die EU schon immer eine besondere Bedeutung gehabt, in der Flüchtlingsfrage sei sie aber nochmals wichtiger geworden.

Die für die Mittelvergabe zuständige EU-Kommission akzeptierte laut dem Prüfbericht die Empfehlungen. In ihrer Stellungnahme wies sie allerdings noch einmal darauf hin, dass gerade die Fortschritte in Bereichen wie der Rechtsstaatlichkeit vom politischen Willen der türkischen Behörden abhängig seien. (dpa)



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